eMagazine Drucken grundsätzlich nicht mehr erlaubt?

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  • ich werfe noch das Urheberrecht in den Ring.

    Dieses würde Ingo stützen. Man darf ein bissl (~10%, nagelt mich aber nicht fest), aber nicht alles (=100%) eines Werkes kopieren.

    Die Verlage wollen aber in erster Linie verkaufen und haben es vermutlich eingeschränkt wegen der von Administrator angeführten Gründe...

  • Man darf ein bissl (~10%, nagelt mich aber nicht fest), aber nicht alles (=100%) eines Werkes kopieren.

    Die 10 % habe ich auch im Hinterkopf, weiß aber auswendig nicht genau wann und bei welchen Werken das gilt. Musiknoten darf man laut Urheberrecht z.B. gar nicht kopieren.

  • Ich versuche es nochmal - habe zwischen zwei Artikeln aus den eMagazine grad 'n bissl Zeit ^^


    Jetzt ... muss man einfach abwarten, weil nämlich die IT z.Z. die ganzen Artikel aus den eMagazines lesen muss, die sie probeweise ausgeliehen hat. :)


    Freundliche Grüße und allen einen schönen Feierabend
    Admin

    mit Humor geht alles besser. 👍


    Ich wollte eigentlich ja nur wissen, ob das Drucken jetzt anders gehandhabt wird.

    Es ist auch interessant (vielleicht auch nur mich mich als technisch Interessierter) , wie/wer die DRM-Rechte erteilt/verwaltet werden.

    Wenn jetzt grundsätzlich nicht mehr gedruckt werden darf, dann ist das eben so.

    Wäre schade, wird aber akzeptiert ohne Meckern.


    Für mich hat sich im Verlauf der Diskussion der Eindruck einer gewissen inhaltlichen Schärfe entwickelt.

    Das war wirklich nicht meine Absicht.


    Viele Grüße an alle Diskussionsteilnehmer

  • Für mich hat sich im Verlauf der Diskussion der Eindruck einer gewissen inhaltlichen Schärfe entwickelt.


    Das kann ich nachvollziehen. Wir sind allerdings zuweilen gezwungen, manche Punkte ganz besonders zu betonen oder zu verdeutlichen.

    Manche Regelungen sind eben wie sie aktuell sind und wir MÜSSEN darauf hinweisen. Unser Standpunkt darf dazu nicht unklar bleiben!


    Ansonsten ... Danke für die Rückmeldung. Eine etwaige Schärfe war nicht zwingend gegen Dich persönlich gerichtet.


    Freundliche Grüße

    Admin

  • Ein Blick ins Gesetz hilft auch hier weiter! Da ich es gerne verständlich habe, hier ein Auszug aus der Erläuterung der Uni Bremen (Stand 2024 =aktuell).

    https://www.uni-bremen.de/urhe…aten-und-eigenen-gebrauch:

    „I. Kopien zum privaten Gebrauch (§ 53 Absatz 1 UrhG)

    Natürliche Personen dürfen urheberrechtlich geschützte Werke für den Privatgebrauch ohne Zustimmung des Rechteinhabers vervielfältigen (§ 53 Absatz 1 UrhG). Es dürfen sowohl analoge, als auch digitale Kopien hergestellt werden. Die Kopien dürfen nur zum privaten Gebrauch genutzt werden und weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Kopien auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.

    Diese sogenannte Privatkopie-Schranke gilt nicht für Unternehmen und öffentliche Institutionen, egal, ob sie kommerziell oder nicht kommerziell sind.“


    Ceterum censeo: Jeder Mensch hat Anspruch auf eine gerechte Entlohnung und soll sie auch bekommen!

    Freundliche Grüße


    Bibliophag

  • Es dürfen sowohl analoge, als auch digitale Kopien hergestellt werden. Die Kopien dürfen nur zum privaten Gebrauch genutzt werden

    Danke Bibliophag für die Klarstellung der Rechtslage.


    Administrator :

    Gibt es inzwischen Klarheit, ob Verlage wie "WEKA Media Publishing GmbH" mit dem Magazin "Audio" oder auch "Gruner + Jahr AG & Co." mit dem Magazin "Essen und Trinken" das Drucken jetzt ausgeschlossen haben?

    Sind ja inzwischen 4 Wochen seit den Start der Anfrage vergangen.

  • Ein Blick ins Gesetz hilft auch hier weiter

    Ich weiß nicht, ob die Rechtslage vergleichbar ist. Es gibt Dienste, die einen Online-Videorecorder anbieten: save.tv und onlinetvrecorder. Letzterer nimmt für seine Nutzer fast sämtliche Hauptsender 24/7 auf. RTL Television wird nicht angeboten, Bei den restlichen Sendern der RTL Gruppe und bei Nischensendern werden nur zuvor programmierte Sendungen aufgenommen bzw. ausgeliefert. Bei den Nischensendern reicht bisweilen bei zu viel zeitparallelen Programmierungen die Anzahl der dafür abgestellten Empfangseinheiten nicht aus.


    Bei der Verteilung an die Nutzer wird die aufgezeichnete Sendung logischerweise mannigfach vervielfältigt. In den Wikipedia Artikeln zu den Diensten finden sich Aussagen zu den Rechtsstreiten, welche Fernsehsender gegen die beiden Dienste angestrengt haben. Wenn ich es recht überblicke, liegt die Problematik darin, dass die Dienste Geld kosten. Spinnt man den Umkehrschluss weiter, wäre die unentgeltliche Vervielfältigung bei Privatnutzung problemlos.

    Einmal editiert, zuletzt von Alvos ()

  • "für dieses paket sind leider keine onlinelizenzen verfügbar" heißt es auf ein mal, obwohl meine Leihfrist noch bis Juli geht??

  • "für dieses paket sind leider keine onlinelizenzen verfügbar" heißt es auf ein mal, obwohl meine Leihfrist noch bis Juli geht??

    Dann sind die angeschafften Lizenzmengen verbraucht.

    Es gab also noch viele andere Nutzer dieses gleichen eLearning-Angebots.

    Man kann an seine Bibliothek schreiben, ob sie den „Kurs“ nachkaufen können.