Bericht: Urheberrecht: Bibliotheken und Verleger streiten über E-Book-Verleih

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  • Zitat

    Der Deutsche Bibliotheksverband fordert erweiterte Nutzerrechte für die Online-Ausleihe von E-Books. Der Börsenverein des deutschen Buchhandels ist strikt dagegen und sieht den Markt für elektronische Bücher gefährdet. (Quelle)


    Zitat

    Für den Verlegerausschuss des Börsenvereins bedeutet das "effektiv" ein "uneingeschränktes Nutzungsrecht bei E-Books mit grenzenloser Kopierbarkeit". Ein solches hätte "gravierende Konsequenzen für Urheber, Verleger und die gesamte Literaturversorgung", warnt das Gremium in einer Stellungnahme. "Nachhaltige E-Book-Geschäftsmodelle" könnten sich so nicht entwickeln, der noch junge Markt werde abgewürgt. (Quelle s.o.)


    Also. Wenn e-Bücher wie Bücher behandelt würden, gäbe es kein Geschäft mehr damit? Ich bin wohl zu doof für diese Argumentation. Wie zum Pudding hat denn die "Literaturversorgung" vorher funktioniert, als man Bücher wie Bücher behandelte?

  • So wie ich das verstehe, sollen Bibliotheken genau wie bei oBooks (hm. o(ffline) oder a(nalaog)?) ein ausgewachsenes Recht auf den Erwerb und den Verleih von eBooks bekommen. Bei oBooks können die Verlage nämlich nicht den Bibliotheken den Stinkefinger zeigen.


    Im Grunde geht es wohl um die rechtliche Gleichstellung von eBooks und oBooks. Das könnte fies werden, denn eine solche Gleichstellung würde unter anderem bedeuten, daß eBooks mit der gleichen Mehrwertsteuer belegt werden wie andere Bücher. Na gut, das ist den Verlagen ziemlich egal, aber für uns Nutzer ist es wichtig. Ob die Buchpreisbindung bei eBooks dann griffe, weiß ich nicht, aber falls ja, ist auch das eklig für die Verlage. Außerdem könnte es das Ende des tollen "Lizenzmodells" bedeuten, das den Verlagen die volle Kontrolle über die verkauften Bücher erhält. Ich denke, darauf spielt "der Verlegerausschuß" an, wenn von "grenzenloser Kopierbarkeit" geredet wird, denn mit dem "Lizenzmodell" stirbt das DRM.


    Vielleicht kann einer der Profis hier uns erklären, was "Bibliothekstantieme" ist?

    • Offizieller Beitrag

    Die Bibliothekstantieme ist eine Gebühr, die von Bibliotheken (je nach Anzahl ihrer Ausleihen) an die VG Wort* gezahlt wird. Diese Gebühr wird dann an die Urheber von Büchern ausgeschüttet. Es ist im Prinzip eine Art "Schadensersatz", da den Rechteinhabern der Bücher durch den Verleih Verkauferlöse entgehen.


    *Die VG Wort ist vereinfacht gesagt eine Art GEMA (wenn Musik im Radio oder auf Veranstaltungen läuft, muss dafür etwas an die GEMA bezahlt werden, was dann an die Musiker weitergegeben wird) für gedruckte Werke. Wenn man also z.B. in einer Zeitschrift etwas publiziert oder ein Buch veröffentlicht hat, kann man dies der VG Wort melden und bekommt am Ende des Jahres dafür Geld aus dem Topf.

  • Danke, Ingo :)


    Das heißt aber doch, daß das Argument die "Lizensierung" sichere "die Autorenvergütung" (letzter Absatz des Artikels) Unsinn ist, oder? Das ergibt dann und nur dann einen Sinn, wenn die Autoren für eBooks höher entlohnt werden als für oBooks.


    Ich sag ja, ich bin zu doof die Argumente eines Verlags zu verstehen :)

    • Offizieller Beitrag

    Das ist eine gute Frage, Annanymous. So ganz verstehe ich es auch nicht ;), aber hier mein Erklärungsversuch:


    Grundsätzlich geht es hierbei wohl um die Frage, inwiefern die Bibliothekstantieme für Verlage/Autoren schlechter ist als ein Lizenzvertrag.
    Bei der Tantieme handelt es sich um eine Pauschalvergütung, für 2014 sind das 17,2 Mio. Euro (siehe http://www.bibliotheksverband.…terschrieben_20110814.pdf ). Diese werden auf die Verlage/Autoren verteilt. Wenn ein Verlag also durch einen Lizenzvertrag mehr Geld einnehmen kann, als durch seinen Anteil an einer solchen Zahlung, dann verstehe ich das Argument mit der Autorenvergütung.
    Außerdem können bei einem Lizenzvertrag natürlich bestimmte Bedingungen ausgehandelt werden (z.B. teilweise höhere Preise für ein Onleihe-eBook als für ein von Otto Normalverbraucher gekauftes e-Book), die für Verlage von Vorteil sein können.

  • Also ich verstehe es in erster Linie so, ein oBook kann die Bibliothek in jedem Fall erwerben, egal welcher Verlag es herausgibt, solange es im Buchhandel erhältlich ist, kann es gekauft werden. Vielleicht nicht überall mit dem üblichen Bibliotheksrabatt von 10%.



    Ein eBook kann nur von den Verlagen erworben werden, die es zulassen,
    dass es in den Verleih kommt, das sind bei weitem nicht alle Verlage.
    Sehr bekannte Verlage wie Piper, Diogenes u.a. verweigern sich hier,
    deren eBooks kann eine Bibliothek/Onleihe nicht erwerben.


    Hier setzt soviel ich weiß die Petition vorrangig an.


    Was sonst noch alles dranhängt, weiß ich auch noch nicht genau.

  • Das ist eine gute Frage, Annanymous. So ganz verstehe ich es auch nicht ;), aber hier mein Erklärungsversuch:


    :)


    Grundsätzlich geht es hierbei wohl um die Frage, inwiefern die Bibliothekstantieme für Verlage/Autoren schlechter ist als ein Lizenzvertrag.
    Bei der Tantieme handelt es sich um eine Pauschalvergütung, für 2014 sind das 17,2 Mio. Euro (siehe http://www.bibliotheksverband.de/fileadm…en_20110814.pdf ). Diese werden auf die Verlage/Autoren verteilt. Wenn ein Verlag also durch einen Lizenzvertrag mehr Geld einnehmen kann, als durch seinen Anteil an einer solchen Zahlung, dann verstehe ich das Argument mit der Autorenvergütung.


    Ich sehe, daß der Vertrag Ende Dezember ausläuft und sechs Monate vorher neu verhandelt wird. Mag also sein, daß die Kampagne ein In-Stellung-Bringen für die neuen Verhandlungen ist ;)


    Von der Verlagsseite verstehe ich das Beharren auf der Lizenzgeschichte absolut. Sie haben damit den Leser völlig in der Hand, können zB jederzeit den Nutzer zwingen, das eBook neu zu kaufen. Außerdem ist den Verlagen eine Pauschale wahrscheinlich dann nicht genehm, wenn sie sich bei Einzelabrechnung mehr Geld versprechen.


    Ich sehe bloß den Zusammenhang mit der Autorenvergütung nicht :( Für Autoren müßte eine pauschale Abrechnung besser sein, weil sie zu einem planbaren Zeitpunkt eine nicht variable Menge Geld bekommen. Die Summe ist ja auch nicht komplett arbiträr, denn laut dem Vertrag wird sie anhand von echten Verleihzahlen ermittelt. *grummel* Ich weiß einfach nicht genug darüber, wie Autoren entlohnt werden. Ich hatte mal einen Artikel gelesen, bei dem es um die Verteilung bei der VG-Wort ging und da verlief sich der größte Teil in den Verwaltungskosten und Vorstandsgehältern. Nur die GEMA treibt es scheinbar noch bunter.


    Außerdem können bei einem Lizenzvertrag natürlich bestimmte Bedingungen ausgehandelt werden (z.B. teilweise höhere Preise für ein Onleihe-eBook als für ein von Otto Normalverbraucher gekauftes e-Book), die für Verlage von Vorteil sein können.


    Ja, klar. Das ist das Ding mit der Preisbindung. Und die Autoren hätten auch etwas davon, wenn von dem höheren Preis etwas bei ihnen ankäme.


    @alle: Gibt es eigentlich eine Preisbindung für eBooks? Und in wie weit betrifft Preisbindung die Bibliotheken?

  • Also ich verstehe es in erster Linie so, ein oBook kann die Bibliothek in jedem Fall erwerben, egal welcher Verlag es herausgibt, solange es im Buchhandel erhältlich ist, kann es gekauft werden. Vielleicht nicht überall mit dem üblichen Bibliotheksrabatt von 10%.


    Nur 10%? Selbst Mitarbeiter bekommen meistens 20%.


    Ein eBook kann nur von den Verlagen erworben werden, die es zulassen,
    dass es in den Verleih kommt, das sind bei weitem nicht alle Verlage.
    Sehr bekannte Verlage wie Piper, Diogenes u.a. verweigern sich hier,
    deren eBooks kann eine Bibliothek/Onleihe nicht erwerben.


    Das werde ich mein Lebtag nicht verstehen :) Auch die Onleihe zahlt mit Geld, denke ich.


    Hier setzt soviel ich weiß die Petition vorrangig an.


    Diesen Teil finde ich auch absolut richtig :)

  • Bibliotheksrabatt ist meistens 10% .


    Zitat aus Wikipedia : "Aufgrund der gesetzlich festgeschriebenen Buchpreisbindung (etwa in Deutschland und Österreich) dürfen Bücher normalerweise nicht unter einem vom Verlag festzusetzenden Preis verkauft werden. Bibliotheksrabatte bilden eine Ausnahme, bei der der Verlag die Erlaubnis erteilt und der Buchhändler der Bibliothek selbst zu finanzierende Rabatte von etwa 5 bis 10 % gewährt. Eine weitere Möglichkeit, um etwa 10 bis 15 % billiger einzukaufen, ist die Subskription. Hierbei muss die Bibliothek die Publikation schon vor ihrem Erscheinen vorbestellen.[5]"

  • @alle: Gibt es eigentlich eine Preisbindung für eBooks? Und in wie weit betrifft Preisbindung die Bibliotheken?


    a) Nach meinem besten Wissen und Gewissen unterliegen eBooks (aus deutschen Verlagen) schon der Preisbindung. Ich merke es allein daran, dass ich Gutscheine von meiner Buchhandlung dafür nicht einsetzen kann ...
    b) Bibliotheken zahlen genau die gleichen gebundenen Preise (für oBooks) wie jeder andere auch. Was aus Preisbindung einerseits und individuell ausgehandelten Lizenzverträgen andererseits bei den Onleihe-eBooks wird, weiß ich allerdings nicht.


    Nur 10%? Selbst Mitarbeiter bekommen meistens 20%.


    Nur 10%, und nur für Bibliotheken mit einem bestimmten Mindest-Jahresetat. Ich grabe in meiner Erinnerung und meine, das wurde mit der höheren Qualität von Bibliotheks-Bestellungen begründet. Also Verfasser, Titel, Verlag, ISBN, Jahr, Auflage - und nicht "dieses rote Buch mit den Blumen auf dem Umschlag, das so ungefähr vor drei Monaten bei Ihnen im Fenster lag".

    • Offizieller Beitrag

    Bei dem Bibliotheksrabatt kenne ich es so, dass Hochschulbibliotheken 5% Rabatt bekommen und Stadtbibliotheken 10%. Ob das allerdings grundsätzlich so geregelt ist oder nur in den Bibliotheken so war, die ich kennengelernt habe, weiß ich nicht. Und warum da eine Unterscheidung ist, leuchtet mir auch nicht so ganz ein ;)


    zur Buchpreisbindung für eBooks: Es gibt sie wohl, allerdings wie auch bei oBooks nur für Bücher derselben Ausgabe. Das heißt, wenn ein Verlag ein anderes Cover vorne dranhängt (was bei einem eBook vermutlich wesentlich schneller und einfacher geht als bei einem oBook), kann er theoretisch auch den Preis dafür neu festlegen.
    Bei den Onleihe-eBooks ist das allerdings etwas anderes, da es eben bisher keine richtige gesetzliche Regelung dafür gibt. Ich weiß zumindest von einem Verlag (den ich hier nicht nennen werde), dass er höhere Preise in der Onleihe verlangt. Aufgrund der bisherigen Regelung mit den Lizenzverträgen ist das möglich, sollte der Bibliotheksverband sich mit seiner Forderung durchsetzen, wird das nicht mehr gehen.

  • Das ist ja spannend :) Es gibt Themen, bei denen ich absolut keinen Sicherungsstift habe. Da neige ich dazu, Fragen zu stellen, statt selbst mal eine Suchmaschine zu benutzen. Dafür entschuldige ich mich und bedanke mich bei allen, die Geduld mit mir haben :)


    Der Unterschied zwischen Hochschul- und Stadtbibliotheken könnte aus den bestellten Werken resultieren. Hochschulen werden meistens Fachbücher bestellen und da sind die Auflagen kleiner und die Bücher selbst aufwändiger.


    Ingo, weißt Du zufällig auch, ob der Verlag einen angemessenen Teil der Mehreinnahmen bei der Onleihe an die Autoren weiterreicht?

    • Offizieller Beitrag

    Ingo, weißt Du zufällig auch, ob der Verlag einen angemessenen Teil der Mehreinnahmen bei der Onleihe an die Autoren weiterreicht?

    Nein, was mit dem Geld passiert, ist mir nicht bekannt.


    Man muss dabei auch bedenken: Damit die eBooks dieses Verlages überhaupt zur Verfügung gestellt werden können, wurden die höheren Preise vereinbart. Ob die Bibliotheken diese dann auch bereit sind zu bezahlen, bleibt ihnen dann natürlich selbst überlassen. Ein Kompromiss also - wer Wert auf diese eBooks legt, muss dafür eben tiefer in die Tasche greifen. Aber aus Bibliothekssicht wäre es selbstverständlich besser, wenn man die eBooks zum Normalpreis erwerben könnte.

  • Das Problem ist auch, das manche Verlage nicht mit Divibib zusammen arbeiten wollen, so dass auch aktuelle Bestseller nicht immer in der Onleihe angeboten werden können.
    Das ist für Bibliotheken, die ein umfangreiches Angebot haben möchten, sehr ärgerlich.
    Im Printbereich gibt es für Bibos die Möglichkeit, das akutelle Buch vom Verlag zu kaufen und in die Ausleihe zu stellen, aber im digitalen Bereich ist noch ziemlich viel unklar.
    Es hängt an der Bereitschaft der Verlage, was sie Divibib zur Verfügung stellen, und das ist schlecht für Bibliotheken, die sich ja eigentlich nicht bevormunden lassen wollen.
    Zwischen Print- und digitalen Werken gibt es noch große Unterschiede, und das ist echt blöd für Bibos, die ja eigentlich modern sein wollen und müssen, damit sie noch Nutzer haben...

  • Man muss dabei auch bedenken: Damit die eBooks dieses Verlages überhaupt zur Verfügung gestellt werden können, wurden die höheren Preise vereinbart. Ob die Bibliotheken diese dann auch bereit sind zu bezahlen, bleibt ihnen dann natürlich selbst überlassen. Ein Kompromiss also - wer Wert auf diese eBooks legt, muss dafür eben tiefer in die Tasche greifen. Aber aus Bibliothekssicht wäre es selbstverständlich besser, wenn man die eBooks zum Normalpreis erwerben könnte.


    Hm, das verstehe ich jetzt nicht. Gibt es denn normalerweise keine eBooks in dem Verlag? Dann verstünde ich das, denn es ist schließlich ein Mehraufwand, extra für die Onleihe eBooks herzustellen. Ansonsten riecht das ziemlich nach Ausnutzen eines Monopols, nicht nach Kompromiß :( Da wäre dann nicht nur der Gesetzgeber gefragt.

    • Offizieller Beitrag

    Ansonsten riecht das ziemlich nach Ausnutzen eines Monopols, nicht nach Kompromiß :( Da wäre dann nicht nur der Gesetzgeber gefragt.


    Naja, so weit würde ich nicht gehen. Da es im Moment keine Pflicht gibt, seine eBooks der Onleihe (oder ähnlichen Anbietern) zur Verfügung zu stellen, kann jeder Verlag selbst darüber entscheiden. Und da viele Verlage offenbar Angst davor haben, dass durch diese Angebote Leser ihre eBooks gar nicht mehr kaufen, sondern nur noch leihen (und dann evtl. illegal weitergeben oder was-auch-immer), versuchen manche sich direkt beim Kauf durch die Bibliothek dafür entschädigen zu lassen. Klar nutzt der Verlag damit seine Position aus, aber (so blöd das klingt, ich persönlich finde das auch alles andere als toll) - er kann und darf es eben.
    Und ob man als Bibliothek dann da mitmacht und die eBooks trotzdem kauft, bleibt einem selbst überlassen; es gibt ja auch genügend andere Verlage in der Onleihe und mehr eBooks als man als einzelne Bibliothek kaufen kann. ;)