eMagazine Drucken grundsätzlich nicht mehr erlaubt?

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  • Guten Tag,


    bis Januar 2024 konnte ich manche eMagazine unter Windows 10 als PDF ausdrucken.

    Das geht nun nicht mehr, auch nicht bei eMagazinen, die ich schon einmal ausgedruckt hatte.

    Die gilt für verschiedene Verlage wie "WEKA Media Publishing GmbH" mit dem Magazin "Audio"

    oder auch "Gruner + Jahr AG & Co." mit dem Magazin "Essen und Trinken".

    Gibt es ein technisches Problem mit dem Drucken?

    Oder hat sich medienrechtlich etwas geändert?

    Viele Grüße

  • Hallo, kann denn keiner dem armen Mann helfen ?


    Ich gebe zu, da ich kein Windows habe, verstehe ich vielleicht nicht richtig was er meint.

    Auch verstehe ich nicht, warum man das alles ausdrucken möchte, kostet ja jede Menge Papier und Toner.


    Aber vielleicht kann ein Admin ihm weiterhelfen ?


    Liebe Grüße

  • Grundsätzlich liegt es in der Entscheidung der Verlage, ob Drucken erlaubt ist oder nicht und i.d.R. wird es über das DRM - also das Digitale Rechte Management - mitgeliefert, ob dergleichen im jeweiligen Fall erlaubt ist.


    Wir können von unserer Seite allerdings keinen Support geben, wie es im konkreten Fall vor Ort umsetzbar ist. Es gibt sprichwörtlich zig Druckertreiber, Geräte, Betriebssysteme, etc.pp. und daher auch zig Wege, es umzusetzen, wenn es erlaubt ist.


    Ich hatte die Meldung durchaus gesehen und intern Rücksprache gehalten. Mir sind keine konkreten Änderungen hierzu bekannt, daher kann ich leider auch nichts dazu sagen. Ich nehme es aber gerne nochmals mit.


    Freundliche Grüße
    Admin

  • Auch verstehe ich nicht, warum man das alles ausdrucken möchte, kostet ja jede Menge Papier und Toner.

    ich drucke natürlich nicht auf Papier aus sondern virtuell in eine PDF-Datei auf dem PC. Diese Datei kann ich dann in Ruhe später lesen, ohne auf das Verfalldatum achten zu müssen.

  • Grundsätzlich liegt es in der Entscheidung der Verlage, ob Drucken erlaubt ist oder nicht und i.d.R. wird es über das DRM - also das Digitale Rechte Management - mitgeliefert, ob dergleichen im jeweiligen Fall erlaubt ist.

    Genau deshalb meine Anfrage.

    Ich verstehe, daß die Verlage dies unterschiedlich handhaben.

    Ist ja auch nichts neues, manches konnte schon immer gedruckt werden, anderes noch nie.

    Ich vermute, dass in der heruntergeladenen Datei die Berechtigung zum Drucken integriert ist, was bedeuten würde, dass ältere Dateien auf dem Onleihe-Server neu erstellt werden müssen , wenn das Drucken nachträglich ausgeschlossen werden soll.

    Aber diesen Aufwand bei alten Zeitschriften?

    Dann vielleicht doch eine unbeabsichtige Änderung?

    Einmal editiert, zuletzt von Onlineleser ()

  • ich drucke natürlich nicht auf Papier aus sondern virtuell in eine PDF-Datei auf dem PC. Diese Datei kann ich dann in Ruhe später lesen, ohne auf das Verfalldatum achten zu müssen.

    Sei mir nicht böse, aber das ist genau der Grund, warum manche Verlage das Drucken verbieten.


    Es wird leider von vielen nicht verstanden wird, dass eine derartige Funktion indirekt bedeutet, dass man ein eBook beliebig kopieren kann.
    GENAU das ist die Befürchtung der Verlage.


    Ja, es ist technisch möglich einen Titel beliebig oft zu kopieren. Aber aus völlig unverständlichen Gründen (Ironie) hätten Autoren gerne Geld für Ihre Arbeit.


    Bei einem echten Buch zahlt man nicht lediglich das Papier!

    Und - übrigens - es steht in unseren AGB, dass die Titel eine Laufzeit haben. Das DRM auf diese Weise zu umgehen ist ... nicht korrekt.

    Bitte beachten!


    Freundliche Grüße
    Admin

  • Ich kann das "Problem" von Onlineleser auch konkret nachvollziehen. Meines Erachtens wurden die Berechtigungen seitens Onleihe geändert, da inzwischen auch ältere Medien die Funktion "Drucken" ab einem mir nicht genau bekannten Datum nicht mehr unterstützen. Nach meiner Beobachtung hat sich das in etwa zu dem Zeitpunkt geändert, als die Onleihe von einer Störung der Vormerkfunktion betroffen war und vorgemerkte Medien zum "voraussichtlichen Ablaufdatum" oder danach nicht bereitgestellt wurden. Ich fände eine offenere, ggf. auch ehrlichere Kommunikation mit den Nutzern hilfreich!

  • Richtig ist, dass die Verlage die Möglichkeiten aus der Druckfreigabe sicherlich kennen.

    Dennoch war bisher Drucken nicht bei allen Titeln ausgeschlossen.


    Die Erlaubnis zum Drucken wird vom Verlage erteilt und wird dann Bestandteil des DRM.

    Es wird kein DRM umgangen, wenn die freigegebenen Eigenschaften genutzt werden.

  • Onlineleser Du siehst schon den Unterschied zwischen "ich kopiere mir einen interessanten Artikel oder ein Rezept zum Nachkochen" und "ich kopiere die komplette Zeitschrift, weil mir die Leihfrist nicht passt"?

  • Onlineleser Du siehst schon den Unterschied zwischen "ich kopiere mir einen interessanten Artikel oder ein Rezept zum Nachkochen" und "ich kopiere die komplette Zeitschrift, weil mir die Leihfrist nicht passt"?

    Ingo

    Bitte erkläre mir den Unterschied - ich sehe nämlich keinen - und die Verlage offensichtlich auch nicht!

    Falls wirklich nur die Verlage über das Drucken entscheiden: Das haben die sicher bedacht!

    Hätten sie Vorbehalte, wäre das Drucken wohl nicht ausdrücklich erlaubt.

    Der Grund für das Drucken ist den Verlagen somit völlig "wurscht"!


    Nicht jede/r kann ein ausgeliehenes Medium oder innerhalb von 24Std+ 1 Min und 48Std-1 Min komplett lesen, und eine Verlängerung ist nicht möglich. Ein erneutes Ausleihen verbraucht unnötig einen Vormerkplatz (die vor 3 Jahren reduziert wurden), und ein Weiterlesen nach 3 Monaten ist auch nicht unbedingt erfreulich. Ach ja, vormerken auf einen bestimmten Wochentag ist auch nicht möglich, sonst könnte man die Ausleihe vor dem Wochenede o.ä. legen.


    Und wenn jemand fragt, warum es die Änderung gab, sehe ich das als Interesse an der onleihe an!


    Was stört also Dich (und/oder die divibib) daran?

    Danke im Voraus für Deine Anwort die ich - bis auf obige - sehr schätze!)

    Freundliche Grüße


    Bibliophag

  • Ein erneutes Ausleihen verbraucht unnötig einen Vormerkplatz (die vor 3 Jahren reduziert wurden

    Über die Anzahl der möglichen Vormerkungen pro Leserkonto entscheidet dein Onleiheverbund, nicht die divibib.



    ein Weiterlesen nach 3 Monaten ist auch nicht unbedingt erfreulich.

    Zeig mir bitte mal ein konkretes Beispiel, wo man drei Monate auf eine Zeitschrift warten muss.

  • Gerne!

    Beispiel:

    vöebb - Spektrum Psychologie 2/2024 - Im Bestand seit 9.2.24 - voraussichtlich verfügbar ab 18.6.24,

    Ausgabe 1/2024 - Im Bestand seit 15.12.23, voraussichtlich verfügbar ab 1.3.24 (und ich bin überzeugt, dass sie durchgehend ausgeliehen war) -

    ebenso wie die Reihe

    iX (3/2024 vom 23.2.2024 verfügbar ab voraussichtlich 9.6.24).


    Für die Leser ist es wohl egal, wer über die Vormerkmöglichkeiten entscheidet - es geht darum, wie wenig er hat.


    Ich verstehe aber nicht, was Deine Fragen mit der Druckerlaubnis zu tun haben.

    Und weshalb jetzt schon der/die zweite Mod so angesäuert reagiert - ohne meine Fragen (keinesfalls vorwurfsvoll gemeint) zu beantworten...

    Freundliche Grüße


    Bibliophag

    Einmal editiert, zuletzt von Bibliophag ()

  • Ich verstehe aber nicht, was Deine Fragen mit der Druckerlaubnis zu tun haben.

    Und weshalb jetzt schon der/die zweite Mod so angesäuert reagiert - ohne meine Fragen (keinesfalls vorwurfsvoll gemeint) zu beantworten...

    Mit der Druckerlaubnis hat das nichts zu tun - ich wollte dir lediglich erläutern, wer für Fristen und Ausleihbeschränkungen zuständig ist und an wen du dich diesbezüglich wenden kannst. Dort kannst du durchaus auch anfragen, ob für Zeitschriften mit so langen Wartezeiten ein weiteres Exemplar angeschafft werden kann.


    Administrator hat hier bereits geantwortet, dass die Frage durchaus angekommen ist, offenbar gibt es noch keine Antwort von der IT.

  • Vielen Dank!

    Ich wollte nur Ingos Antwort richtig verstehen, denn auf mich wirkt sie vorwurfsvoll und geht an der ursprünglichen Frage von Onlineleser vorbei. Vielleicht erklärt er sie mir ja noch.


    Wäre ich böse, wüde ich vermuten, dass die IT im Moment keine Zeit für Antworten hat - sie muss erst die zugeteilten Magazine lesen ;)

    Freundliche Grüße


    Bibliophag

  • Ich versuche es nochmal - habe zwischen zwei Artikeln aus den eMagazine grad 'n bissl Zeit ^^


    Du wärst erstaunt, was Verlagen alles nicht klar ist. Oft ist es so, dass lieber mal alles verboten wird, weil die Sorge, dass es irgendwie flöten geht zu hoch ist.
    Oft ist aber einfach nur unklar, was genau die Optionen alles bewirken oder weil man ganz allgemein kein Risiko eingehen will. Besser gar nix, als irgendwas.
    Und viele Verlage wollen mit uns nichts zu tun haben, weil wir ohne Entgelt, ohne Kopierschutz, ohne irgendwas wild und frei eMedien an Nutzer*innen rausgeben ... was einfach nicht stimmt, aber ein Narrativ erfüllt (diese Wortwahl ist ja aktuell recht beliebt ...)

    Andere sind einfach nur so skeptisch und so ist es ein munterer Reigen der Verhandlungen - aber das ist eine andere Geschichte.


    Grundsätzlich stehe ich auf dem Standpunkt, dass "ein bissl Kopieren" das gleiche bedeutet wie "alles kopieren", denn "1000 ein bissl" is' das ganze eBook. Das sehe ich also wie Du.

    Auch möglich ist, dass Verlage diese Optionen sehr gut kennen oder neu kennenlernen und deshalb von "nicht drucken" auf "drucken" gehen oder vice versa.

    Insgesamt macht es jeder Verlag etwas anders, wobei ich aus dem Stand nicht drin stecke, wie genau diese Optionen in den entsprechend gelieferten Dateien (die ihr nicht seht) angebbar sind.

    Schlussendlich prüfen wir es, weil auch uns die Häufung der Anfragen dazu aufgefallen sind und es leider nicht immer nur einfache Antworten sind.


    Jetzt ... muss man einfach abwarten, weil nämlich die IT z.Z. die ganzen Artikel aus den eMagazines lesen muss, die sie probeweise ausgeliehen hat. :)


    Freundliche Grüße und allen einen schönen Feierabend
    Admin

  • Bibliophag Danke für deine Rückfrage.

    Ich denke dabei an den Printbereich, der durch die Onleihe gewissermaßen online abgebildet wird. Da kopiert man sich ja auch keine komplette Zeitschrift, sondern nur mal einzelne Artikel bzw. kauft sich das Heft, falls alles interessant ist. Damit wertschätzet man auch die Arbeit der Autor:innen und Verlage.

    Also für mich ist es quasi ein "moralischer" Unterschied. Man kann das anders sehen und man kann sicher auch darüber diskutieren, ob das im digitalen Zeitalter antiquiert ist. Aber so handhabe ich das persönlich.

  • Ich ergänze hier noch, dass ich meine Aussage "Grundsätzlich stehe ich auf dem Standpunkt, dass "ein bissl Kopieren" das gleiche bedeutet wie "alles kopieren", denn "1000 ein bissl" is' das ganze eBook." eben genau auf Digitales beschränke.


    WENN ich einen Teil kopieren kann, DANN ich alles kopieren.
    Bei einem physischen Buch kann ich zwar alles über den Kopierer ziehen, aber das sieht dann halt dämlich aus.
    Wenn ich alles binden und mit einem schönen Cover versehe, wäre es wieder ein Riesen Aufwand ... macht quasi niemand.

    Sofern allerdings "ein bissl kopieren" am eMedium geht, schreibt man sich ein Script "FOR i=1 TO 10.000 DO "kopier n bissl" und man hat das eBook.

    Auch das sind eben Gründe, warum es nicht so einfach ist, beides gleich zusetzen und warum - wie Ingo korrekterweise schrieb - man das eben diskutieren kann.


    Freundliche Grüße - und jetzt gehe ich wirklich heim ...

    Admin