Datenschutzerklärung und AGBs

onleihe:hilfe
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  • Ich weiß, eigentlich sollte ich das Thema bei dem Konglomerat von Bibliotheken platzieren, die in "meinem" Verbund zusammengeschlossen sind. Aber vielleicht haben ja auch andere dazu Fragen, die hier von juristisch bewanderten Usern kommentiert werden können:


    Heute morgen erhielt ich überraschend neue Datenschutzklauseln und AGBs auf der Website meines Bibiotheksverbundes vorgesetzt. Es soll sich um Erklärungen und Bedingungen dieses Verbundes mir gegenüber handeln.
    Onleihe.jpg


    Wenn man dann auf die Links klickt, hat man staunend Texte des Plattformbetreibers DiviBib vor sich ...



    Mit meinem juristischen Halbwissen gehe ich davon aus, dass nur der Bibliotheksverbund über meine Heimatbibliothek (und nicht der Plattformbetreiber) ein Rechtsverhältnis zu mir hat. Über die Website dieses Verbunds melde ich mich an, nutze die Plattform ohne Hinweis auf den Entwickler/Betreiber, an ein Mitglied des Bibliotheksverbunds zahle ich meine Beiträge, dort habe ich auch Bedingungen unterschrieben. Umgekehrt hat die DiviBib GmbH keinen Vertrag mit mir.


    Also vermute ich, dass es sich unsere Bibliotheksverantwortlichen zu leicht gemacht haben: Die inhaltlichen Passagen (deren Bedarf ich nicht anzweifle) hätten auf die vertragliche Beziehung zwischen mir und dem Bibliotheksverbund angepasst werden müssen?



    Dies unterstellt ist das natürlich Wasser auf meine Mühlen, wenn ich mir Profis als Gegenüber für den Plattformbetreiber wünsche ...

  • Nö, alles korrekt so. Als du dich bei deiner Bibliothek für die elektronische Bibliothek angemeldet hast, hast du die allgemeinen Nutzungsbestimmungen der Onleihe bzw. Divibib angenommen. Da wir als Bibliotheken nicht selber Besitzer dieser ebooks sind, werden die Nutzungsbestimmungen durch die Verlage gefordert und von der divibib umgesetzt, das ist vertraglich absolut korrekt so. Wir Bibliotheken mussten diese Bestimmungen auch unterschreiben und sind somit verpflichtet, unseren Kunden diese so weiterzugeben und uns daran zu halten. Mit der Auflösung des DRM ändert sich natürlich die Situation bezüglich eAudios und eVideos, was sich natürlich in den AGB's niederschlägt, deren Änderung du damit akzeptieren musst.


    Divibib versucht für uns Bibliotheken und für euch Endkunden die bestmöglichen Bedingungen auszuhandeln, wenn du dich beschweren willst, dann doch bitte an der richtigen Adresse, nämlich bei den Verlagen (und der Politik, die ein ebook nicht als Buch betrachtet)!

    • Offizieller Beitrag

    Hans, die AGB der Onleihe sind schon immer von der Divibib. Da du die Onleihe ja auch schon länger nutzt, ist das nicht das erste Mal, dass du diesen AGB oder einer Änderung derselben zustimmst.
    Der "Fehler" (der keiner ist) hätte dir also eigentlich schon beim allerersten Login auffallen müssen und wenn dich das stört, dass deine Bibliothek über einen Vertrag die Divibib dazu ermächtigt, eine Onleihe für sie bereitzustellen, hättest du nicht zustimmen dürfen.
    Oder liest du Benutzungsbestimmungen etwa nur, wenn du einen Grund suchst, dich aufzuregen? :whistling:

  • Übrigens, diese Dinge sind ganz normal. Falls euer Anbieter (wovon auch immer) einen Dienstleister engagiert, sind dessen AGB und Datenschutzerklärungen Teil des Vertrages. Das bekommt man nur oft nicht mit, weil dann von "beauftragten Dritten" die Rede ist. Insofern ist das bei der DiViBib besonders transparent und vorbildlich gelöst. Statt sich einen Freischein für alle Bibliotheksnutzer zu holen, beschränkt sie die DiViBib auf die Menschen, die einen bestimmten Service nutzen.


    Kann man natürlich auch drüber stänkern.

  • Dies unterstellt ist das natürlich Wasser auf meine Mühlen, wenn ich mir Profis als Gegenüber für den Plattformbetreiber wünsche ...


    Welche Profis wünscht du denn?


    Soll deine Onleihe-Bibliothek einen Dr. jur. einstellen?
    Mir ist es wichtig, dass Leute mit "Bibliotheks-Verstand" dort beschäftigt sind.
    Das heißt für mich es gibt eine Vielfalt im Angebot, dass viele verschiedene Menschen davon profitieren können, nicht nur Professoren, sondern Leser, Hörer, aller Couleur, vom Kind bis zum Greis sozusagen.

  • Soll deine Onleihe-Bibliothek einen Dr. jur. einstellen?


    Ich wüßte da einen. Dr jur und außerdem ein brauchbarer Programmierer. Kochen kann er auch. Man darf ihn nur keinen Kuchen machen lassen und singen kann er auch nicht. Nicht komplett nutzlos, der Mann ;) Nein, wir sind nicht verwandt und nicht verschwägert.

  • mein KochMann ist zwar kein Dr jur, kann aber backen, den tausche ich so schnell nicht ein.


    Steht so in den Ehe-AGB? Und der Rest unterliegt dem Datenschutz? :D

    Besser ein Buch als ein Brett vor dem Kopf! 8)

    :!:Gegen Murks und Userverdummung:!:

    • Offizieller Beitrag

    Hallo HansH,


    sind denn Deine Fragen damit geklärt oder ist noch etwas offen?


    Bzgl. Deiner Bemerkung "ich habe keinen Vertrag mit der divibib", möchte ich noch anfügen, dass man mit vielen "juristischen Personen" keinen direkten "Vertrag" hat und trotzdem deren AGBs zustimmen muss, um deren Services zu nutzen, wie etwa Google, um nur einen bekannten Namen zu nennen.


    Und wie bereits angeführt wurde, ist die divibib an Verträge gebunden, um die Dienstleistung der "Onleihe" anbieten zu dürfen, indirekt sagen also AGBs wie wohl sonst auch lediglich aus:
    "Du darfst nutzen, was wir anbieten, wenn Du Dich an das hältst, was wir unterschreiben mussten." Der "Rest" ist Detail und Beiwerk.


    Sofern es um bestimmte Passagen geht, wäre die Frage, was genau Dich stört. Vielleicht kann das dann hier geklärt werden. Ich bezweifle allerdings, dass andere Unternehmen über Ihre AGBs diskutieren.


    Freundliche Grüße
    Euer divibib-Support


    PS
    Eine Eheschließung können wir allerdings nicht vornehmen. ;)

  • Zum Mitdenken für den, der mag:


    Die Bodensee-Oberschwaben-Onleihe erwartet per Klick eine Bestätigung

    ihrer

    AGBs (deshalb das Bildschirmfoto). Der Link führt aber ausweislich der Überschrift des Textes zu den AGBs eines

    völlig anderen Unternehmens

    , der Divbib GmbH: "Allgemeine Benutzungsbedingungen der divibib GmbH für das digitale Ausleihen von Inhalten aus der „Onleihe“ ". Es wird jedoch an keiner Stelle die Beziehung zwischen meinem Bibliothekszusammenschuss und dieser Firma hergestellt.
    Demnach sind die verlinkten AGBs für mich unwirksam - es sei denn EmmaHerwegh hat recht mit " Als du dich bei deiner Bibliothek für die elektronische Bibliothek angemeldet hast, hast du die allgemeinen Nutzungsbestimmungen der Onleihe bzw. Divibib angenommen." Das wiederum habe ich wohl nicht tun müssen. Zumindest habe ich dazu in Verbindung mit der Kopie der Anmeldung und der Gebrauchsanweisung zum "neuen Service Onleihe" keine Unterlage. Mit anderen Worten: Nach meinem Verständnis fehlt auf der Website der triviale Hinweis, dass sich der Bibliothekszusammenschuss die AGBs des Plattformbetreibers mir gegenüber zu eigen macht.


    Mit der Datenschutzerklärung verhält es sich ähnlich. Natürlich ist das Durchreichen von Vertragsbedingungen, Datenschutzerklärungen etc. von beteiligten externen Dienstleistern, Nachunternehmern etc. gängige Praxis. Aber dazu gehört eine Erklärung meines eigentlichen Vertragspartners mir gegenüber, dass sie dieses tun. Einfach die Datenschutzerklärung von Google, Amazon und co. zu verlinken würde ja auch nicht ans Ziel führen.


    Von meiner Seite soll das zu diesem Thema reichen. Wie ich unter "drei Wünsche" gelesen habe, soll es ja irgendwann einen professionelleren Internetauftritt aller Onleihen geben. Wenn ein Mitarbeiter an diesem Thema meine Punkte verstanden hat, kann er ja die paar Klauseln einbauen. Wenn nicht ist es mir auch recht - sollte ein Hinweis sein.



    ______
    Ein ganz anderes Thema wären dann noch Bibliotheken, die (vielleicht zusammen mit anderen öff.-rechtl. Diensten) in eigene Gesellschaften outgesourct wurden. Die haben sicher noch einen ganz anderen Bedarf an Datenschutzkompetenz und einer eigenen Datenschutzerklärung. Wenn ich alleine an das unsägliche Passwort mit meinem Geburtsdatum denke ...

    • Offizieller Beitrag

    Schau mal ins Impressum (klick). Da steht ganz klar:

    Zitat

    Partner zur Realisierung der digitalen Ausleihvorgänge und insofern auch datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle:
    divibib GmbH


    Wenn man schon von "an keiner Stelle" spricht, sollte man vorher sicher gehen, dass dem auch so ist. Und ganz ehrlich: Das Impressum ist der erste Ort, an dem ich nach so etwas suchen würde / gesucht habe.

    • Offizieller Beitrag

    Und weil ich grade noch ein paar Sekunden Zeit hatte, hier noch ein Auszug aus den Benutzungsbedingungen (2. Satz!):

    Zitat

    Die technischen und administrativen Leistungen sowie die Einräumung von Nutzungsrechten für diesen Dienst realisiert die divibib GmbH, Luisenstr. 19, 65185 Wiesbaden (nachfolgend „divibib“ genannt), mit der Sie als Nutzer der „Onleihe“ nachstehende Vereinbarung treffen.


    Wenn du also den Bedingungen zustimmst, stimmst du auch zu, dass du die divibib als Dienstleister für die Onleihe anerkennst. Wenn nicht, kannst du auch die Onleihe nicht nutzen. So einfach ist das rechtlich.

  • Wenn ich alleine an das unsägliche Passwort mit meinem Geburtsdatum denke ...


    Das wird bei uns einfachhalber auch so generiert. Bei uns kann der Kunde mit einem Ausweis, bzw. Nutzernummer sowohl die physische als auch die elektronische Bibliothek nutzen. Jeder Nutzer kann das Passwort dann ganz einfach selber anpassen über sein Konto der Webseite der physischen Bibliothek... das geht nur nicht auf der Onleihe Webseite.

  • Das liegt dann aber nicht an der Divibib, sondern an der Software, die die Bibliothek als Warenwirtschaftssystem nutzt und den Schnittstellen zum Katalog/Opac und der Webseite.... und ich vermute mal, die Bibliotheken, die das nicht anbieten können, möchten das gerne, haben aber nicht genug Budget für eine bessere Software.

  • Wer hat denn behauptet, dass das an der Divibib liegt??
    Es geht hier nicht darum einen 'Schuldigen' zu finden, sondern darum aufzuzeigen, dass es bei bestimmten Bibliotheken nicht möglich ist, das Passwort zu ändern.