Ein Blick ins Gesetz hilft auch hier weiter! Da ich es gerne verständlich habe, hier ein Auszug aus der Erläuterung der Uni Bremen (Stand 2024 =aktuell).
https://www.uni-bremen.de/urheberrecht/w…igenen-gebrauch:
„I. Kopien zum privaten Gebrauch (§ 53 Absatz 1 UrhG)
Natürliche Personen dürfen urheberrechtlich geschützte Werke für den Privatgebrauch ohne Zustimmung des Rechteinhabers vervielfältigen (§ 53 Absatz 1 UrhG). Es dürfen sowohl analoge, als auch digitale Kopien hergestellt werden. Die Kopien dürfen nur zum privaten Gebrauch genutzt werden und weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Kopien auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
Diese sogenannte Privatkopie-Schranke gilt nicht für Unternehmen und öffentliche Institutionen, egal, ob sie kommerziell oder nicht kommerziell sind.“
Ceterum censeo: Jeder Mensch hat Anspruch auf eine gerechte Entlohnung und soll sie auch bekommen!