Alternative zu ADE?

onleihe:hilfe
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  • nämlich anderen keinen Schaden zuzufügen


    Also bitte jetzt. Ich schade doch niemanden. Wie der andere da oben schreibt, schaden allenfalls die Büchereien den Verlagen.


    Du drehst das Ding falsch rum.


    Außerdem mache ich was ich für richtig halte und muss mir das von dir nicht in den Dreck ziehen lassen.

  • Vor einer Strafe muss man mich doch auch erst mal abmahnen.


    Quatsch. Es gibt immer Dinge, die sofort strafwürdig sind. Bei Mord, Diebstahl, Geschwindigkeitsüberschreitung und Dutzenden anderer Dinge gibt es auch keine Diskussionen a la "erstes Mal".


    Und ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen kann, je nach Verstoß, ebenfalls sofortigen Rausschmiß zur Folge haben. Du kannst dann gerne vor Gericht ziehen.

  • Also bitte jetzt. Ich schade doch niemanden. Wie der andere da oben schreibt, schaden allenfalls die Büchereien den Verlagen.


    Die Büchereien und Onleihen halten sich an ihre Vertragsbedingungen. Du nicht, wie @mcfrogger im obigen Zitat belegt.


    Außerdem mache ich was ich für richtig halte und muss mir das von dir nicht in den Dreck ziehen lassen.


    Das machst Du ganz alleine. Ich zeige Dir nur, daß Du bis über beide Ohren im Dreck steckst.

  • Also bitte jetzt. Ich schade doch niemanden. Wie der andere da oben schreibt, schaden allenfalls die Büchereien den Verlagen.


    Genau. Die Verlage sind bei einem erhöhten Missbrauch der Rückgabe-Funktion die Geschädigten.


    Was könnte dann passieren?


    - Die Verlage fordern die Abschaffung der Rückgabe-Funktion
    - Die Verlage kündigen der divibib und die Titel verschwinden aus den Onleihen


    Am Ende könntest du mit deinem Verhalten also doch deinen Mitnutzern Schaden zufügen.

    • Offizieller Beitrag

    Die Büchereien haben über ihre jeweilige Onleihe über die divibib Verträge mit den Verlagen. Sie schaden ihnen also nicht.
    Bei technischen Dingen gibt es eben immer wieder Möglichkeiten für den Einzelnen, den festgelegten Rahmen zu übertreten - so auch bei der vorzeitigen Rückgabe. Das ist erst einmal mit einkalkuliert und vertragskonform. Kritisch wird es, wenn jemand wie "der andere da oben" eine Riesensache daraus macht und sich mit anderen zu solchen grauzonigen (jep, das Wort gibt es bestimmt ^^ ) Dingen verabredet.
    Dein Vorgehen, tempo42, finde ich persönlich nicht so schlimm und es wird dich vermutlich auch niemand dafür abmahnen o.Ä. Man versucht hier nur, dich ein bisschen zum Nachdenken zu bringen: Wenn jeder es so macht, wie du, dann kann das langfristig dazu führen, dass die Verlage weniger Lizenzen verkaufen (denn die Büchereien bräuchten ja im Extremfall nur eine einzige Lizenz zu erwerben und alle Nutzer wären versorgt) und sich evtl. aus der Onleihe zurückziehen. Damit ist niemandem geholfen.


    Edit: Misses hat es schneller und präziser formuliert :thumbup:

  • Wenn jeder es so macht, wie du


    Ich weiß nicht ob jeder das so macht. Bei mir machen das jetzt fast alle so und von denen habe ich es ja.


    Nachdem man plötzlich alles anders machen muss, also mit dem ADE, ist man ja sowieso da drin und kann dann gleich nach dem abstöpseln vom Reader das Buch freigeben falls das Buch doch nicht gefällt.


    Wenn man das Buch trotzdem weiter liest, ist es ja nach 14 Tage sowieso weg. Auch Offline weg, das können die ja auch kontrollieren.


    Also das da oben war jetzt was ich beitragen wollte, mehr habe ich dazu nicht zu sagen.

    • Offizieller Beitrag

    Nachdem man plötzlich alles anders machen muss, also mit dem ADE


    Was muss man denn anders machen? Wenn man sich von Anfang an an die Anleitungen und empfohlenen Versionen gehalten hat, muss man absolut nichts anders machen.


    Auch Offline weg, das können die ja auch kontrollieren.


    Kontrollieren kann das keiner; aber ja, nach 14 Tagen läuft die Frist auch offline ab.

  • Unglaublich, was sich einige Leute für einen Kopf machen wie sie die vorzeitige Rückgabe auszuhebeln können. Haben die nicht besseres zu tun? Es ist doch eigentlich ganz einfach:


    1) Buch ausleihen
    2) Buch lesen
    3) wenn Buch gefällt nach dem lesen zurück geben
    wenn buch nicht gefällt zurueckgeben
    oder Ausleifrist verstereiche lassen.

  • @Brazos Surfat


    "Einige" lass ich jetzt mal unkommentiert. Es könnte vielleicht daran liegen, das gerade in abgelegenen, waldreichen Gebieten das Freizeitangebot ansonsten etwas dürftig ist. :whistling:

    Wenn wir bedenken, dass wir alle verrückt sind, ist das Leben erklärt. (Mark Twain)

  • Wenn dein Lesekreis nämlich aus real existierenden Lesern besteht und kein Gedankenkonstrukt ist, habt ihr in diesem Falle, meiner Meinung nach, die Grauzone eindeutig verlassen und seit außerdem knapp vor/oder in der Tür, die zu strafbar führt.


    Meine Lösung ist mit realen Lesern und bis auf zwei hat jeder einen eigenen Büchereiausweis.
    Worin die Lösung hilfreich ist, es gibt bei den Büchereien normalerweise nicht so viele verfügbare Exemplare (oder Lizenzen) zu einer Zeit.

  • Es wäre schon interessant zu erfahren, um was für einen "Lesekreis" es sich da handelt, aber das möchte Koloss uns offenbar nicht sagen.


    Nein, das möchte ich nicht. Es sind mir einige Beiträge von ebenfalls anonymen Schreibern aufgefallen. So wie die gestrickt sind, möchte ich denen nicht in der Realität begegnen.

  • plötzlich alles anders machen


    Verflixt, wo habe ich diese Formulierung schon mal gehört?


    Worin die Lösung hilfreich ist, es gibt bei den Büchereien normalerweise nicht so viele verfügbare Exemplare (oder Lizenzen) zu einer Zeit.


    Ein Grund mehr, die Finger von der "Methode" zu lassen. Denn das ist definitiv nicht erlaubtes Vervielfältigen.


    Aber, wenn ich mich nicht täusche, stört Dich das überhaupt nicht, wenn dabei die Onleihe kaputt geht.

  • Na gut, ich bin kein Jurist. Mir ist gesagt, ich können das so machen und so lese ich es auch aus den Bedingungen.


    Bevor ich die meine Lösung hier oben rein geschrieben habe, waren wir zu zweit bei unserer Bücherei und haben nachgefragt.
    Antwort, sobald etwas verfügbar ist, kann ich es ausleihen. Richtig zurück geben könne ich ja sowieso nichts, das macht alles die EDV. So lange sich das Buch öffnen lässt, so lange darf ich es auch lesen oder lesen lassen.

  • Ein Grund mehr, die Finger von der "Methode" zu lassen. Denn das ist definitiv nicht erlaubtes Vervielfältigen.


    Jetzt gehst du mal wieder zu weit mit deinen falschen Behauptungen. Jeder der ein Buch verfügbar findet, kann das "downloaden".
    Das ist kein Vervielfältigen. Die Bücherei oder deren EDV kann nutzbar vervielfältigen, wegen dem DRM sonst niemand.

  • Und diese beiden dürfen die Dokumente laut Benutzungsbedignungen nicht nutzen: "Eine Weiterübertragung und/oder Unterlizenzierung der Rechte an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen."


    Oh bitte, ich denke das hier ist ein Benutzerforum, da muss doch nicht jeder Beitrag mit Anlagen beweiskräftig sein.
    Die ohne Ausweis sind Angehörige. Die hängen sich mit dran und für deren Geräte hat das ADE noch Platz

  • Leute gebt es auf, wer etwas nicht verstehen will, der wird es auch nicht tun :/ . Wir können hier noch wochenlang wie die Zwerge um den Schneewittchensarg eiern. Die Uhren ticken im Wald nun mal anders.


    Ansonsten wurde hier alles bereits ausführlich dargelegt.

    Wenn wir bedenken, dass wir alle verrückt sind, ist das Leben erklärt. (Mark Twain)