Vorzeitiges Zurückgeben eAudio

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  • Wenn es auch im Bereich eAudio K-Lizenzen gibt, kostet das Fehlen der Hörproben die Bibliotheken wahrscheinlich wirklich Geld. Wenn dem so ist, sind hier aus meiner Sicht die Bibliotheken gefragt, denn es geht um ihr Budget. Ob ein Sprecher mir zusagt, habe ich immer über die Hörprobe getestet. Es ist durchaus zu hoffen, dass ein großer Teil der Hörbuchhörer so vorgegangen ist.

  • @nika: Auch ich bin ein Anhänger der Hörprobe. Nun ist es so, dass ich über die App ausleihe, da ich per iPhone anhöre. Ich müsste für eine Hörprobe den PC einschalten, das ist oftmals zu lästig. Also wird ausgeliehen und runtergeladen, ohne Berücksichtigung von Gefallen oder evtl. Nichtgefallen. Von K-Lizenzen ganz zu schweigen: wenn es erkenntlich WÄRE, dass es sich um eine K-Lizenz handelt, mag sich der Optimist gerne vorstellen, dass der Kunde dies berücksichtigt und das Hörbuch im Zweifelsfall nicht ausleiht. Leider bin ich sicher, dass das Hörbuch, so es ein gefragtes Hörbuch ist, in kürzester Zeit von einem weniger rücksichtsvollen Kunden ausgeliehen wird, dem, mit Verlaub, es völlig Wurscht ist, ob das Hörbuch eine K-Lizenz ist. Insofern bin ich der Ansicht, dass wir hier extrem theoretisieren!!


  • Ich persönlich frage mich, ob die Verlage überhaupt noch das Recht haben, derartige Lizenzmodelle und Preise zu fordern, zumindestens in Deutschland. Schliesslich gibt es da seit dem 11.11.2016 das E-Leihe EUGH:


    "Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass elektronische Bücher unter die EU-Richtlinie zum Verleihrecht fallen und so gegen eine Vergütung von öffentlichen Bibliotheken zeitlich begrenzt verfügbar gemacht werden dürfen.
    Von öffentlichen Bibliotheken können Interessenten derzeit nur einen geringen Prozentsatz insbesondere neu erschienener E-Books online ausleihen. Bisher steht es nämlich Verlagen oder sonstigen Rechteinhaber frei, den kommunalen Einrichtungen den Verleih zu genehmigen, sie müssen keine Lizenz dafür erteilen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht dies anders. Er hat am Donnerstag geurteilt, dass sich Bibliotheken auf die EU-Richtlinie zum Vermiet- und Verleihrecht von 1992 berufen können, wenn sie digitale Bücher elektronisch zeitlich begrenzt öffentlich Lesern zur Verfügung stellen.

    ....
    Die Online-Leihe vollständig auszuschließen laufe dem allgemeinen Grundsatz zuwider, dass Urhebern ein hohes Schutzniveau zustehe. Bislang verleihen Bibliotheken Bücher in digitaler Form auf Basis von Verträgen mit den Rechteverwertern, was hauptsächlich den Verlagen oder Zwischenhändlern im E-Book-Bereich zugute kommt. Nun sollen sie eine angemessene Vergütung für die zusätzliche Nutzung bekommen."


    Da hätten wir doch jetzt eine rechtliche Grundlage??


    Nur so als Beispiel: Argon Hörbuch, Stephenie Meier: Die Spezialistin kostet mich im Einkauf für die Onleihe 92.40 Schweizer Franken und das Hörbuch kann ich innert vier Jahren 52 mal ausleihen. Bei Weltbild.ch kostet genau dasselbe Hörbuch 27.- Schweizer Franken. :cursing:


    P.S. Okay, eAudios sind keine ebooks, aber die Lizenzmodelle sind trotzdem haarsträubend!

  • Vielleicht sollten wir erst mal rauskriegen ob durch eine Hörprobe überhaupt eine K-Lizenz verbraucht wird, oder ob da erst bei Ausleihe gezählt wird .Wie ist es dann eigentlich mit den Leseproben von eBooks mit K-Lizenzen in der Onleihe ?


    Beim Kauf von eBooks gibt es auch oft die Möglichkeit einer Leseprobe; ich habe noch nie erlebt, dass man dafür zahlen mußte, nur für die XXL-Leseproben; die kauft man dann für 1 € oder so.


    Leider bin ich sicher, dass das Hörbuch, so es ein gefragtes Hörbuch ist, in kürzester Zeit von einem weniger rücksichtsvollen Kunden ausgeliehen wird, dem, mit Verlaub, es völlig Wurscht ist, ob das Hörbuch eine K-Lizenz ist. Insofern bin ich der Ansicht, dass wir hier extrem theoretisieren!!


    Ich finde, es macht noch immer einen ziemlichen Unterschied ob ein rücksichtsloser Kunde durch Hörprobe eine Lizenz verbrauch oder 1 rücksichtsloser und vielleicht noch 4 unwissende, die nicht ahnen, dass es sich um eine K-Lizenz handelt. Ich gehe davon aus, dass die Mehrheit der Bibliothekskunden rucksichtsvoll ist.

  • Ich persönlich frage mich, ob die Verlage überhaupt noch das Recht haben, derartige Lizenzmodelle und Preise zu fordern, zumindestens in Deutschland. Schliesslich gibt es da seit dem 11.11.2016 das E-Leihe EUGH


    Das ist alles nicht so einfach, ich glaube es wurde bei unserer letzten Tagung erwähnt, dass sich dieses Gesetz nicht ohne weiteres auf die Onleihe übertragen lässt. Bzw. es geht zunächst erst mal darum, dass ein Verlag es anbieten muss, was eine angemessene Vergütung ist, ist aber nicht festgelegt und somit können Verlage da nach meinem Verständnis immer noch den Preis selber festlegen.


    Vielleicht sollten wir erst mal rauskriegen ob durch eine Hörprobe überhaupt eine K-Lizenz verbraucht wird, oder ob da erst bei Ausleihe gezählt wird .Wie ist es dann eigentlich mit den Leseproben von eBooks mit K-Lizenzen in der Onleihe ?


    Eine Hörprobe ist keine Ausleihe und dürfte mit der Lizenz nichts zu tun haben. Wüsste zumindest nicht warum. Es ging ja nur darum, dass es zu problematisch ist, wenn es keine Hörproben (in den Apps) gibt und jeder eine Ausleihe tätigen muss, um herauszufinden, ob ihm der Sprecher zusagt oder nicht.


    Von K-Lizenzen ganz zu schweigen: wenn es erkenntlich WÄRE, dass es sich um eine K-Lizenz handelt, mag sich der Optimist gerne vorstellen, dass der Kunde dies berücksichtigt und das Hörbuch im Zweifelsfall nicht ausleiht.


    Meiner Meinung nach muss ein Kunde da auch nicht darauf achten. Wenn jemand ein (Hör)Buch interessant findet soll er es ausleihen, egal was für ein Lizenzmodell dahinter steht. Man weiß ja vorher nie 100% ob man es schafft es zu hören. Nur wäre es eben schade, wenn auf Grund mangelnden Zugriffs auf ein Hörbuch die Lizenzen verbraucht werden, obwohl es nicht notwendig wäre. Weil selbst wenn man es wüsste, dass es eine K-Lizenz ist und ein Rücksichtsvoller Nutzer ist, dann führt das Interesse zu einer Ausleihe und man stellt danach fest dass der Spreche einem überhaupt nicht liegt. Da hilft alles rücksichtsvoll sein nichts ;)

  • @meisje: es geht meines Erachtens nicht darum, ob durch die Hörprobe eine Lizenz verbraucht wird. Es geht vielmehr darum, ob durch das Fehlen der Hörprobe-Funktion unbedachter ausgeliehen wird, als bei Vorhandensein dieser Funktion. Dass durch eine Hörprobe allein KEINE Lizenz verbraucht wird wurde, wenn ich mich recht erinnere, an anderer Stelle bereits beantwortet.
    Auch ich gehe davon aus, dass die große Mehrheit der Kunden verantwortlich handelt. Leider genügt ein ganz kleiner Prozentsatz weniger verantwortungsbewusster Kunden und das Buch ist Ruckzuck ausgeliehen.
    @Bibliothekarin: war schneller


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  • Das ist alles nicht so einfach, ich glaube es wurde bei unserer letzten Tagung erwähnt, dass sich dieses Gesetz nicht ohne weiteres auf die Onleihe übertragen lässt. Bzw. es geht zunächst erst mal darum, dass ein Verlag es anbieten muss, was eine angemessene Vergütung ist, ist aber nicht festgelegt und somit können Verlage da nach meinem Verständnis immer noch den Preis selber festlegen.


    Das ist mir klar, aber dass sie uns alles anbieten müssten, das lese ich da schon heraus. Wenn ich denke, wie viele Titel im Medienshop noch fehlen und oftmals sind das die Spitzentitel der Verläge, die nie oder erst Monate später im Shop auftauchen. Das hat eindeutig System. Ich muss mehr als die Hälfte aller Anschaffungswünsche von Kunden ablehnen, einfach weil die Titel nicht im Medienshop erhältlich sind. Die Preise und Lizenzen sind ein Teil und natürlich bin ich für eine angemessene Entlohnung. Aber das dreifache des Ladenpreises für 52 Ausleihen finde ich extrem und übertrieben und kann ich mir mit dem Bibliotheksbudget einfach nicht leisten!
    Aber das Thema interessiert uns doch alle brennend, oder? Und niemand hat es bis jetzt erwähnt, da hätte ich eine offizielle Info einfach erwartet bezüglich Änderungen und zu erwartenden Anpassungen, bzw. Verhandlungen!

  • Aber das Thema interessiert uns doch alle brennend, oder? Und niemand hat es bis jetzt erwähnt, da hätte ich eine offizielle Info einfach erwartet bezüglich Änderungen und zu erwartenden Anpassungen, bzw. Verhandlungen!


    Frag doch einfach bei der Divibib oder der für euch zuständigen Tochterfirma nach. Ich bin sicher die Divibib kennt das Urteil und wir auch prüfen, welche Auswirkungen das für sie hat.

  • Ist schon seit letzter Woche eingereicht, Anwendertreffen steht bald bevor und dieses Thema interessiert mich brennend, v.a. da wir in der Schweiz noch kein ähnliches Gesetz haben, auf das wir uns stützen könnten.
    Ich hätte aber trotzdem nach dem 11.11.2016 ein Statement oder zumindest eine Info seitens der Divibib erwartet!

  • Von K-Lizenzen ganz zu schweigen: wenn es erkenntlich WÄRE, dass es sich um eine K-Lizenz handelt, mag sich der Optimist gerne vorstellen, dass der Kunde dies berücksichtigt


    Ich finde Bibliotheken sollte auf keinen Fall die Problematik der diversen Lizenzarten auf die Benutzenden abwälzen. Die Nutzung der Onleihe fordert bereits jetzt viele nicht so technik-affine Nutzende aufs äusserste heraus. Das ganze noch komplexer zu machen indem man Lizenzarten anschreibt ist kontraproduktiv. Und Bibliotheksnutzende sollen auf keinen Fall ein schlechtes Gewissen haben, wenn Sie eine K-Lizenz ausleihen und dann doch nicht nutzen.

  • Auch ich wünsche mir die Möglichkeit einer vorzeitigen Rückgabe. Die Tragweite der technischen Umsetzung kann ich nicht einschätzen. Wenn es möglich ist, dieses Feature einzubauen, gut, wenn nicht, auch kein Problem. 15 Medien zugleich ausleihen zu können ist zwar großzügig, wenn man aber als zufriedener onleihe-User diese in verschiedenen Gebieten nutzt, stößt man gelegentlich an die Grenzen. Darüber hinaus möchte ich, wenn ich ein Hörbuch in einem kürzeren Zeitraum als geplant gehört habe, anderen Usern die Möglichkeit nicht verwehren, das Medium auszuleihen.

  • Hallo,


    ich hol das Thema hier nochmal hoch. Ich habe zwar keine 15 eAudio-Medien ausgeliehen, aber derzeit 3. Zusammen mit anderen derzeit ausgeliehenen Medien komme ich auf mein Limit. In meiner Familie nutzen wir einen Zugang gemeinsam, daher haben ist das Limit mit Büchern und Zeitschriften schnell voll. Die 3 eAudio-Medien machen da nur einen kleinen Teil aus. In der Android-App hab ich einen Button "vorzeitig zurückgeben" gefunden, der aber leider keinerlei Effekt hat.

  • In der Android-App hab ich einen Button "vorzeitig zurückgeben" gefunden, der aber leider keinerlei Effekt hat.

    Diese Funktion sollte nur bei den eBooks angezeigt werden uns dann auch dazu führen, dass ein Titel nicht mehr bei den ausgeliehenen Medien erscheint.

    Für eAudio gibt es noch keine Möglichkeit der vorzeitigen Rückgabe.

  • Hi zusammen,

    ich bin neu und freue mich dabei zu sein.:*


    Zu dem Thema Hörprobe mache ich es inzwischen so, dass wenn mich ein Hörbuch anspricht, ich einfach kurz bei Amazon vorbeischaue und dort die Hörprobe anhöre.8)

    Das ist zwar etwas kompliziert, aber ich möchte kein Hörbuch ausleihen und blockieren, das ich dann doch nicht anhöre, weil der Sprecher mir nicht zusagt...


    Eine vorzeitige Rückgabe finde ich auch toll, da man doch nicht immer abschätzen kann, wie lange man zum Hören braucht...


    LG

    OMaggie