Beiträge von Kakaokau

onleihe:hilfe
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    Ersetze "im Zweifelsfall" durch "im konkreten Fall". Was ich damit ausdrücken will: es gibt nicht die Regel "eBooks von Verlag x sind auf jeden Fall verfügbar, von Verlag y auf gar keinen Fall".


    Ich kann mir vorstellen, dass häufig Anfragen zu Bestellungen getätigt werden, die dann abschlägig beschieden werden müssen, weil die Wünsche nicht erfüllt werden KÖNNEN, weil sie eben in diesem "Katalog" nicht vorhanden sind. Das würde diese Anfragen dann obsolet machen.

    Wir führen in unserem Verbund eine Liste mit Wünschen, die regelmäßig auf Verfügbarkeit geprüft wird. Was heute noch nicht von den Verlagen freigegeben worden ist, kann in vier Wochen vielleicht gekauft werden. Deshalb ist dein Ansatz nachvollziehbar, dass den Bibliotheken Arbeit erspart bliebe, wenn du selber Einblick in den Shop hättest, im besten Falle kann aber ein Medium Tage oder Wochen später gekauft werden, auch wenn du es heute nicht finden kannst.

    Irgendwo muss es doch eine Art Katalog geben, aus dem die Bibs auswählen können, für welches e-book (oder ein anderes Medium ) sie ihr Geld ausgeben wollen. Warum sollte dieses Verzeichnis (u.U. ohne öffentl. Preise ) geheim und nur den Bibs, nicht aber deren Kunden zu rein informatorischen Zwecken zur Ansicht gelangen ?

    Natürlich gibt es diese "Liste" - nämlich in Form des Medienshops, auf den die Bibliotheken Zugriff haben. Ob es bezüglich des Einblicks in diesen Shop Vereinbarungen zwischen den Verlagen und der divibib gibt, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Insofern wäre es umso sinnvoller zu wissen, welche e-books überhaupt von den Bibs eingekauft werden KÖNNEN !

    Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Auch die Bibliotheken müssen im Zweifelsfall im Medienshop der divibib prüfen, ob sie ein eBook erwerben können.

    In der Onleihe-Hilfe gibt es doch zwei Unterthemen: Onleihe-App mit dem Symbol für Mobilgeräte und Web-Onleihe mit dem Symbol PC-Bildschirm. Ist das denn in deinen Augen nicht deutlich genug Alvos ? Mir fällt auf Anhieb auch keine Anfrage hier ein, die aufgrund eines Problems mit der Unterscheidung zwischen diesen Anwendungsmöglichkeiten gestellt wurde.


    Grundsätzlich hilft es immer, sich den Hilfe-Bereich mal näher anzuschauen.

    Ich kann ebenfalls keine Unterschiede zu "früher" feststellen (getestet: Download von eAudio, eMagazin, eBook auf Samsung Galaxy Tablet und Poco X3 Smartphone). Bei Downoads im Ausland scheint dieses Problem öfter aufzutauchen, im Inland habe ich auch bei uns in der Bücherei in den letzten Tagen keine Reklamationen gehört.

    Ich verstehe aber nicht, was Deine Fragen mit der Druckerlaubnis zu tun haben.

    Und weshalb jetzt schon der/die zweite Mod so angesäuert reagiert - ohne meine Fragen (keinesfalls vorwurfsvoll gemeint) zu beantworten...

    Mit der Druckerlaubnis hat das nichts zu tun - ich wollte dir lediglich erläutern, wer für Fristen und Ausleihbeschränkungen zuständig ist und an wen du dich diesbezüglich wenden kannst. Dort kannst du durchaus auch anfragen, ob für Zeitschriften mit so langen Wartezeiten ein weiteres Exemplar angeschafft werden kann.


    Administrator hat hier bereits geantwortet, dass die Frage durchaus angekommen ist, offenbar gibt es noch keine Antwort von der IT.

    Das kann durchaus einen großen Unterschied machen. Wenn es sich bei einer Lizenz für ein eBook um eine lediglich zeitlich begrenzte Lizenz handelt (ohne Begrenzung der Anzahl der Ausleihen insgesamt), die beispielsweise 48 Monate lang beliebig oft verliehen werden darf, könnten mit deiner Vorgehensweise theoretisch mehrere tausend Ausleihen zusammenkommen. Bei einer "normalen" Nutzung vielleicht 50-100. Das macht in Summe bei den Verkaufszahlen einen deutlichen Unterschied für den Verlag.

    Was gesetzlich geregelt ist, muss nicht unbedingt richtig sein

    Das gibt dir aber juristisch gesehen nicht das Recht, dieser Regelung entgegen zu handeln.


    Mit der Nutzung der Onleihe hat du den Benutzungsbedingungen zugestimmt. Ob du darin einen Sinn siehst oder nicht - du hast dich daran zu halten. Du kannst ja auch bei einem Tempolimit nicht beliebig schnell fahren, weil du gerade alleine auf der Straße bist und das damit begründen, dass du niemandem schadest.

    Was ist denn gegen diese win-win-Situation zu sagen?

    Ganz einfach: Allgemeine Benutzungsbedingungen

    Zitat

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    Die Verlage wären mit Recht über dieses Vorgehen not amused.


    Edit: Da war Administrator schneller