Zeit zurüchstellen beim Tolino 5

onleihe:hilfe
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  • Hallo, wir haben bislang beim tolino shine, sobald wir Bücher ausgeliehen hatten, die Zeit zurückgestellt, um beim Lesen mehr Zeit zu haben. Die Bücher konnten wir deshalb vorzeitig zurückgeben. Diese Vorgehensweise schien uns legitim, da die Onleihe keinen Nachteil hatte, sondern im Gegenteil die Bücher schneller wieder zur Ausleihe zur Verfügung standen.


    Nun habe wir beim tolino 5 festgestellt, dass dieser Trick nicht mehr zu funktionieren scheint, denn es kommt bei dessen Anwendung der Hinweis: Sie haben den Ausleihezeitraum noch nicht erreicht (oder so ähnlich).


    Weiß jemand, wie das zu überlisten ist?

  • Bitte nicht. Gib es nur vorzeitig zurück, wenn du fertig bist mit dem Lesen. Ich verstehe deinen Gedankengang, aus Nutzersicht ist das durchaus nobel. Aber würden das alle machen, könnten ja im Prinzip unendlich viele Nutzer dasselbe eBook gleichzeitig lesen und das ist nicht im Sinne der Verlage, Lizenzen und Nutzungsbedingungen.


    Es spricht nichts dagegen, das eBook am Reader geöffnet zu lassen, wenn die Leihfrist abläuft und man nur noch ein paar Seiten zu lesen hat.

  • Schade, das wäre für mich der Grund für eine Kaufenthaltung.


    Es ist aber doch nicht so, dass Bücher, für welche die Zeitbeschränkung aufgehoben ist, durch zahllose andere Hände gehen. Im Regelfall dürften die Reader auf eine Person oder eine Familie beschränkt sein. Vor allem dann, wenn die Bücher, so wie ich es mache, auf den PC geladen und dann zum Reader übertragen werden. Sind sie dort, könne alle Bücher, statt 21 Tage auf dem Rechner zu liegen, vorzeitig zurückgegeben werden.


    Was ist denn gegen diese win-win-Situation zu sagen? Die Bücherei leiht kräftig Bücher aus, erhält sie vorzeitig zurück, und der Ausleiher ist total flexibel in der Nutzung.


    Ich verstehe nicht, weshalb ein solches Geheimnis darum gemacht wird.

  • ... was Ingo sagt ... aber ...


    *hüstel*


    Aus den AGB

    "Zu einer Nutzung nach Ablauf der Ausleihfrist sind Sie nicht berechtigt, es sei denn, Sie leihen einen Inhalt erneut digital aus."


    Die grundlegenden Ausleihfristen und Abläufe sind u.a. mit den Verlagen besprochen. Änderungen daran außerhalb etwaiger Optionseinstellungen sind nicht abgesprochen und laufen somit der Vereinbarung im Viereck Bibliothek / Verlag / divibib / Nutzer zuwider.

    Da muss man wirklich aufpassen.


    Freundliche Grüße

    Admin


    PS per EDIT

    grundsätzlich gilt, dass nicht alles was technisch möglich ist oder vordergründig erstmal einleuchtet auch gemacht werden kann / darf / sollte.

  • Was ist denn gegen diese win-win-Situation zu sagen?

    Ganz einfach: Allgemeine Benutzungsbedingungen

    Zitat

    § 3 Digitales Ausleihen / Rechte und Grenzen

    (1) Die Ihnen als Bibliotheksnutzer zur Verfügung gestellten digitalen Inhalte sind urheberrechtlich oder anderweitig geschützt. Als Bibliotheksnutzer erkennen Sie hiermit ausdrücklich die nach dem Urheberrechtsgesetz geschützten Rechte und/oder sonstigen Rechte (z.B. Markenrechte) an und verpflichten sich, diese nicht zu verletzen.

    (2) Das digitale Ausleihen erfolgt durch den Download und/oder das Streaming der Inhalte über das Internet und/oder sonstige digitale Netze. Der im Rahmen eines digitalen Ausleihvorgangs für den betreffenden Inhalt jeweils zulässige Nutzungsumfang wird Ihnen als Bibliotheksnutzer im Zusammenhang mit dem Ausleihvorgang mitgeteilt; der dort beschriebene Nutzungsumfang konkretisiert die jeweilige Rechteeinräumung. Nach Ablauf der Ausleihfrist ist die Nutzung des Inhalts, insbesondere ein Vervielfältigen, nicht mehr gestattet. Gestreamte Inhalte, die durch den kontinuierlichen Empfang von Inhaltebestandteilen zu ihrer sofortigen Nutzung bzw. zur Wiedergabe der jeweiligen Inhaltebestandteile gekennzeichnet sind, dürfen von dem Bibliotheksnutzer nicht mitgeschnitten und/oder in sonstiger Weise aufgezeichnet werden. Geben Sie einen digital ausgeliehenen Inhalt vor Ablauf der Ausleihfrist zurück, sind Sie verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass mit der Rückgabe der betreffende zuvor ausgeliehene digitale Inhalt auf sämtlichen Ihrer Endgeräte gelöscht wird.

    Die Verlage wären mit Recht über dieses Vorgehen not amused.


    Edit: Da war Administrator schneller

  • Danke für die Hinweise. Sie scheinen mir aber insbesondere im Wesentlichen die unzulässige Verbreitung oder unzulässige Wiedergabe zu betreffen, die ohne Zweifel geschäftsschädigend für die Verlage und deshalb nicht gestattet sind. Da gibt’s keine Differenzen.


    Aber in dem Falle der Zeitveränderung werden die Verlage weder durch Verbreitung noch durch unzulässige Wiedergabe geschädigt. Auch der Verleih-Turnus ist nicht schädigend betroffen. Es kann einem Verlag doch gar nicht tangieren, ob 12 Bücher 2-Stück-weise monatlich ausgeliehen sind oder gleichzeitig -sofern vorhanden- und dann mit Zeitveränderung ein halbes Jahr lang gelesen werden, wobei die Bücher gleich nach dem Laden wieder zurückgegeben werden.


    Ich denke, die oben zitierten Regeln erfassen das Zeit-Verfahren gar nicht. Und: Was gesetzlich geregelt ist, muss nicht unbedingt richtig sei.

  • Das kann durchaus einen großen Unterschied machen. Wenn es sich bei einer Lizenz für ein eBook um eine lediglich zeitlich begrenzte Lizenz handelt (ohne Begrenzung der Anzahl der Ausleihen insgesamt), die beispielsweise 48 Monate lang beliebig oft verliehen werden darf, könnten mit deiner Vorgehensweise theoretisch mehrere tausend Ausleihen zusammenkommen. Bei einer "normalen" Nutzung vielleicht 50-100. Das macht in Summe bei den Verkaufszahlen einen deutlichen Unterschied für den Verlag.

    Was gesetzlich geregelt ist, muss nicht unbedingt richtig sein

    Das gibt dir aber juristisch gesehen nicht das Recht, dieser Regelung entgegen zu handeln.


    Mit der Nutzung der Onleihe hat du den Benutzungsbedingungen zugestimmt. Ob du darin einen Sinn siehst oder nicht - du hast dich daran zu halten. Du kannst ja auch bei einem Tempolimit nicht beliebig schnell fahren, weil du gerade alleine auf der Straße bist und das damit begründen, dass du niemandem schadest.

  • Und: Was gesetzlich geregelt ist, muss nicht unbedingt richtig sei.

    Aber es IST gesetzlich geregelt. Sofern es anders sein soll müssen die Gesetz geändert werden und dafür gibt es ... Regeln.


    Ein anderes Beispiel in diese Richtung.
    Sofern Du ein physisches Buch kaufst, darfst Du es ohne Probleme weitergeben, weil Du ein Besitzrecht hast, das Du übertragen kannst.

    Bei eBooks ist es nicht so. Dort ist es ein Nutzungsrecht, das Du eben genau NICHT einfach so übertragen kannst.


    Zu diesem Thema streiten sich (manche) Verlage seit Jahren mit den Bibliotheken. Hier gibt es unterschiedliche Interessen und weil das eBook rechtlich nicht gleich behandelt wird, wie ein physisches Buch, gibt es Unterschiede, die eben gemäß der Interessen auch unterschiedlich "angewendet" werden.


    Und ein Bruch der AGB in diesem Sinne würde eben genau bewirken, dass den Verlagen, die sich gegen eine Gleichstellung stemmen hier weitere Argumente geliefert werden. Auf lange Sicht schadest Du also auch Dir selbst.


    Denn ... würdest Du es nicht durch diesen Trick weiterlesen können, müsstest Du es neu ausleihen; das verbraucht wiederum eine Lizenz und der Verlag erhält mehr Geld, weil früher als bei Deiner Methode von den Bibliotheken eine weitere Lizenzmenge erworben werden muss.

    Der Verlag verdient Geld. Das ist das Prinzip und dem Prinzip hast Du bei Nutzung der Onleihe eingewilligt.


    Man kann ohne Zweifel diskutieren, ob es anders geregelt sein sollte , aber ... aktuell ist es wie beschrieben und nicht anders.


    Freundliche Grüße

    Admin

  • Jetzt bin ich schon bissi überrascht, dass ich mit meinem harmlosen Posting einen solchen Sturm der Entrüstung losgetreten habe.


    Wenn ich die beiden jüngsten Antworten richtig verstehe, dann werden bei vorzeitiger Rückgabe die Verlage eventuell geschädigt, weil dann eventuell mehr Leser die Bücher ausleihen als durch Lizenzen abgedeckt werden. Wenn aber Bücher nicht vorzeitig zurückgegeben werden, sondern die Ausleihefrist maximal ausgenutzt wird? Um mein Beispiel von oben aufzugreifen: Macht es für Verlage einen Unterschied, ob ich 6 Bücher, gleichmäßig über 6 Monate verteilt ausleihe (mit dem Risiko, dass eins dann vergriffen ist), oder ob ich die 6 Bücher sofort ausleihe, das Datum verändere und mir 6 Monate Zeit zum Lesen nehme? Aber vielleicht rechne ich ja auch falsch.


    Und was die Gesetzestreue im Verkehr angeht: Eine Geschwindigkeitsrbegrenzug vor einer gefährlichen Kurve leuchtet ein und würde von mir absolut befolgt. Aber vor einer roten Fußgängerampel zu warten, wenn weit und breit kein Auto kommt, würde mir nicht im Traum einfallen


    Sowas meine ich mit dem Unterschied zwischen rechtens und richtig.

  • Jetzt bin ich schon bissi überrascht, dass ich mit meinem harmlosen Posting einen solchen Sturm der Entrüstung losgetreten habe.


    Wenn ich die beiden jüngsten Antworten richtig verstehe…….

    Der „Sturm der Entrüstung“ ist eine Klarstellung und genaue Erklärung der zugrundeliegenden Nutzungsbedingungen.

    Jeder Nutzer akzeptiert diese Bedingungen, bevor er die onleihe nutzt.


    ….und nein „da hast du die Sachlage nicht richtig verstanden“, was im Prinzip auch nicht verlangt ist.


    Man muss sich lediglich an die Nutzungsbedingungen halten, mehr nicht. 😉



    Eine derartige Idee, würde mir nie in den Sinn kommen.


    Mit dem Straßenverkehr ist das übrigens nicht zu vergleichen.

  • Jetzt bin ich schon bissi überrascht, dass ich mit meinem harmlosen Posting einen solchen Sturm der Entrüstung losgetreten habe.

    Och, nuja ... Entrüstung geht anders. ;)


    Mir als Mitarbeiter der divibib geht es darum, diesen Punkt ganz klar zu machen.


    Zu Deinem Beispiel mit der Ampel.

    Nehmen wir an, es ist niemand zu sehen und Du gehst bei Rot rüber und dann steht da eben doch ein Streifenpolizist.

    Egal wie logisch - es ist halt nicht korrekt.

    Bei der roten Ampel kann man noch argumentieren, dass es Ausnahmen gibt. Ist auf der anderen Seite ein älterer Mensch zusammengeklappt?
    Liegt die eigene Frau schwanger im Kreissaal? etc.pp.


    Wenn Du Dich hinsichtlich der eBooks immer korrekt verhältst und moralisch richtig - schön. Aber die AGB - deren Befolgung Du zugestimmt hast - lauten eben anders. Und Sie sind so formuliert, weil es auch andere Personen gibt, weil die Verlage sonst nicht "mitspielen", und, und, und ...
    Wir müssen uns also alle dran halten.

    Umgekehrt sagen wir ja übrigens auch den Verlagen in bestimmten Situationen.. Momentchen, DAS hatten wir anders ausgemacht, bitte nachliefern!


    Lange rede kurzer Sinn => AGB = Hausregeln. Du meldest Dich erfolgreich an, dann gelten die AGB. Punkt.


    Freundliche Grüße

    Admin

  • Aber vor einer roten Fußgängerampel zu warten, wenn weit und breit kein Auto kommt, würde mir nicht im Traum einfallen

    Und das Beispiel macht es jetzt besser, weil? :rolleyes:

    Ich bin sicher, dass Ampeln auch gelten, wenn kein Auto kommt. Sollte dich also ein Ordnungshüter dabei erwischen, gibt es eine Strafe. Mein Fahrlehrer sagte immer: "Verkehrsschilder etc sind nicht dazu da, hinterfragt zu werden!" Und die Onleihe-Regeln gelten eben auch, egal ob du persönlich sie sinnvoll findest oder nicht.

  • Um das nochmals abschließend zu belechten - und dann würde ich es gerne dabei belassen.


    Man kann im Grunde machen, was immer man will, aber man muss dann auch die Konsequenzen der eigenen Handlungen tragen.


    Freundliche Grüße
    Admin

  • Ahjaaa, soso, wie war das ???


    Man kann machen, was man will ? Man muß die Konsequenzen tragen ???


    Und wenn ich sage, daß die Frage "Wollen Sie wirklich dieses Buch aus der Merkliste/Vormerkerliste entfernen"

    wegfallen soll, weil... ja , weil jeder selber entscheiden soll, dann bin ich böse ????