S4 mini - Hörbuch von onleihe - leider nicht möglich

onleihe:hilfe
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  • ...sofern die Bücherei mit der Veröffentlichung hier einverstanden ist.

  • Ich weiß, mit welchen Argumenten sich derzeit die Juristen streiten. Eine gerichtliche Klärung steht aus. Aber die juristische Bewertung tut überhaupt nichts zur Sache.


    Damit ich das recht verstehe: Du sagst, eine solche Kopie sei ethisch vertretbar, obwohl damit eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit gegeben ist? So habe ich das

    wo ist das moralische Problem, wenn ich ein digitales Medium bei der Bibliothek ausleihe und anstatt z. B mit dem CD Player lieber auf dem Smartphone oder ähnlichem Gerät anhören möchte? Ich verkaufe es nicht, gebe es nicht weiter und lösche es wieder nachdem ich es gehört habe. Ich nutze es 1x.

    verstanden.


    Meine Darlegung konnte Dich nicht vom Gegenteil überzeugen?

  • Wenn die Bibliotheksleitung die von Dir beschriebene mutmassliche Gefahr auch so sieht und keine Kopien zu dem von mir beschriebenen Zweck zulässt halte ich mich selbstverständlich daran. Trotz der nicht existierenden, von Dir oben unterstellten Illegalität.

  • Danke. Habs mir durchgelesen, jetzt bin ich ziemlich guter Dinge eine positive Antwort von der Bibliothek zu erhalten. Es heisst unter Anderem in Paragraph 3, Absatz 3, ca in der Mitte man dürfe "die digital entliehenen Medien nicht für DRITTE kopieren".

  • Ich fürchte, es gibt noch ein paar mehr Dinge in diesem Kuchen als die zitierte Rosine. Darin steht zB auch, daß Du die Medien nicht verändern und das DRM nicht umgehen darfst. Das aber wäre beides nötig, wenn Du sie "auf [Deinem] Smartphone" anhören möchtest, denn das Format ist nicht kompatibel mit Deinem Gerät, wie wir oben festgestellt haben.

  • Da offensichtlich keiner von uns Beiden Jurist ist können wir da lange diskutieren. Fakt ist jedenfalls, dass das .wma-Format grundsätzlich auf meinem Smartphone läuft, insofern ist keine Veränderung der Datei nötig. Eine Umgehung des DRM habe ich gar nicht vor, sonst hätte ich das ja gleich auch bei Dateien aus der onleihe (soweit es sich nicht um für mich uninteressante gekürzte Fassungen handelt) machen können. Tatsache ist jedenfalls auch, dass ich privat und offiziell gekaufte Audio-(Musik-)CDs seit Langem (wie vermutlich Millionen andere Menschen auch) mittels Windows Media Player auf den PC kopiere und die Dateien aufs Smartphone übertrage. Entweder ist da kein DRM mit im Spiel oder mein Smartphone kann damit umgehen. Vielleicht ist DRM nicht gleich DRM, siehe Audible. Ich bin der felsenfesten Überzeugung dass das erlaubt ist - auch wenn Du sicher anderer Meinung sein wirst.
    Von der örtlichen Bibliotheksleitung habe ich Antwort auf meine Anfrage erhalten, wonach die Spezialistin für diesen Themenbereich am kommenden Montag zur Frage Stellung beziehen wird. Ich melde mich dann wieder.

    Einmal editiert, zuletzt von rosenheimcop ()


  • Von der örtlichen Bibliotheksleitung habe ich Antwort auf meine Anfrage erhalten, wonach die Spezialistin für diesen Themenbereich am kommenden Montag zur Frage Stellung beziehen wird. Ich melde mich dann wieder.


    Ich bin ebenfalls sehr gespannt, welche Antwort die Spezialistin in deiner örtlichen Bücherei gibt.
    Unsere Spezialistin kann ich länger nicht fragen. Würde mir ein Nutzer diese Frage stellen, würde ich bestimmt die Antwort von Annonymous geben, obwohl ich jetzt keinen schriftlichen Beleg dafür benennen kann.
    Klar ist auch, dass die antwortende Person sich selbst nicht in Schwierigkeiten bringen wird, sie geht natürlich nicht mit dem Nutzer nach Hause und überwacht die Handhabung.


    Hier ein allgemeines Papier, siehe Abschnitt Sicherungskopie.


    http://www.fr.fachstelle.bib-b…e_1/Benutzungsordnung.doc

  • ich privat und offiziell gekaufte Audio-(Musik-)CDs


    Äpfel und Birnen. Von Dir gekaufte CDs sind Dein Eigentum. Ich stimme Dir - nochmal: IANAL - sogar zu, daß Du darauf wahrscheinlich das Recht auf Privatkopie hast. Ob man es darauf ankommen läßt, ist eine rein private Frage. Die steht hier gar nicht zur Debatte.


    Bei ausgeliehenen CDs ist die Bibliothek der Eigentümer. Wenn Du eine CD ausleihst, bist Du aber eben nicht der Eigentümer, folglich kannst Du auch keine Rechte haben, die sich aus dem Status als Eigentümer ableiten.


    Derzeit gibt es keine gerichtliche Entscheidung zum Umgang mit Kopien von e-Medien in Bibliotheken. Es fehlt sogar eine juristische Bewertung, denn alle Texte zum Thema Privatkopie, die ich bis jetzt gesehen habe, beziehen sich ausschließlich auf die Situation des Eigentümers als natürliche Person. Damit bleibt zur Zeit allein die ethische Dimension als Meßlatte. Bei der bin ich wiederum der Meinung, daß nur Verhaltensweisen in Frage kommen, die der Allgemeinheit der Bibliotheken und ihrer Nutzer nicht schaden

    können

    .


    Ich bin ebenfalls sehr gespannt, welche Antwort die Spezialistin in deiner örtlichen Bücherei gibt.


    Ich hoffe, sie ist Juristin :)


    Klar ist auch, dass die antwortende Person sich selbst nicht in Schwierigkeiten bringen wird, sie geht natürlich nicht mit dem Nutzer nach Hause und überwacht die Handhabung.


    Kein Kläger, kein Richter. Das gilt immer noch. Aber ein Fehlverhalten wird dadurch ja nicht ungeschehen. Wenn ich einen "perfekten Mord" begehe, bin ich immer noch ein Mörder.


    Hier ein allgemeines Papier, siehe Abschnitt Sicherungskopie.


    Jetzt weiß ich wenigstens, wo die alle abschreiben ;)


    Der Abschnitt ist wirklich interessant. Da steht nämlich, daß nur die Bibliothek ein Recht auf eine Sicherungskopie hat und das diese dann und nur dann in den Verkehr gebracht werden darf, wenn das Original verschlossen im Archiv der Bibliothek lagert. Es darf also nicht mehr als eine Kopie außerhalb der Bibliothek sein.

  • Liebe(r) Annanymous,
    soviel zum zu dem von Dir weiter oben bemängelten, angeblichen „Rosinenpicken“…
    Obwohl ich als Nichtjurist mit Dir als offensichtlich ebenfalls Nichtjuristen nicht darüber diskutieren wollte, Du aber partout nicht aufhören willst oder kannst bis eine Stellungnahme der Bücherei vorliegt, hier gerne meine Antwort:
    Du zitierst bzw. schreibst über "Sicherungskopie", das ist etwas anderes als eine "Privatkopie", du bringst da etwas durcheinander.
    Auf Seite 9 der von charliebrown in Spiel gebrachten „Muster-„ Bibliotheksbedingungen liest Du bitte mal ganz unten die letzten beiden Zeilen. Die Deiner Meinung nach im Rahmen einer Privatkopie nötige Eigentümereigenschaft kann ich in der einschlägigen, zur Verfügung stehenden Literatur nirgends finden, ich glaube da interpretierst Du etwas hinein (vgl. http://anwalt-im-netz.de/urheb…opie-im-urheberrecht.html)
    Wie du richtigerweise geschrieben hast, kann man aus den Veröffentlichungen über die Privatkopie Vieles herauslesen, es gibt also offensichtlich Spielraum. Wenn es jedoch so sein sollte, dass juristisch Nichts gegen eine derartige PRIVATkopie unter den explizit von mir genannten Voraussetzungen spräche und die Bibliothek (egal ob die zuständige Bibliotheksleiterin oder die von ihr beauftragte Spezialistin eine Juristin ist oder nicht) es auf Nachfrage nicht verbieten sollte und auch nicht die von Dir geäußerten Bedenken bezüglich eines Schadens für die Gemeinschaft sähe, würde ich mich tatsächlich über Deine Einwände und konträre Meinung hinwegsetzen. Stell Dir das mal vor. Man kann dann natürlich immer suchen ob man irgendeine Zeile in irgendeinem Text findet mit dem man einen Fall konstruieren kann bei dem die Kopie vielleicht verboten sein könnte. Aber warum? Geht´s nicht doch ein klitzekleinesbischen ums Rechthaben? Ich kann Deine Sorge für die Belange der Gemeinschaft der Büchereikunden, zu denen ich auch gehöre nachvollziehen, respektiere diese und will mich gerne an die Regeln und Gesetze halten. Deswegen ja auch der ganze Hype hier. Jetzt warten wir es doch einfach ab.

  • Auf Seite 9 der von charliebrown in Spiel gebrachten „Muster-„ Bibliotheksbedingungen liest Du bitte mal ganz unten die letzten beiden Zeilen. Die Deiner Meinung nach im Rahmen einer Privatkopie nötige Eigentümereigenschaft kann ich in der einschlägigen, zur Verfügung stehenden Literatur nirgends finden, ich glaube da interpretierst Du etwas hinein (vgl. anwalt-im-netz.de/urheberrecht…opie-im-urheberrecht.html)


    Das habe ich aus Deinem ersten Link:

    Zitat

    Die Privatkopie ist nur zulässig [...] durch

    natürliche Personen

    (also nicht durch Unternehmen).[Hervorhebung im Original]


    Die beiden Zeilen sind spannend, aber leider nicht der ganze Kontext. Es geht da um Digitalisate von Papier.


    Im Absatz darüber wird außerdem darauf hingewiesen, daß es nicht zulässig ist, die Sicherungskopie zum Verleih zu verwenden und das Original im Archiv zu lassen.


    Wenn es jedoch so sein sollte, dass juristisch Nichts gegen eine derartige PRIVATkopie unter den explizit von mir genannten Voraussetzungen spräche und die Bibliothek (egal ob die zuständige Bibliotheksleiterin oder die von ihr beauftragte Spezialistin eine Juristin ist oder nicht) es auf Nachfrage nicht verbieten sollte und auch nicht die von Dir geäußerten Bedenken bezüglich eines Schadens für die Gemeinschaft sähe, würde ich mich tatsächlich über Deine Einwände und konträre Meinung hinwegsetzen. Stell Dir das mal vor.


    *grins* Wenn es durch die bestehenden Gesetze und Regeln definitiv erlaubt wäre, gäbe es keinen Grund, nach ethischen Gesichtspunkten zu entscheiden. Dann habe ich natürlich auch keine Einwände.


    Geht´s nicht doch ein klitzekleinesbischen ums Rechthaben?


    Aber klar :) Das geht es uns beiden so. Außerdem macht Sophisterei einfach Spaß. Dir vermutlich ebenso viel wie mir, sonst hätten wir gar keine Diskussion dieser Länge.


    Aber keine Sorge: Wenn Du Recht hast, werde ich das anerkennen und mich freuen, daß die Strategie der Verlage, eine strikte Kontrolle über die äußere Form ihrer Medien aufrecht zu erhalten, daneben geht :) Jede Freiheit, die ein Bibliotheksnutzer gegenüber den Verlagen gewinnt, ist ein Grund zu Hüpfen und Ätschbätsch zu rufen.


    Ich kann Deine Sorge für die Belange der Gemeinschaft der Büchereikunden, zu denen ich auch gehöre nachvollziehen, respektiere diese und will mich gerne an die Regeln und Gesetze halten.


    Das ist gut :)


    Mir geht es vor allem um Folgendes: In Abwesenheit einer direkten Regelung muß man nach dem größten Nutzen für die Allgemeinheit handeln. Der gute alte kategorische Imperativ, wenn man so will. Du hältst dagegen, daß man die Abwesenheit einer Regelung zu maximalem persönlichem Nutzen auslegt. Darüber diskutieren wir, der Rest ist Spaß an der Textanalyse.

  • Sehr schön, dann liegen wir ja gar nicht mehr sooo weit auseinander. Helfen würde zusätzlich wenn du dich von der in diesem Fall irrelevanten Definition von SICHERUNGSkopien lösen könntest, das ist wie schon mehrfach angemerkt etwas Anderes als PRIVATkopien.

  • § 3 der "Allgemeinen Benutzungsbedingungen für das digitale Ausleihen von Inhalten aus der Onleihe" lege ich persönlich wie folgt aus: Kopien sind zulässig; diese dürfen aber nicht an Dritte weiterübertragen werden. Wenn ich ein Hörbuch herunterlade ("download"), dann lege ich eine Kopie des Hörbuches bei mir an. Siehe dazu Wikipedia unter dem Stichwort "Streaming Media". Darum können die Benutzungsbedingungen nur Kopien für Dritte verbieten.


    Entscheidend für die Onleihe und die Verlage ist, dass die "Kopien" nicht an Dritte übertragen werden. Dies soll der DRM-Schutz, der vielen von uns soviel Kopfzerbrechen bereitet, verhindern.


    Anders sieht es beim Streaming aus. Hier sind der Mitschnitt oder sonstige Aufzeichnung (damit wohl auch "Kopien") unzulässig.

  • Definition von SICHERUNGSkopien lösen könntest, das ist wie schon mehrfach angemerkt etwas Anderes als PRIVATkopien.


    Stimmt. Die Bibliothek darf eine Sicherungskopie anlegen, aber mangels Status als "natürliche Person" keine Privatkopie. Sie darf diese Sicherungskopie auch im Panzerschrank lagern, aber nicht verleihen. Falsch verstanden hatte ich, daß sie es nicht einmal dann darf, wenn statt dessen das Original im Panzerschrank liegt. Das steht so auch in dem Dokument, mit dem charliebrown uns ausgeholfen hat. Du berufst Dich aber weiter oben darauf, obwohl es dabei explizit um Papier geht, indem Du mich aufforderst "die letzten beiden Zeilen" zu lesen.

  • Ja, stimmt, die beiden Zeilen auf Seite 9 unten auf die ich hinwies stehen unter der Überschrift "Sicherungskopie". Ich verstehe es jedoch so, dass mangels Erwähnung von Privatkopien o.ä. im Dokument an dieser Stelle dieser Hinweis erfolgt. Wir merken ja hier im Forum selbst wie schnell die Begriffe durcheinandergeraten. Wollen wir hoffen dass es im Gegensatz zu dieser Bibliotheksordnung-Vorlage bei tatsächlich existierenden, gültigen Bibliotheksordnungen klarer, also eben doch explizit geregelt ist.

  • So, die Antwort aus meiner Bücherei ist da - und sie ist positiv. Es heisst, eine Privatkopie von CDs sei ebenso erlaubt wie das Anfertigen von Kopien aus Büchern für private Zwecke. Nun bin ich erleichtert sowohl persönlich als auch für die Gemeinschaft keine Risiko einzugehen wenn ich eine geliehene CD auf mein Smartphone übertrage. Mal sehen ob es überhaupt funktioniert oder doch wieder ein DRM- oder Kopierschutz dagegensteht. Dagegen kann bzw. will ich dann Nichts machen.

  • Mal zum Ausgangspost zurück
    S4 mini - Hörbuch von onleihe - leider nicht möglich,


    gestern habe ich mit einem S4 Mini eine HÖRBUCHDATEI der Onleihe per Usb dorthin kopiert und diese wurde einwandfrei abgespielt .


    Es handelte sich um das Gerät
    Samsung Galaxy S4 Mini Gt-i9195 mit Android 4.4.2

    Lesen bildet und entspannt.
    Geht nicht gibt s nicht.
    ^^

  • Ich habe mir wegen ähnlicher Probleme beim Download hier mal die Beiträge angeschaut und kann dazu Folgendes beitragen. Ich habe ein Samsung Galaxy Ace und konnte nun lange Zeit (ca. 8 Monate) Hörbücher ohne größere Probleme (mehrmalige Versuche beim Download waren allerdings immer nötig, bis der Download dann auch wirklich startete) downloaden und auch abspielen. Seit 3 Tagen funktioniert das nicht mehr, obwohl ich nichts an den Einstellungen geändert habe. Ich lade ein mp3 Format runter aber es kommt eine txt Datei an und das kann ich mir nicht erklären.
    Selbiges habe ich auch mit einem brandneuen S3mini probiert mit ebensowenig Erfolg.
    Ich denke, dass da auf der Lizenzgeberseite etwas an den Einstellungen geändert wurde, nachdem es in letzter Zeit immer wieder Probleme gab...
    LG an alle Mitleser und -hörer