Alternative zu ADE?

onleihe:hilfe
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  • Allerdings ist diese Möglichkeit der Buchverteilung relativ einfach von der Onleihe auszuhebeln: Abschaffung der vorzeitigen Rückgabe (damit wären gleichzeitg auch ein paar andere Probleme - siehe Forum - gelöst)


    Dann ginge das nicht mehr auf und ich müsste wieder an de Anfang zurück: eine Alternative für ADE suchen die so an die 20 bis 25 Geräte unter einer ADE-ID verwalten kann.


    Das ist ja dann auch wieder mein Problem und kann nicht von der Bücherei gelöst werden.

  • Das mit der Benutzerordnung und Kopien löschen wird wohl nicht ziehen, es heißt nämlich: " Die Rechtseinräumung ist mit dem Abschluss des Downloads erfolgt". Das wären 14 Tage und vor einer Freigabe. Eine nachträgliche Rechteänderung geht dann nicht. Außerdem kann der Reader schon auf Reisen sein, der Ausleiher mit dem PC zu Hause geblieben.


    Aber das ist jetzt arg konstruiert und die Mittagspause ist auch rum. :)

  • @Koloss33 vielleicht solltest du dir doch mal die in der Benutzungsordnung aufgeführten Paragraphen etwas genauer zu Gemüte führen. Wenn dein Lesekreis nämlich aus real existierenden Lesern besteht und kein Gedankenkonstrukt ist, habt ihr in diesem Falle, meiner Meinung nach, die Grauzone eindeutig verlassen und seit außerdem knapp vor/oder in der Tür, die zu strafbar führt.

    Wenn wir bedenken, dass wir alle verrückt sind, ist das Leben erklärt. (Mark Twain)

  • das ist eine interessante Diskussion, in der Praxis aber großer Quatsch. Sinnvoll für viele User gleichzeitig wären tatsächlich teure Lehrbücher, die für eine Vorlesung während eines Semesters sehr gefragt sind. Ich bezweifle aber, dass der Bestand der onleihe für diese User ausgerichtet ist. Wie der digitale Bestand an einer FH/Uni für solche Werke ist, kann ich nicht sagen. Da würde es sich lohnen, wenn diese digitalen Lehrwerke denn ein DRM haben was wie hier in der onleihe definiert ist.


    Also ich denke, die onleihe kann diese Gedankenspielereien cool aussitzen.

  • in der Praxis aber großer Quatsch


    Nur, wenn eine Neuausleiher nicht in die Vorbestellliste reinspringen kann. Sollte dies möglich sein, kann der Lesezirkel sich so einen hochaktuellen Bestseller für jeden holen.

    "Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung derer, die die Welt nie angeschaut haben" - Alexander von Humboldt

  • Und bevor jetzt wieder kommt "Entweder ist alles legal oder illegal.". Die Paragraphen beziehen sich hauptsächlich auf das unerlaubte Vervielfältigen. Wenn ich ein Buch länger behalte, habe ich in dem Sinne zwar auch eine Kopie, da das Original wieder ausgeliehen werden kann, aber das wäre dann eine einzelne Kopie für den Hausgebrauch und zumindestens schon mal strafrechtlich nicht relevant. Wenn jedoch mehrere Leute sich zusammenschließen und das Buch mehrfach duplizieren ? Und ob ein Lesekreis noch als Privatperson gilt, da bin ich mir auch nicht sicher.

    Wenn wir bedenken, dass wir alle verrückt sind, ist das Leben erklärt. (Mark Twain)

  • Es wäre schon interessant zu erfahren, um was für einen "Lesekreis" es sich da handelt, aber das möchte Koloss uns offenbar nicht sagen.


    Allerdings.


    Aber vielleicht ist er sich seiner "Legalität" selbst nicht sicher. Was ja kein Wunder wäre, wenn er nicht zufällig Jurist ist.


    Mir stößt der Umfang des Ganzen auf. Das kann aber daran liegen, daß ich Komillitonen immer gehaßt habe, die zu Semesterbeginn in die Bibliothek gestürmt sind und sich sämtliche Exemplare (Exemplare, nicht Bände) eines Buchs ausgeliehen und die über das ganze Semester hinweg verlängert haben. Und das Ganze nur, um anderen Studierenden einen Nachteil zu verschaffen.

  • Im Prinzip ist die Nutzungsordnung doch eindeutig:


    § 3 Digitales Ausleihen / Rechtseinräumung / Urheberrechte / Technische Schutzmaßnahmen
    (1)...

    Nach Ablauf der Ausleihfrist ist die Nutzung des Inhalts,

    insbesondere ein Vervielfältigen,

    nicht mehr gestattet

    ...
    (4) Um unautorisierte Vervielfältigungen der digital entliehenen Inhalte zu verhindern, setzt divibib technische Schutzmaßnahmen (§ 95a UrhG) und/oder zur Rechtewahr-
    nehmung erforderliche Informationen (§ 95c UrhG), wie z.B. DRM-Systeme und digitale Wasserzeichen, ein.
    Ihnen ist es als Bibliotheksnutzer untersagt,

    die verwendeten technischen Schutzmaßnahmen zu umgehen

    sowie die zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informati-
    onen zu entfernen oder zu verändern (dies kann eine Straftat gem. § 108b UrhG darstellen).

    "Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung derer, die die Welt nie angeschaut haben" - Alexander von Humboldt

  • Mir stößt der Umfang des Ganzen auf. Das kann aber daran liegen, daß ich Komillitonen immer gehaßt habe, die zu Semesterbeginn in die Bibliothek gestürmt sind und sich sämtliche Exemplare (Exemplare, nicht Bände) eines Buchs ausgeliehen und die über das ganze Semester hinweg verlängert haben. Und das Ganze nur, um anderen Studierenden einen Nachteil zu verschaffen.


    Sowas gibts wirklich? Ich glaube, ich bin zu gut für diese Welt! Hier wäre Klassenkeile aber angebracht gewesen!

  • Sowas gibts wirklich? Ich glaube, ich bin zu gut für diese Welt!


    Schlimmer noch...geh mal in Bestandsbibliotheken der Universitäten (Bücher können nur vor Ort eingesehen werden, aber nicht ausgeliehen), da findest du eine Menge Bücher, denen Seiten fehlen. Rausgerissen von Studierenden, nicht um diese Seiten für sich zu Nutzen (kopieren wäre ja möglich), sondern damit andere sie nicht nutzen können.

    "Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung derer, die die Welt nie angeschaut haben" - Alexander von Humboldt

  • Annanymous schrieb:
    Mir stößt der Umfang des Ganzen auf. Das kann aber daran liegen, daß ich Komillitonen immer gehaßt habe, die zu Semesterbeginn in die Bibliothek gestürmt sind und sich sämtliche Exemplare (Exemplare, nicht Bände) eines Buchs ausgeliehen und die über das ganze Semester hinweg verlängert haben. Und das Ganze nur, um anderen Studierenden einen Nachteil zu verschaffen.



    Sowas gibts wirklich? Ich glaube, ich bin zu gut für diese Welt! Hier wäre Klassenkeile aber angebracht gewesen!



    Und ich dachte immer, so was gibt es nur bei den Juristen :D .
    P.S. ich war Gott sei Dank keiner, ich habe sie nur in der Bibliothek gehasst X( .


    Eventuell anwesende Juristen natürlich ausgenommen, ich gehe davon aus, die haben so etwas nie gemacht :)

    Wenn wir bedenken, dass wir alle verrückt sind, ist das Leben erklärt. (Mark Twain)

  • Also ich bin erst seit ein paar Tagen in diesem Userforum und habe erst mal viel gelesen und finde, da wird zu viel Aufhebens drum gemacht.


    Seit ich die Rückgabe entdeckt habe, habe ich mich gefragt, wozu die gut sein soll. Normalerweise brauche ich selbst etwas in die andere Richtung, nämlich bei dicken Büchern eher eine Verlängerung!


    Bis man mich auf den Trichter gebracht hat! Jetzt gebe ich wie alle anderen immer sofort frei, nachdem ich das Buch auf meinen Reader abgelegt habe.


    Ich finde auch, das hilft anderen Lesern schneller an die geliehenen Bücher kommen. Ich kann dann auch jemanden sagen, das Buch ist gut und hole es dir. Oder selbst nach ein paar Tagen rasch noch Mal laden damit ich länger lesen kann.


    Ob das richtig oder falsch ist muss ja nicht meine Sorge sein, die das so eingerichtet haben werden sich wohl was dabei gedacht haben.


    Auf jeden Fall steht da was zum Zurückgeben in der Hilfe:


    "Wie gebe ich die Medien zurück an die Bibliothek?


    Wie bei den Büchern, Filmen und CDs in den teilnehmenden Bibliotheken ist die Nutzung der Medien aus der digitale Bibliothek zeitlich befristet. Sie brauchen sich nicht darum zu kümmern, die Medien wieder zurückzugeben. Sobald die Leihfrist abgelaufen ist, erlischt die Nutzbarkeit der Datei, d.h. sie kann nicht mehr geöffnet werden."


    Dann tue ich ja wohl nichts falsches. Ich würde mich freuen wenn dieser Hinweis von mir dem einen oder anderen Leser hilft.

  • Der Satz mit der Rückgabe bezieht sich auf den Fall, dass ich ein Buch bis zum Ende der Leihfrist lesen möchte. Dann muss ich mich um nichts kümmern. Wenn ich es aber früher zurückgebe, dann habe ich auch keine Berechtigung mehr das Buch zu lesen.


    Wenn man es zurückgibt und selber wieder neu ausleiht ist das ja unproblematisch, dann hast du dir ja neu die Berechtigung geholt.
    Gebe ich ein Buch sofort zurück und nutze es weiter, dann ist das eben nicht korrekt, wie mcfrogger aus den Nutzungsbedingungen zitiert hat. Weil mit der Rückgabe endet automatisch die Ausleihfrist.

  • Ob das richtig oder falsch ist muss ja nicht meine Sorge sein, die das so eingerichtet haben werden sich wohl was dabei gedacht haben.


    Natürlich ist es deine Sorge, ob das richtig oder falsch ist. Unternimmst du das Richtige ist alles gut, unternimmst du das Falsche gibt es Strafe.

    "Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung derer, die die Welt nie angeschaut haben" - Alexander von Humboldt

  • Sowas gibts wirklich? Ich glaube, ich bin zu gut für diese Welt! Hier wäre Klassenkeile aber angebracht gewesen!


    Als die Computermäuse noch diese kleinen Bälle hatten, wurden die Dinger von den Studi-PCs regelmäßig geklaut. Wer schlau war, hatte immer sein eigenes Bällchen in der Tasche, denn die Maus daheim brauchte ja gerade keines. Leider machte das auch Taschenkontrollen nutzlos.


    Der härteste Fall, den ich selbst erlebt habe, war ein Computervirus, der auf die Studi-PCs aufgespielt wurde und gezielt Dateien in den gängigen Formaten für Schreibprogramme angriff.


    Ob das richtig oder falsch ist muss ja nicht meine Sorge sein, die das so eingerichtet haben werden sich wohl was dabei gedacht haben.


    Dann bleibst Du auch in tiefer Nacht und bei gähnend leerer Straße an einer roten Fußgängerampel stehen?


    Mich kotzt diese Mentalität an. Jedes Gemeinwesen stirbt an miesen kleinen Wieseln, die sich zu ihrem Vorteil herausnehmen, was sie nur können und womöglich auch noch stolz darauf sind. Das gilt erst recht für einen Rechtsstaat. Nicht jedes Gesetz muß man buchstabengetreu einhalten und manche sind nachgerade schädlich. Aber wenn man die Grundprinzipien dahinter ignoriert, nämlich anderen keinen Schaden zuzufügen, trifft der Inhalt der Campingtoilette einen Ventilator.

  • Sobald die Leihfrist abgelaufen ist, erlischt die Nutzbarkeit der Datei,


    Welche Strafe habe da zu erwarten? Ich warte doch nur darauf das die Leihfrist abläuft?


    Na gut, ich bin kein Jurist. Mir ist gesagt, ich können das so machen und so lese ich es auch aus den Bedingungen.


    Vor einer Strafe muss man mich doch auch erst mal abmahnen.


    .

  • Bei einer vorzeitigen Rückgabe ist das mit dem Erlöschen eben etwas anders. In ADE erlischt diese auch und wenn man korrekt den Reader nach einer Rückgabe synchronisiert erlischt auch dort die Nutzbarkeit. Aber man muss eben sachgemäß alles nutzen, so wie es gedacht ist.