Ausleihzeit

onleihe:hilfe
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  • Das kann ich bestätigen. Ich habe es gestern mit meinem Trekstor ausprobiert und das Datum erst ein Monat vor und danach (sogar um JAHRE) zurück gestellt. (Das früheste mögliche Datum war der 1.1.2010) Die eBooks wurden problemlos geöffnet und angezeigt.
    Es kann so einfach und unkompliziert sein. So braucht man sich noch nicht einmal das Ausleihdatum zu merken.

  • Ok, das wußte ich natürlich nicht das automatisch eine app geschlossen wird gegebenenfalls

    Deswegen sind Taskmanager bei Android Geräten unnötig. Android selber verwaltet die geöffneten / laufenden Programme schon ganz gut selbst.
    Und gibt Ressourcen frei wenn sie benötigt werden (Programme im Hintergrund werden geschlossen).
    Taskmanager schießen gleich alles ab, so dass keine Hintergrundupdates geladen werden. Bei den meisten Programmen nicht nötig. Aber das Mail Prog. sollte sich von Zeit zu Zeit synchronisieren, oder WhatsApp und solche.
    Gilt nicht für Apps die absichtlich im Hintergrund laufen sollen. Z.B. die Musik App, Kamera App, Hörbuch App. Diese muss man vorher stoppen / pausieren und verlassen.


    Zum weiterlesen und mit Hintergrundwissen --> http://www.android-hilfe.de/658862-post5.html

  • Das kann ich bestätigen. Ich habe es gestern mit meinem Trekstor ausprobiert und das Datum erst ein Monat vor und danach (sogar um JAHRE) zurück gestellt. (Das früheste mögliche Datum war der 1.1.2010) Die eBooks wurden problemlos geöffnet und angezeigt.
    Es kann so einfach und unkompliziert sein. So braucht man sich noch nicht einmal das Ausleihdatum zu merken.

    So, eben mit Android getestet und das Datum sogar auf den 1.1.2000 gestellt. Es läuft ebenso.

  • Zum weiterlesen und mit Hintergrundwissen --> http://www.android-hilfe.de/658862-post5.html

    Ja das ist ganz interessant, zur Zeit "pflege" ich das Nexus von meinem Gefährten dann teilweise auf Blind- und Fern-Support... Ich bekomme dann das selbe Gerät zu Weihnachten und werde verdonnert ab da jedes Problem in Sekunden lösen zu können :D


    Taskmanager und weitere Systemprogs sind unnötig, ja, und machen auch murks, zb diese Cache- und Suchverläufe-Bereinigungsdinger, lieber doch schön händisch wenns nötig sein sollte,
    ich mochte so Teile auch auf Win nicht sonderlich letztlich, weil je nachdem wer das Teil erstellt hat im Betriebssystem unsauber rumfutschelt was ich dann nicht mehr nachvollziehen kann. Dazu kommt bei Android das ich kaum abwägen kann was eine solche App nach einem Systemupdate seitens Android veranstaltet.. viel zu unsicher das ganze.
    Lieber Android besser kennenlernen, und gut ist!


    Baoh, so schöne Bücher teils in der Onleihe, hab bis heute morgen gelesen.. und zuwenig geschlafen.. aber es lohnt!
    Am Reader ( habe einen Kobo Touch ) finde ich gut das ich im Gegensatz zum Papierbuch den Zeilenabstand variieren kann, ich habe da etwas mehr Abstand reingebracht was für mich persönlich zur Folge hat das ich etwas schneller lesen kann, dann könnt ich mit der Ausleihefrist hinkommen. Ich kann die Wünsche nach Verlängerung aber nachvollziehen, in der analogen Welt konnte ich meine Bibliothek auch anrufen oder online die Leihfrist kostenlos verlängern sofern das Buch nicht vorbestellt war.


    Ich mach mir eher Sorgen darum wegen der Nutzungsbedingungen, welche die Ausleihefreist und Lesefrist vorgibt, und ob eine Änderung des Datums hier nicht schon, so wörtlich hier genannt, ein tieferer Eingriff ist, als ein eBook oder ein PDF offen zu lassen, letzteres hat mir auch der Bibliotheksmitarbeiter vor Ort als Tip mit auf den Weg gegeben.

  • Ich mach mir eher Sorgen darum wegen der Nutzungsbedingungen, welche die Ausleihefreist und Lesefrist vorgibt, und ob eine Änderung des Datums hier nicht schon, so wörtlich hier genannt, ein tieferer Eingriff ist, als ein eBook oder ein PDF offen zu lassen, letzteres hat mir auch der Bibliotheksmitarbeiter vor Ort als Tip mit auf den Weg gegeben.


    Da muss ich Heike recht geben. Ganz legal kann ein zurückstellen des Datums nicht sein. Für mich reichen in den meisten Fällen die 2 Wochen lesezeit und wenn nicht, so lasse ich das eBook auf meinem Reader geöffnet oder leihe es eben noch mal aus.


    Des übrigen würde ich hier raten, diese Möglichkeit das Datum zu ändern nicht allzu breit zu treten. Wenn das Verfahren allzu bekannt würde würden am Ende vielleicht die ohnehin knausrigen Verlage vielleicht immer weniger eBooks an die Onleihe verkaufen und dann haben wir am Ende das Nachsehen.

  • Da muss ich Heike recht geben. Ganz legal kann ein zurückstellen des Datums nicht sein. Für mich reichen in den meisten Fällen die 2 Wochen lesezeit und wenn nicht, so lasse ich das eBook auf meinem Reader geöffnet oder leihe es eben noch mal aus.


    Des übrigen würde ich hier raten, diese Möglichkeit das Datum zu ändern nicht allzu breit zu treten. Wenn das Verfahren allzu bekannt würde würden am Ende vielleicht die ohnehin knausrigen Verlage vielleicht immer weniger eBooks an die Onleihe verkaufen und dann haben wir am Ende das Nachsehen.

    Man mag auf der einen Seite argumentieren, das ja niemand zu Schaden kommt, und der DRM des Buches selbst ja nicht angefasst, verändert oder entfernt wurde, was laut Nutzungsbedingungen eine strafbare Handlung darstellt,


    doch wird durch die Onleihe selbst auf Schwächen des Adobe DRM für Onleihen hingewiesen,


    einerseits macht dieser das Offline-Lesen von eBooks hierzulande möglich.. ohne ständige Verbindung zu einem Lizenzserver zwecks Kontrolle der Zeiten..


    andererseits könnte man sich ganz einfach vorstellen man gibt ein Buch vorzeitig zurück damit es nicht für andere noch blockiert ist, technisch ist das ja auf einer Webseite durchaus machbar..
    aber es wird nicht gemacht weil eine solche Vorzeitige Rückgabe beim Offline-Verfahen nicht gewährleistet, dass, habt Acht, der Ausleiher das Buch in dieser Zeit nicht doch noch hat und munter weiter liest, was eben den Verlagen dann so nicht gefällt.


    Die Nutzungsbedinungen geben zwar nicht unbedingt etwas her was ein Datum am Endgerät hergibt, das ist so auch schwerlich kontrolllierbar gerade wegen der Möglichkeit in unseren Onleihen ein eBook offline zu nutzen,
    aber rechtlich ist das doch eine arge Grauzone diese Handhabung, also wäre etwas Vorsicht schon angebracht, da stimme ich auch zu, bei aller verständlichen Begeisterung für eine handliche Lösung des Problems mit den Leihfristen.


    Aber es wird ja an einer für alle handlichen Lösung mit den Leihfristen und auch Rückgabe getüfelt, das jetztige System hat eben Schwächen, insofern dürfte das von zeitlich begrenzter Dauer sein, und damit auch die sicher den Verlagen bekannte Grauzone was machbar ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von Heike () aus folgendem Grund: Reschtchreibdeufle

  • Ich mach mir eher Sorgen darum wegen der Nutzungsbedingungen, welche die Ausleihefreist und Lesefrist vorgibt, und ob eine Änderung des Datums hier nicht schon, so wörtlich hier genannt, ein tieferer Eingriff ist, als ein eBook oder ein PDF offen zu lassen,

    Das ist kein tiefer Eingriff ins System. Er umgeht kein Kopierschutz und entfernt auch keins. Es ist eine einfache Funktion des Gerätes, das Datum zu ändern und weder die Hersteller noch die Onleihe können oder dürfen das verbieten. Es ist einfach ein Nebeneffekt, dass der Kopierschutz dies nicht prüft (Zu unserem Gunsten).
    Es besteht auch keine Möglichkeit zu prüfen ob jemand es macht und herauszufinden wer es mach.
    Es ist aber auf jeden Fall nicht nett etwas länger zu nutzen als man es darf.


    als ein eBook oder ein PDF offen zu lassen

    Es würde auch NUR mit epubs funktionieren. Die meisten PDFs der Onleihe sind mit dem Adobe LiveCycle Verfahren verschlüsselt. Da baut der Adobe Reader IMMER beim öffnen eine Verbindung zum Server auf. Deswegen kann man diese auch nur am PC lesen und betrachten. Das offen lassen funktioniert hier aber weiterhin.
    Also nur ein Verfahren für ADE.


    Für mich reichen in den meisten Fällen die 2 Wochen lesezeit und wenn nicht, so lasse ich das eBook auf meinem Reader geöffnet oder leihe es eben noch mal aus.

    Ich lese die Bücher sowieso nur einmal.
    ! Aber ! Ich bitte alle diese Möglichkeit nur zum zuende lesen zu benutzen. Wer ein Buch nochmal lesen möchte BITTE nochmal ausleihen.
    Eine eigene Sammlung aufzubauen lohnt sich nicht. Ich habe eine recht große Musik Sammlung (CDs und MP3s, ja, legal) über die Jahre aufgebaut. Es ist auch ein nettes Hobbie. Ich höre aber meistens Radio und eher selten die Alben die hier rumstehen. Habe aber viel Zeit und Mühe für die Sortierung, BackUp und Speicherung aufgebracht.
    Die alten Bücher sind mehr dekorative Staubfänger. Und sollen schön im Regal aussehen und Erinnerungen wecken.
    In einem halben Jahr sind die heutigen Bücher eh nicht mehr so gefragt wie heute.
    Aus diesen gründen boomen die Streaming-Dienste für Musik und die Onleihe. Der Aufwand alles zu Katalogisieren ist größer als es sich später nochmal auszuleihen. Außerdem kann man die Bücher noch immer nicht an Freunde und Bekannte weitergeben wegen dem DRM.
    Fazit: Behalten lohnt nicht !


    Ich freue mich aber, dass nicht mehr so viele Bücher für Wochen blockiert sind wenn jemand nur noch 1-2 Tage lesen muss.


    Des übrigen würde ich hier raten, diese Möglichkeit das Datum zu ändern nicht allzu breit zu treten. Wenn das Verfahren allzu bekannt würde würden am Ende vielleicht die ohnehin knausrigen Verlage vielleicht immer weniger eBooks an die Onleihe verkaufen und dann haben wir am Ende das Nachsehen.

    Dem stimme ich zu. Wobei die Verlage auch überlegen sollten ob sie die Onleihe Nutzer derart strafen wollen. Der Weg in die graue oder schwarze Zone des Internets ist für viele kürzer als ein Buch zu kaufen das man nur leihen wollte. Denn legale Möglichkeiten einzuschränken kann sehr schnell nach hinten losgehen (Wie kürzlich bei Verachtung von Jussi Adler-Olsen zu sehen).


    Man mag auf der einen Seite argumentieren, das ja niemand zu Schaden kommt, und der DRM des Buches selbst ja nicht angefasst, verändert oder entfernt wurde, was laut Nutzungsbedingungen eine strafbare Handlung darstellt,

    Nicht nur laut Nutzungsbedingungen, sondern dem Gesetzbuch nach auch.


    Aber es wird ja an einer für alle handlichen Lösung mit den Leihfristen und auch Rückgabe getüfelt,

    Es ist eine Lösung für alle die kein eInk Gerät haben. Eine Rückgabe ist bei epub nicht möglich. Das System ist von Grund auf nicht dafür gedacht. Beim Kindle wäre es möglich, aber in Deutschland liegen die epubs ja vorn (gut so!).


    ohne ständige Verbindung zu einem Lizenzserver zwecks Kontrolle der Zeiten

    Es wird auch weiterhin so bleiben. Sonst schließt der Hersteller mindestens 95% aller epub kompatiblen Geräte aus. Das führt zu Protest, Skandal und der unlust an diesem neuen Medium. Und treibt so viele Nutzer in die Illegalität.


    das jetztige System hat eben Schwächen,

    Diese Schwächen lassen sich auch nicht beseitigen ohne ein komplett neues System bzw. Verfahren zu entwickeln und somit alle bisherigen Geräte auszuschließen.
    Selbst Firmwaremäßig lässt sich nicht viel machen und wäre auch nicht von Dauer.


    Für die Verlage und die Authoren sind wenige die das Datum zurückstellen um ein Buch fertig zu lesen besser als viele in der Illegalität oder mit einer Digital-Unlust aufgrund von großen Problemen und großen Einschränkungen.
    Solange wir (die Nutzer) nicht übertreiben. (Wir dürfen das DRM nicht brechen. Von beugen hat noch keiner etwas gesagt :whistling: )


    Anhang:
    Ich kann mich noch erinnern als die Gerätehersteller mit

    Zitat

    Das xxxxxxx verfügt über einen internen Speicher von 4 GByte, der für Bücher, Musik oder Bilder verwendet werden kann. Falls dies nicht ausreicht, kann ihn zusätzlich, dank eines Micro SD Karten-Slots (Micro SDHC wird auch unterstützt), jederzeit um bis zu 32 GByte erweitern. Mit der Erweiterung finden damit

    mehr als 17.000 Bücher

    , [...] auf dem handlichen Gerät Platz.

    geworben haben. Aber wer möchte das in der Praxis testen? Ich leihe mir ja auch kein Ferrari aus um ihn auf der Autobahn auszufahren und nachzusehen ob die Höchstgeschwindigkeit stimmt. Ganz abgesehen von den Baustellen und dem Zustand der Straßen.
    Wer wirklich alle Bücher der Onleihe auf seinem Gerät haben möchte, hat ganz andere Probleme und leidet unter Messie-Wahn.
    Bei denjenigen ist es auch egal ob sie das Datum zurück stellen oder nicht. :thumbdown:
    Die Möglichkeit etwas tun zu können bedeutet noch nicht es tun zu sollen.

  • Es funktioniert nur mit eInk Geräten. Nicht mit dem Trekstor.


    Das wurde hier im Forum schon besprochen. Kurz gesagt, nein es geht nicht!


    Das habe ich auch für ein Scherz gehalten. Werde es mal demnächst testen (auf dem Trekstor 3.0 und Android Aldiko)
    Updates gibt es hier.


    Hallo, habe meinen Reader jetzt auch zurückdatiert, leider ist diese Trickserei nicht Sinn der Sache, deshalb wäre es prima, liebes Büchereiteam, wenn ihr eine andere Lösung für verlängerte Ausleihzeiten fändet.

  • Dimitri,

    Das ist deine persönliche Sichtweise.
    Ich habe sehr viele CDs, darunter sehr viele völlig legale Privatkopien von nicht durch DRM geschützen CDs, deren Kopieren und Weitergabe im Rahmen einer Freundschaft oder Verwandschaftsverhältnis nicht verboten ist, also im kleinen Rahmen bleibt. Verboten ist nur das umgehen eines DRM, das bei diesen so geschützten Medien die Privatkopie somit verhindert und das umgehen des DRM zur Kopie zu einer strafbaren Handlung macht.


    Mal davon abgesehen, ich höre sehr oft CDs, immer wieder, weil sie jedesmal eine Reise sind. Als Beispiel Klassik, es gibt nun einmal Musik derer wird man nie müde, auch im Bereich Rock oder Jazz gibt es da viel. Ich sitze hier, trinke ein Glas Wein, und höre Musik, das ist eine abendfüllende Sache. Radio hören ist anders, ich höre auch Radio, aber meine CDs sind mir ebenso heilig wie meine LPs die ich noch habe und auch ab und an höre. Ich habe das ganze nur grob geordnet im Regal, das reicht. Ebenso reicht mir eine grobe Einteilung mit den eBooks die ich bei jedem Neuzugang kurz einordne und gut ist.


    Damit möchte ich ausdrücken, was der eine für nötig hält oder nicht, und wie man seine jeweiligen Sammlungen bewertet, ist eine ganz individuelle Sache.


    Bücher, wenn wir zb Gedichtbände nehmen, auch diese nimmt man immer wieder hervor, Klar wecken die Buchbände auch Erinnerungen, aber man kann einmal immer wieder ein Buch rausholen und darin lesen, man kann es guten Freunden verleihen, und so weiter, und bei so einigen Büchern ist es äusserst bedauerlich das sie nicht mehr aufgelegt werden, insofern ich regelrecht dankbar bin diese im Regal zu haben, das betrifft zb die Familien-und Geschichtssagas von James A. Michener, und auch so manchen Klassiker der SF, zb "Die Welt der tausend Ebenen", wenn du für dich argumentierst hauptsächlich die neuen Bücher seien relvant verstehe ich das nicht, und will auch den Markt hier nicht vestehen der mich als Leser behindert wenns um ältere Werke geht die keiner mehr auflegen will weil kein größerer Gewinn erwartet wird mehr, und das ganze ist dann durch den Urheberrechtsschutz von 70
    Jahren nach dem Ableben des Autoren total blockiert, wenn das mal frei wird bin ich tot und die Sprache hat sich sowieso verändert, bedürfte also einen kostenintensiven zeitgemäßen Anpassung, was für ein Murks..


    Ich persönlich hoffe sehr, das über die eBooks der eine der andere frühere Bestseller wenigens als eBook wieder aufgelegt wird, da ist es nicht so wichtig ob das Buch noch eine sehr große Auflage erzielt. Hier sehe ich auch eine ganz große Chance mittel bis langfristig für die Onleihen, das die Bestände im Laufe der Jahre immer umfassender werden, und die Verlage sich nen Schubs geben den einen oder anderen frühren und trotzdem eigenlich zeitlosen Besteller einzustellen, wenn, ja wenn, die Verlage ihre Androhnung nicht tatsächlich noch wahr machen, das eBooks nach zb 20 mal ausgeliehen für die Onleihen als verfallen gelten und diese neu einkaufen müssen, das Argument der Verlage ist hier dass das analoge Buch nach einer gewissen Zeit schließlich auch zerfleddert wäre.. Aber noch ist es nicht so weit.


    Klar ist logisch bei dem bestehenden Angebot ist es kein Umstand ein eBook über die Onleihe mal eben neu zu leihen wenn man Bock hat es nochmal zu lesen, aber grundsätzlich zu sagen jemand habe ein Messi-Problem wenn er die Bücher auf dem eBook sammele find ich jetzt nicht so prickelnd, ich persönlich kaufe auch eBooks, natürlich will ich die behalten, und ich plädere auch dahingehend das DRM in dem Maße wie die Verlage es betreiben nicht nötig ist, sondern das ich durchaus auch mal ein eBook legal verleihen möchte.


    Der US Verlag Noble and Barnes hat dafür eine Möglichkeit in seinen hier nicht erhältlichen Readern eingerichtet, das ich meinem Partner für zwei Wochen auf seinen Reader ein Buch schicken kann, das ist angemessen, aber die USA sind hier Europa mit ihrem Begriff des Fair Use weit vorraus. Nur als Beispiel genannt, die Leute rennen immer noch ins Kino in Massen, und gelesen und gekauft wird weiterhin auch wenn die Verlage Angst haben und zb Bibliotheken was eBooks angeht einschränken, nicht das plötzlich jeder leiht und keiner mehr kauft... Was ich nicht glaube, viele Menschen wollen gar nicht leihen, sie wollen kaufen und besitzen, auch auf eBooks. Ich bin nicht die einzige im Umfeld die einen Reader hat, aber werde die einzige bleiben die leiht, das interessiert die anderen gar nicht.


    Wie du schon richtig anmerkst, wenn etwa schwer gemacht wird, treibt es in die Illegalität, allerdings sind die Schwellen dafür doch mittlerweile größer geworden, zumal die Gefahr sich irgendwelche Viren und sonstiges Viehzeuch einzufangen nicht geringer geworden ist wenn mal verborgene Plattformen nutzt, und wer über Torrent etc geht ist sowieso erfasst mittlerweile, und hier sitzen sicher so der eine oder andere reine Sammelfreak, aber so what, was geht das uns an, wir leihen ordentlich aus oder kaufen.


    Es wird uns nicht mehr schwer gemacht, es gibt viele Portale mittlerweile wo man eBooks auch erstehen kann, und es gibt eBooks die kostenlos sind, und es gibt sehr günstige eBooks, und es gibt eBooks wieder ohne DRM.


    Zitat

    Es ist eine Lösung für alle die kein eInk Gerät haben. Eine Rückgabe ist
    bei epub nicht möglich. Das System ist von Grund auf nicht dafür
    gedacht. Beim Kindle wäre es möglich, aber in Deutschland liegen die
    eInks ja vorn (gut so!).

    Ab hier kann ich deiner Argumentation nicht ganz folgen, auch das wenn ein anderes Verfahren zur Ausleihe käme die gängigen Reader nicht mehr tauglich wären, der Kindle Reader ist ein eInk-Reader, das Dateiformat ist nur ein anderes so dass der Kindle-Nutzer gezwungen ist bei Amazon das gleich passende Format zu erstehen, die Grundsatzentscheidung ist nur ob man sich an einen Händler binden möchte oder nicht, aber eInk-Reader sind es beide.


    Das einzige was hindert das ein Buch in der Onleihe zurückgegeben werden kann ist das wir eine Offline-Leihe haben, was eben für die Verlage insofern ein Dorn im Auge ist, das sie bei vorzeitiger Rückgabe nicht kontrollieren können ob das Buch auch gelesen ist und dann nicht mehr zu öffnen. Was den Umstand die Uhrzeit am Reader zurückzudrehen in einen für die Onleihen kritischen Bereich bringt, ob man das nun kontrollieren kann oder nicht, aber die Verlage schränken ja hier die Onleihen und damit uns Nutzer ein, nicht das technisch mögliche oder nicht mögliche. Es ist eindeutig Politik der Verlage Kontrolle darüber zu behalten was mir ihren Büchern unter Leihlizenzen geschieht. Auch wenn eine Beugung des möglich ist, heiß das nicht das es statthaft ist. Wenn ich mehr oder weniger einer Bibliothek zuordbar bin wäre ich vorsichtig wie ich mich öffentlich äussere. Darum gehts doch, und darum das sowas für die Bibliothen nicht erschwerend wird.


    Für die Zukunft, warum sollte es nicht möglich sein, andere Lösungen zu finden welche in den gleichen eBook-Readern eine Vorzeitige Rückgabe ermöglichen, vorstellbar wäre zb ein Ticket das irgendwie ausgetauscht wird und zb nach ner Woche lesen mal abgefragt, oder noch enger zeitlich, evtl kann man sowas bei der Ausliehe schon definieren,das man täglich abfragt.. oder bei schlechterem Netzzugang oder Urlaub im Ausland eben ein anderes Ausleihmodell nutzt, warum nicht kreativ denken, mein Reader kann auch online, viele Reader können das und haben WLAN, oder man checkt ein Ticket über USB ab, es gibt so vielfältige Ansätze.


    Betriebssysteme entwickeln sich doch ständig weiter, der Sony-Reader zb hat ein Android als Basis und kann sogar aufgebohrt werden, muss man nicht, aber warum? Weil es geht, wird mancher denken. Damit will ich ausdrücken das wir gar nicht so genau wissen was die Software der Reader letztlich oder in Bälde zu leisten vermag. Dem aufgebohren Sony jedenfalls kann man dann auch gegebenenfalls die Kindle-App verpassen, so das man bei Amazon gekaufte eBooks darauf lesen kann, wobei der Sony ein eInk ist, und spätestens mit der verzögerten Markteinführung des Kindle-Fire öffnet sich ein Kindle, der nun klar kein eInk aber auch ein Android, dem ePub, wenn der Eigner des Fire das will.
    Letztlich ist das alles Marktpolitik, welcher Reader welches Format lesen kann,


    Jedenfalls glaube ich nicht das dann unsere Reader untauglich würden, bei sovielen kreativen Entwicklern und Köpfen die es in der Welt gibt, findet sich bestimmt irgendwann eine passende Lösung, das ganze ist ja hier in D auch noch recht frisch, und Adobe in seiner jetzigen Form sicherlich nicht der Weisheit letzter Schluss. Die Politk der Verlage kann sich zudem auch noch ändern, wenn diese mal von ihren Reflexen ablassen und inovativer als die Kundschaft beginnen zu denken, zumindest das zu versuchen, dann wäre schon viel gewonnen.


    Worum ging es eigentlich.. es ging doch nur darum wie man aktuell ein wenig drehen kann das man ein Buch zuende lesen kann.
    Das war zwar jetzt ein zu DRM und Büchersammlungen, aber die Onleihe ist schon eine feine Sache, und man kann nur hoffen das es weiter ausgebaut wird. Zur Onleihe Rheinland-Pfalz ist mir erzählt worden das in Bälde noch weitere Stadtbibliotheken teilnehmen was gut für den Bestand ist.

    8 Mal editiert, zuletzt von Heike ()

  • Nachtrag:


    Es ist im neuen Sony - Reader, das wurde hier im Forum auch thematisiert, möglich, direkt über den Reader die Onleihe zu nutzen, und per Adobe-ID das Buch lesbar direkt in den Reader zu laden.


    Na, geht doch in einer Firmeware, man muss sich nun nur vorstellen es gäbe ausser der PC-Ausliehe noch eine Ausleihe direkt über den Reader die sich dadurch unterscheidet das ich dann per Reader das geliehene Buch zurückgebe, und das zurückgegebene Buch wird dann direkt im Reader dann auch gleich deaktiviert, Firmwaremässig sollte das kein Prob sein. Und es kann im Reader verlängert werden, alles per Adobe-ID. Wer grundsätzlich offline liest, also per PC leiht, da bleibt es eben bei der alten Regelung, der Zugriff entscheidet, für eine Webseite wie die Onleihe ist es ein leichtes das Endgerät mit dem zugegriffen wird zu identifizieren.


    Dazu muss man nicht dauerhaft online sein, sondern nur für den Ausleihvorgang und die Rückgabe oder die Verlängerung, und wenn man gar nicht mehr online geht mit dem Reader verfällt das Buch eben.


    Alles über e-Ink und eine Frage der Firmware. Ganz sicher gibt es da aktuell noch 250 "Aber". Aber allein die Vision.. und rein technisch sehe ich keinen mittelfristigen Hinderungsgrund.

  • @ Heike:
    was meinst Du mit "neuem" Sony? Den PRS T2? Ich habe den PRS T1 und da geht das auch
    mit der direkten Ausleihe auf den Reader.


    Ja, super, ich wußte jetzt nur um den T2 und fand das ganz faszinierend. :)


    Bei mir auf dem Kobo Touch muss ich das noch ausprobieren, da ist sehr wahrscheinlich eine Art Adobe Digital Editon auch installiert, also damit mein ich nicht nur lizensiert zum lesen, sondern der Download des Buches, weil ein Shop integriert ist von Kobo und das ganze ja ohne Umweg über den PC gehen soll (was ich noch nicht machte da ich bei Libri.de kaufte bislang).
    Ich kann zwar bei dem Kobo Touch keinen weiteren Shop ( und damit onleihe ) einrichten, aber es ist ein Browser integriert, sobald ein Buch aus der Vormerkung frei wird werd ich das mal ausprobieren ob ich dann über den Reader direkt laden kann.


    Man kann sich so schon vorstellen das Bücher die man über das Gerät leiht zb bei vorzeitiger Rückgabe deaktiviert werden, aber da müsste (nicht nur) Adobe auch tätig werden. Man kann sicher gespannt sein was sich noch entwickelt.

  • Hallo, habe meinen Reader jetzt auch zurückdatiert, leider ist diese Trickserei nicht Sinn der Sache, deshalb wäre es prima, liebes Büchereiteam, wenn ihr eine andere Lösung für verlängerte Ausleihzeiten fändet.

    Hallo Känguru, das ist auch nur ein "Trick" um zu Ende lesen zu können. Es ist NICHT die Lösung für Verlängerungen.


    Das ist deine persönliche Sichtweise.
    Ich habe sehr viele CDs, darunter sehr viele völlig legale Privatkopien von nicht durch DRM geschützen CDs, deren Kopieren und Weitergabe im Rahmen einer Freundschaft oder Verwandschaftsverhältnis nicht verboten ist, also im kleinen Rahmen bleibt. Verboten ist nur das umgehen eines DRM, das bei diesen so geschützten Medien die Privatkopie somit verhindert und das umgehen des DRM zur Kopie zu einer strafbaren Handlung macht.

    Natürlich schreibe ich nur meine eigene Meinung. Die Sichtweise Anderer können nur diejenigen selbst vertreten.
    (Im übrigen haben CDs kein DRM sondern ein Kopierschutz) Sei hier vorsichtig, Linux ignorierte früher den Kopierschutz gerne mal und hat sich daran nicht stören lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen hat man dann mit legalen Programmen, illegale Kopien erstellt ohne es selbst zu merken. (u.a. von Musik CDs)
    Desweiteren ist der Begriff "Weitergabe von Privatkopien im Rahmen eines Freundschaftsverhältnisses" Gesetzlich nicht deutlich definiert. Es gibt mehr ein Richtwert und weniger klare Vorgaben. Bleib sicherheitshalber unter dem Radar. :thumbup:


    Bücher, wenn wir zb Gedichtbände nehmen, auch diese nimmt man immer wieder hervor, Klar wecken die Buchbände auch Erinnerungen, aber man kann einmal immer wieder ein Buch rausholen und darin lesen, man kann es guten Freunden verleihen, und so weiter, und bei so einigen Büchern ist es äusserst bedauerlich das sie nicht mehr aufgelegt werden, insofern ich regelrecht dankbar bin diese im Regal zu haben, das betrifft zb die Familien-und Geschichtssagas von James A. Michener, und auch so manchen Klassiker der SF, zb "Die Welt der tausend Ebenen", wenn du für dich argumentierst hauptsächlich die neuen Bücher seien relvant verstehe ich das nicht, und will auch den Markt hier nicht vestehen der mich als Leser behindert wenns um ältere Werke geht die keiner mehr auflegen will weil kein größerer Gewinn erwartet wird mehr, und das ganze ist dann durch den Urheberrechtsschutz von 70
    Jahren nach dem Ableben des Autoren total blockiert, wenn das mal frei wird bin ich tot und die Sprache hat sich sowieso verändert, bedürfte also einen kostenintensiven zeitgemäßen Anpassung, was für ein Murks..

    Da denke ich genauso. Jedoch denke ich nicht das alle Bücher es zum Klassiker schaffen. Ein Beispiel: Die Amazon Suche für eBooks im Jahr 2011 gibt Klar ist logisch bei dem bestehenden Angebot ist es kein Umstand ein eBook über die Onleihe mal eben neu zu leihen wenn man Bock hat es nochmal zu lesen, aber grundsätzlich zu sagen jemand habe ein Messi-Problem wenn er die Bücher auf dem eBook sammele find ich jetzt nicht so prickelnd, ich persönlich kaufe auch eBooks, natürlich will ich die behalten, und ich plädere auch dahingehend das DRM in dem Maße wie die Verlage es betreiben nicht nötig ist, sondern das ich durchaus auch mal ein eBook legal verleihen möchte.Damit meinte ich nicht das gekaufte eBooks gelöscht werden sollen.
    Mein Kommentar bezieht sich auf diejenigen die keine eBooks kaufen wollen, sondern bewusst und bösartig diese Lücke ausnutzen möchten um die Onleihe zuhause nachzubauen. Denn wenn jemand massenhaft leiht nur um der Menge wegen und sich nicht für die Bücher interessiert oder sie liest, der tut der Gemeinschaft keinen Gefallen und dieses Verhalten hat für mich etwas Messihaftes. (So denke ich nun mal)


    Der US Verlag Noble and Barnes hat dafür eine Möglichkeit in seinen hier nicht erhältlichen Readern eingerichtet, das ich meinem Partner für zwei Wochen auf seinen Reader ein Buch schicken kann, das ist angemessen, aber die USA sind hier Europa mit ihrem Begriff des Fair Use weit vorraus. Nur als Beispiel genannt, die Leute rennen immer noch ins Kino in Massen, und gelesen und gekauft wird weiterhin auch wenn die Verlage Angst haben und zb Bibliotheken was eBooks angeht einschränken, nicht das plötzlich jeder leiht und keiner mehr kauft... Was ich nicht glaube, viele Menschen wollen gar nicht leihen, sie wollen kaufen und besitzen, auch auf eBooks. Ich bin nicht die einzige im Umfeld die einen Reader hat, aber werde die einzige bleiben die leiht, das interessiert die anderen gar nicht.

    Ich denke nicht das die USA hier soviel besser ist. Die Industrie scheint es aber zu glauben. Was haben die Musik-Industrie und die Tonstudios geklagt und Tauschbörsen- Nutzer und Betreiber verfolgt. Es hat wenig gebracht. Aber seit iTunes, Amazon und die anderen DRM freie MP3s im Angebot haben, steigen die Nutzerzahlen. Ich denke hier auch, dass viele einfach auch abwarten bis die Technik ausgereifter wird und das DRM verschwindet (nicht bei der Onleihe, aber bei den kauf eBooks).


    Wie du schon richtig anmerkst, wenn etwa schwer gemacht wird, treibt es in die Illegalität, allerdings sind die Schwellen dafür doch mittlerweile größer geworden, zumal die Gefahr sich irgendwelche Viren und sonstiges Viehzeuch einzufangen nicht geringer geworden ist wenn mal verborgene Plattformen nutzt, und wer über Torrent etc geht ist sowieso erfasst mittlerweile,

    Ich spare hier mein Kommentar. Wer mehr wissen möchte, geht bitte in die Bücherei und durchsucht den PC-Zeitschriften-stapel von dem letzten halben Jahr. Nur die Cover, das sollte reichen. (Besonders Chip, PC Praxis, PC Welt, u.a.)


    Es wird uns nicht mehr schwer gemacht, es gibt viele Portale mittlerweile wo man eBooks auch erstehen kann, und es gibt eBooks die kostenlos sind, und es gibt sehr günstige eBooks, und es gibt eBooks wieder ohne DRM.

    DRM Titel sind nicht nach 70 Jahren plötzlich DRM frei. Pro Adobe-ID kann man nur 6 Geräte registrieren. Wenn die kaputt gehen (bei der heutigen, kurzlebigen Technik) hat man schon Probleme. Bedenkt den langen Zeitraum (ein ganzes Leben).
    Auch wenn ich Klassiker mag, ich möchte mich nicht nur darauf beschränken. Und Ab hier kann ich deiner Argumentation nicht ganz folgen, auch das wenn ein anderes Verfahren zur Ausleihe käme die gängigen Reader nicht mehr tauglich wären, der Kindle Reader ist ein eInk-Reader, das Dateiformat ist nur ein anderes so dass der Kindle-Nutzer gezwungen ist bei Amazon das gleich passende Format zu erstehen, die Grundsatzentscheidung ist nur ob man sich an einen Händler binden möchte oder nicht, aber eInk-Reader sind es beide.Da habe ich mich unter anderem vertippt.
    Bei eInk Geräten kann man das Buch auch offen lassen und zu Ende lesen.
    Jedoch nicht bei allen, auch bei TFT-, LCD- oder Android Geräten geht es nicht.
    Die Geräte sind aber nicht gleich. Mit der Gemeinsamkeit eInk (oder auch E-Paper, Digital Ink, ... [es gibt ein Unterschied, würde aber abschweifen]) hört es auch schon auf. Das System dahinter ist ganz anders. Man bindet sich nicht nur an den einen Händler. (Außer man kauft nur DRM-freie Bücher und konvertiert sie in das mobi Format.) Amazon hat auch die Möglichkeit zu sehen welche Bücher sich auf welchen Geräten befinden. Sie können auch einzelne, bestimmte Bücher von einzelnen, bestimmten Geräten löschen ohne die Bestätigung oder jegliche Eingabe des Benutzers, Besitzers.
    Deswegen ist eine Rückgabe da auch realisierbar. Die Software erkennt beim synchronisieren was auf dem Reader ist und gibt es an den Amazon Server weiter.
    Das hat findet sich bestimmt irgendwann eine passende Lösung, das ganze ist ja hier in D auch noch recht frisch, und Adobe in seiner jetzigen Form sicherlich nicht der Weisheit letzter Schluss.Obwohl epub noch recht frisch ist (2007) ist das Format und die Vorläufer davon bis zum Jahr 1990 zurückzuführen.
    Und außer Adobe, arbeiten noch Microsoft, Apple, Agfa, ... , etc. daran. Die ganze Liste gibt es hier --> http://idpf.org/membership/members

  • Na, geht doch in einer Firmeware, man muss sich nun nur vorstellen es gäbe ausser der PC-Ausliehe noch eine Ausleihe direkt über den Reader die sich dadurch unterscheidet das ich dann per Reader das geliehene Buch zurückgebe, und das zurückgegebene Buch wird dann direkt im Reader dann auch gleich deaktiviert, Firmwaremässig sollte das kein Prob sein. Und es kann im Reader verlängert werden, alles per Adobe-ID. Wer grundsätzlich offline liest, also per PC leiht, da bleibt es eben bei der alten Regelung, der Zugriff entscheidet, für eine Webseite wie die Onleihe ist es ein leichtes das Endgerät mit dem zugegriffen wird zu identifizieren.

    Eben NICHT per Adobe-ID. Barnes and Noble benutzen auch epubs haben aber ein eigenes DRM Verfahren.
    Apple iBooks ebenso.


    Genau so wie Amazons AZW auf dem mobi Format aufsetzt, aber ein eigenes DRM Verfahren benutzt und erweitert wurde. Es ist nicht mit DRM-geschützten mobi Büchern kompatibel und diese werden auch nicht auf den Kindles geöffnet.


    Man kann nicht alles per Firmware Update nachrüsten.
    Und die Hersteller wollen es auch nicht. Sie wollen neue Geräte verkaufen.
    Nicht Geld investieren um für alte Geräte die kein Geld bringen neue Firmware zu programmieren.

  • @ Dimitri,


    man umgeht mit Linux nicht mal eben ausversehen den Kopierschutz einer DVD oder CD, dafür muss man bewußt tiefer ins System eingreifen, und selbst dann ist es müßig soetwas in den Raum zustellen, unter Linux wird immer wieder einmal angefragt wegen Privatkopie erstellen von CDs, unter Windows ist das mittels einschlägiger Software sehr viel einfacher zu praktizieren.


    Desweiteren, was ich in meinem privaten Umfeld mache und in meinem Wohnzimmer ist meine private Angelegenheit, und was rechtlich im rechtlichen Rahmen ist kann ich auch selbst entscheiden, ebenso wie andere dies für sich entscheiden, und auch weiterhin für sich selbst entscheiden sollen ohne das wir und andere dies bewerten.
    Die Privatkopie ist sowieso ein Politikum, das noch nicht gelöst ist, aber ob und wie jemand unterhalb der rechtlichen Möglichkeiten bleibt.. na zumindest sollte man bis an die Grenze gehen können, ich denke nicht das man deshalb die Staatsanwaltchaft im Wohnzimmer erwarten darf weil man innerhalb eines rechtlichen Rahmens agiert.


    Selbst wenn einer einen Kopieschutz ( oder DRM http://de.wikipedia.org/wiki/Digitale_Rechteverwaltung) einer CD umgeht um sich zb eine lauffähige Privatkopie für den Player im Auto zu erstellen, oder seinem Partner oder Mutter einen Sampler zu brennen, wen juckt das, solange das nicht massenhaft weiterverbreitet wird. Wen juckt es wenn der Blinker, genaues Wort Fahrtrichtungsanzeiger, nicht gesetzt ist, wenn weit und breit kein anderer Verkehrsteilnehmer ist, wer geht nicht mitten in der Nacht über die rote Fußgängerampel in Ortsrandlage des Dorfes NIxUrban, die Iren tun das ständig zudem im dicksten Verkehr, wer stehenbleibt outet sich als Ausländer.



    generell bleibe ich bei dem was man mir auch in der Bibliothek sagte, der Weisheit letzter Schluss ist noch nicht gesprochen was Ausleihfristen angeht, und ich sehe es so das es genug Kreativität gibt, welche adäquate Lösungen finden wird, ob das nun Adobe ist oder andere, grundsätzlich ist nix auszuschließen, oder Dimitri, hast du vor 20 Jahren überhaupt an die Möglichkeit von Onleihe gedacht? Vor 35 Jahren ging IBM noch davon aus es wird 3 große Computer auf der Welt geben und das wars.


    Mehr möchte ich dazu auch gar nicht mehr sagen, wenn wir uns jetzt darüber noch unterhalten wer in welchen einzelen Punkt recht hat oder haben könnte.


    wir haben eben unterschiedliche Ansätze, ich glaube eben das sich mit Ausleihfristen noch einiges bewegen kann, und die zuständigen Leute arbeiten daran.
    Auch mit der Firmware für ein zwei Jahre ältere Geräte das sehe ich nicht so pessimistisch.

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  • PS:


    was ich schrieb mit den 70 Jahren nach dem ableben des Autors, Musikschaffenden etc Schutz des Werkes aus urheberrechtlichen Gründen..


    das hatte jetzt mal nix mit DRM zu tun, aber wenn du es so sehen willst, allerdings sollte der DRM dann spätestens verfallen sein, weil 70 Jahre nach dem Tod des Autoren sind alle kommerziellen und ideelen Rechte des Autoren oder Musik oder Filmschaffenden verfallen, das Werk dann noch zu schützen wäre nach jetzigen Rechtsstand unlauter. (Wobei unsicher ist ob es den derzeiten DRM dann noch so gibt oder Lesegeräte in heutiger Form etc).


    Oder aber das DRM muss in 5 Jahren verfallen weil der Autor schon 65 Jahre tot ist. Das wird sehr wenige Bücher betreffen aber grundsätzlich ist das möglich das hier ein Konflikt auftritt. Wahrhaft philosophisch, muss ich als Käufer, oder die Bibliothek dann ein DRM auf dem vormals gekauften Buch noch hinnehmen wenn kein Nachkomme des Autoren und kein Verlag mehr auf das Werk Rechte innehat?

    Einmal editiert, zuletzt von Heike ()

  • Als erstes.
    Ich wollte dich in keiner Weise angreifen.


    man umgeht mit Linux nicht mal eben ausversehen den Kopierschutz einer DVD oder CD, dafür muss man bewußt tiefer ins System eingreifen, und selbst dann ist es müßig soetwas in den Raum zustellen, unter Linux wird immer wieder einmal angefragt wegen Privatkopie erstellen von CDs, unter Windows ist das mittels einschlägiger Software sehr viel einfacher zu praktizieren.

    Siehe bitte Desweiteren, was ich in meinem privaten Umfeld mache und in meinem Wohnzimmer ist meine private Angelegenheit, und was rechtlich im rechtlichen Rahmen ist kann ich auch selbst entscheiden, ebenso wie andere dies für sich entscheiden, und auch weiterhin für sich selbst entscheiden sollen ohne das wir und andere dies bewerten.
    Die Privatkopie ist sowieso ein Politikum, das noch nicht gelöst ist, aber ob und wie jemand unterhalb der rechtlichen Möglichkeiten bleibt.. na zumindest sollte man bis an die Grenze gehen können, ich denke nicht das man deshalb die Staatsanwaltchaft im Wohnzimmer erwarten darf weil man innerhalb eines rechtlichen Rahmens agiert.


    Selbst wenn einer einen Kopieschutz ( oder DRM http://de.wikipedia.org/wiki/Digitale_Rechteverwaltung) einer CD umgeht um sich zb eine lauffähige Privatkopie für den Player im Auto zu erstellen, oder seinem Partner oder Mutter einen Sampler zu brennen, wen juckt das, solange das nicht massenhaft weiterverbreitet wird. Wen juckt es wenn der Blinker, genaues Wort Fahrtrichtungsanzeiger, nicht gesetzt ist, wenn weit und breit kein anderer Verkehrsteilnehmer ist, wer geht nicht mitten in der Nacht über die rote Fußgängerampel in Ortsrandlage des Dorfes NIxUrban, die Iren tun das ständig zudem im dicksten Verkehr, wer stehenbleibt outet sich als Ausländer.Wo kein Kläger, da kein Richter.
    Ich möchte dich auch nicht kritisieren, zensieren oder einschränken.
    Ich sage nur das es verboten ist das DRM zu knacken. Wer, was oder ob jemand etwas tut ist immernoch jedem selbst überlassen.
    Um bei der Ampel zu bleiben: Jeder weiß das es nicht erlaubt ist eine rote Ampel zu überqueren. Wer es trotzdem tut, hat wenigstens kurz über die möglichen Folgen und deren Wahrscheinlichkeit nachgedacht (erwischt zu werden, vom Auto überfahren zu werden). Und es mit dem eigenem Gewissen bzw. der eigenen Moral vereinbart.


    Hier möchte ich auch das die Leser für sich selbst entscheiden können. Für eine vernünftige und klare Selbstentscheidung (egal in welche Richtung) sollte man Informiert sein. (Viele Torrent Nutzer haben ja auch gedacht sie würden nur runterladen ohne es selbst weiter zu geben. Das erklärt auch sehr gut warum es so viele Nutzer gab bei einer hohen Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden und die Strafe ist hierbei exponentiell höher als beim nur laden.)


    Da steht übrigens in keinster Wese ein Wort darüber, dass es DRM auf CDs gab oder gibt. Was auch nicht möglich ist. DRM ist ein Schutz auf Datei-Ebene nicht auf Datenträger-Ebene. Natürlich kann eine CD DRM geschützte Dateien enthalten. Das DRM schützt aber eben nur Dateien, keine ganze CDs.
    In dem Artikel wird die CD nur in Bezug zum möglichem Wegfall der Pauschalabgaben erwähnt.
    Siehe auch:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Pauschalabgabe

    was ich schrieb mit den 70 Jahren nach dem ableben des Autors, Musikschaffenden etc Schutz des Werkes aus urheberrechtlichen Gründen..


    das hatte jetzt mal nix mit DRM zu tun, aber wenn du es so sehen willst, allerdings sollte der DRM dann spätestens verfallen sein, weil 70 Jahre nach dem Tod des Autoren sind alle kommerziellen und ideelen Rechte des Autoren oder Musik oder Filmschaffenden verfallen, das Werk dann noch zu schützen wäre nach jetzigen Rechtsstand unlauter. Sollte, ist aber nicht so. Siehe im eigenem Artikel unter "Keine Berücksichtigung von Schutzfristen" (ich habe es dir verlinkt)
    http://de.wikipedia.org/wiki/D…htigung_von_Schutzfristen



    Vor 35 Jahren ging IBM noch davon aus es wird 3 große Computer auf der Welt geben und das wars.

    Du meinst in einer Zeit als es nur Großrechner gab die so vielseitig waren wie ein Rechenschieber aber so teuer wie ein Auto?
    Schon 1969 vertrieb IBM ein Endverbraucher Rechner (System/3). Ich spekuliere mal das sie mehr als 3 verkaufen wollten. Das ist 33 Jahre her.
    1975 kam dann ein "tragbarer" Computer dazu (IBM 5100). Kostete aber 9.000 USD. Für 8.000 DM konnte man zu der Zeit aber schon ein VW Golf (1) kaufen.
    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Ibm
    Auch mit der Firmware für ein zwei Jahre ältere Geräte das sehe ich nicht so pessimistisch.Da bin ich nicht pessimistisch, sondern realistisch.
    Es würde voraussetzen das die Firmen sozial und im Gegensatz zur Wirtschaftlichkeit agieren würden. Wie sollen sie es den Aktionären erklären?
    Lies doch mal das http://www.stern.de/tv/sterntv…erfallsdatum-1824016.html
    und das http://www.stern.de/tv/sterntv…eraet-kaputt-1827475.html
    und teile mir doch bitte danach deine Meinung mit.


    oder Dimitri, hast du vor 20 Jahren überhaupt an die Möglichkeit von Onleihe gedacht?

    Nicht an die Onleihe, aber seitdem Texte digital gespeichert und weitergegeben werden ist die leihweise Weitergabe von Informationen (Bücher, Zeitschriften, Nachrichten) denkbar. Ich glaube auch an das Papierlose Büro (obwohl ich es noch nicht realisieren konnte). Meine Phantasie ist generell sehr frei und bunt was die Zukunft angeht und ich kann mir vieles vorstellen. (Bei manchen Sachen tendiert die Wahrscheinlichkeit aber gegen null)


    generell bleibe ich bei dem was man mir auch in der Bibliothek sagte, der Weisheit letzter Schluss ist noch nicht gesprochen was Ausleihfristen angeht, und ich sehe es so das es genug Kreativität gibt, welche adäquate Lösungen finden wird, ob das nun Adobe ist oder andere, grundsätzlich ist nix auszuschließen

    Ich möchte nichts ausschließen und hoffe das du in diesem Punkt recht haben wirst.
    Ich finde nur das die Möglichkeiten unter diesen, gegebenen Umständen, stark eingeschränkt sind. Was sich konkret ändern kann oder muss und unter welchem Einsatz (Veränderung der gesamten Onleihe-Struktur, der Server, oder der Reader von den Nutzern) muss sich erst noch zeigen.
    Wenn das überschaubar ist, kann man auch abwägen ob der Nutzen den Aufwand und die Kosten deckt.

  • P.S.:

    Auch mit der Firmware für ein zwei Jahre ältere Geräte das sehe ich nicht so pessimistisch.

    Ich möchte gerne erleben das DRM-WMAs auf allen Android Geräten läuft (nicht nur Samsung oder einzelne andere). Das lässt sich Software / Firmware seitig lösen.
    Nur für die aktuellen Modelle. Das würde mir reichen. Dann kommt mein Handy nicht mehr in den Genuss, aber ich glaube dann wieder an die Hersteller.

  • Oder aber das DRM muss in 5 Jahren verfallen weil der Autor schon 65 Jahre tot ist. Das wird sehr wenige Bücher betreffen aber grundsätzlich ist das möglich das hier ein Konflikt auftritt. Wahrhaft philosophisch, muss ich als Käufer, oder die Bibliothek dann ein DRM auf dem vormals gekauften Buch noch hinnehmen wenn kein Nachkomme des Autoren und kein Verlag mehr auf das Werk Rechte innehat?

    Ja, der Käufer muss es noch hinnehmen. Nach dem derzeitigen Stand und der Gesetzeslage ist die Tat an sich strafbar. Unabhängig davon um welches Werk es sich handelt oder wie alt es ist. Hier muss das Gesetz (am besten zusammen mit dem Urheberrecht) nachgebessert werden.
    Ich habe gerade das Gesetzbuch nicht zur Hand um auf die Stellen zu verweisen.
    Aber auch hier wird sich wohl keiner dafür interessieren, sollte es doch jemand machen.


    Aber es gibt immer wieder Wahnsinn im Gesetz. (Gleiches Thema)
    siehe http://www.focus.de/finanzen/s…l-spenden_aid_784858.html
    http://www.regensburger-nachri…roetchen-mehr-fuer-tafeln


    http://www.wnp-dresden.de/foru…gespendete-backwaren.html


    http://www.geertmackenroth.de/…%BCrokratischen-tollhaus/



    Wurde inzwischen zum Glück gestoppt.
    http://www.sueddeutsche.de/gel…auf-milde-gaben-1.1418302




    Dieser Umstand führte bei Computerspielen zu einer Szene die zwar nicht (wirklich) legal agiert, aber toleriert wird da sich keiner (oder kaum jemand) für diese Vergehen interessiert.
    Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Abandonware
    Das kann ich mir bei Bücher auch sehr gut vorstellen (am besten offiziell legal). Damit 20 Jahre alte Schätze nicht verloren gehen.

  • Hallo, was haltet ihr von folgendem Vorschlag:


    Der aktuelle Leser bekommt die Möglichkeit einer (ein- oder mehrmaligen) bevorzugten Reservierung seines aktuellen Buches, von der er bis x Stunden vor Ablauf der Leihfrist gebrauch machen muß:


    Bevorzugte Reservierung für den aktuellen Ausleiher erwünscht


    So kann ich nach Ablauf der Frist in der Onleihe ein neues 14tägiges Exemplar runterladen und muß mir keine Gedanken über die Rechtmäßigkeit meines Handelns mehr machen.


    Die verschiedenen Tricks und Kniffe (Datum verändern, python Skripte) zeigen doch, dass aktuelle System die Anwender noch nicht zufriedenstellt und vergleichbare Möglichkeiten wie in der normalen Bücherei geschaffen werden müssen.



    Aus Sicht der Verlage/Autoren stellt sicher auch die Datumsmanipulation einen Schaden da, da in der Realität ein bezahltes digitales Bibliotheksexemplar parallel von zwei verschiedenen Personen gelesen wird, was mit Papier eben nur mit zwei bezahlten Exemplaren mögich ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Cali ()