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onleihe:hilfe
Aktuelle Meldungen finden Sie stets auf der :hilfeseite für die Onleihe.

  • gleiche Fehlermeldung auch in München. Hoffentlich klappt`s bald wieder. X(

  • Ich hab' 'ne andere: bei mir ist angeblich der Benutzerausweis nicht gültig und eine Vormerkung, für die ich eine Mail bekommen habe, nach dem Wochenende abgelaufen *seufz*

    Besser ein Buch als ein Brett vor dem Kopf! 8)

    :!:Gegen Murks und Userverdummung:!:

  • Das ist doch unter deiner Würde, annanymos, so polemisch und angriffig zu argumentieren, oder? :


    "Könnte. Sollte. Larmoyanz ist unerfreulich. Bewirb Dich für die Wochenendschichten. Sollte das mangels Qualifikation nicht möglich sein, solltest Du lieber keine Mutmaßungen über die Könnte und Sollte anstellen.Mag sein, ich bin eine alte Frau. Aber ich erinnere mich noch gut an Lieferzeiten über 24 Stunden. An Menschen, die Wochenenden und Abende mit ihren Familien verbrachten. An Menschen, die es normal fanden, daß auch andere ein Leben hatten. Zeiten, in denen es normal war, daß nicht jeder - außer dem Anspruchsteller - wie Dienstboten im 19ten Jahrhundert jederzeit verfügbar war."

  • Kurzes update: Habe es eben wieder probiert und in der Franken Onleihe kann man wieder Hörbücher herunterladen! Viel Glück allen

  • Ich kann es Dir auch gerne in weniger poetischen Worten darstellen:
    1. Was qualifiziert Dich zu einer Aussage über die Dienstpläne der Onleihe?
    1.1. Welche Qualifikation erlaubt Dir eine Beurteilung der nötigen und möglichen Arbeiten am Wochenende mit spezifischer Betrachtung der Onleihe?
    2. Warum genau spielen Kosten bei der Einteilung der Dienstpläne keine Rolle? Ich setze voraus, daß Du keine Mißachtung der Gesetze vorschlägst?
    2.2. Was genau qualifiziert Dich über die Finanzmittel der Onleihe ein Urteil zu fällen?
    3. Warum sollen die Mitarbeiter der Onleihe auf ihr Wochenende verzichten?
    3.1. Genauer: Welchen Grund außer der Bequemlichkeit einiger Nutzer gäbe es dafür?
    3.2. Warum sollen Onleihe-Mitarbeiter im Gegensatz zu Dir kein Wochenende haben?


    Und damit das nicht zu arg OT gerät, hier eine aktuelle Buchempfehlung nebst (passendem) Zitat:

    Zitat

    Ei­gen­tum ist eine Frage des Sa­chen­rechts. Aus ihm lei­tet sich kein Herr­schafts­recht über Men­schen her. Schon in der Kant’schen Rechts­phi­lo­so­phie wird klar­ge­stellt: Ei­gen­tum gibt es an Sa­chen, nicht an Men­schen: »Der äu­ße­re Ge­gen­stand«, heißt es in § 17 sei­ner Schrift »Me­ta­phy­si­sche An­fangs­grün­de der Rechts­leh­re«, »wel­cher der Sub­stanz nach das Seine vonje­man­dem ist, ist des­sen Ei­gen­tum (do­mi­ni­um), wel­chem alle Rech­te in die­ser Sache (wie Ak­zi­den­zen der Sub­stanz) in­hä­rie­ren, über wel­che also der Ei­gen­tü­mer (do­mi­nus) nach Be­lie­ben ver­fü­gen kann.« Dar­aus folge al­ler­dings von selbst, dass ein sol­cher Ge­gen­stand nur eine kör­per­li­che Sache sein könne, nicht ein Mensch, der »der Mensch­heit in sei­ner ei­ge­nen Per­son ver­ant­wort­lich ist«. Kein Mensch kann Ei­gen­tü­mer eines an­de­ren Men­schen sein oder wer­den. Seit der Ab­schaf­fung der Skla­ve­rei ist das welt­weit un­be­strit­ten. Wenn Ei­gen­tü­mer zur Ver­fü­gung über ihre Sa­chen Men­schen be­nö­ti­gen, müs­sen sie mit die­sen Be­din­gun­gen der Un­ter­ord­nung aus­han­deln.
    Das gel­ten­de Ver­fü­gungs­recht des Un­ter­neh­mers über die Ar­beit ist keine Kon­se­quenz des Rechts auf Ei­gen­tum. Kein Ei­gen­tü­mer kann kraft sei­ner Ver­fü­gungs­macht über Sach­wer­te an­de­re in ein Un­ter­wer­fungs- oder Ab­hän­gig­keits­ver­hält­nis zwin­gen. [...] Un­ter­ord­nung unter die Ver­fü­gungs­macht des Ei­gen­tü­mers ist Ver­trags­recht, kein Ei­gen­tums­recht. Kein Be­fehl kann die freie Über­ein­kunft er­set­zen. (Quelle: Norbert Blüm, Ehrliche Arbeit)

  • Ich hab' 'ne andere: bei mir ist angeblich der Benutzerausweis nicht gültig und eine Vormerkung, für die ich eine Mail bekommen habe, nach dem Wochenende abgelaufen *seufz*


    Wie vorher schon gesagt, es wäre nicht das erste Mal, daß Vormerker verlängert werden :) Wenn Dein Ausweis also nicht tatsächlich abgelaufen ist, kann es gut gehen :)

  • Auch ich konnte, nach zig vergeblichen Versuchen seit gestern Vormittag, meine vorgemerkten Hörbücher jetzt ausleihen. Danke an diejenigen, die dies am Wochenende möglich gemacht haben.

  • Vielen Dank dafür, dass sich jemand des Problems am Wochenende angenommen hat, so dass
    wir unserem Vergnügen frönen können. Nichts anderes als das ist es nämlich und keine Grundrechtsverletzung wenn
    mal einen Tag am Wochenende etwas nicht funktioniert.

  • Ich hab' 'ne andere: bei mir ist angeblich der Benutzerausweis nicht gültig und eine Vormerkung, für die ich eine Mail bekommen habe, nach dem Wochenende abgelaufen *seufz*


    Meiner ist wirklich vor 3 Tagen abgelaufen, das hatte ich nicht im Blick.
    meine Vormerkungen dauern aber sicher noch ;) , da kann ich noch rechtzeitig wieder bezahlen.

  • Bei meiner RLP-Bibliothek hat man mein Konto auf mein Wort, daß das Geld überwiesen sei, freigeschaltet :) Ich hätte die Frau am Telefon am liebsten geknuddelt, bloß bin ich zu füllig für das Kabel und die Bibliothek zu weit weg. ;)

  • Ich hatte überwiesen bevor meine Mitgliedschaft auslief, deshalb wundert mich die Meldung. 'ne Mail ist raus, mal sehen, wie die Begründung lautet ;)

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  • Ich hatte überwiesen bevor meine Mitgliedschaft auslief, deshalb wundert mich die Meldung. 'ne Mail ist raus, mal sehen, wie die Begründung lautet


    Vielleicht gab es keinen Kontakt zum Login-Server? Hast Du es nochmal versucht?

  • Vielleicht gab es keinen Kontakt zum Login-Server? Hast Du es nochmal versucht?


    Mehrfach. Danke :)

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  • Soll ich jetzt "gefällt mir" klicken, weil Du mir die Antwort gegeben hast? Oder "gefällt mir nicht", weil es nicht funktioniert? Und wenn ich mich für eines entscheide, versteht das dann auch jeder andere? Ach!


    Danke jedenfalls ;)

  • Kann es sein, dass nach Bezahlung der Ausweis noch manuell verlängert werden muß? Diese Erfahrung habe ich schon mal bei einer anderen Onleihe gemacht. Nach einem kurzen Telefonanruf war dann alles OK. Aber ich habe mich schon gefragt warum das so sein muß ?(

  • Dann kann das noch dauern, denn meine Heimatbibliothek ist noch ein paar Wochen urlaubsbedingt abwesend/geschlossen. Eine Mail ist geschrieben, keine Antwort bisher. ;(


    Auf keiner der Webseiten meiner Onleihen steht, wie man zur Verlängerung der Ausweise vorgeht.
    Scheint so auszusehen: ablaufen lassen, gesperrt werden, überweisen oder bar zahlen, telefonisch um Freischaltung bitten?
    Eine Meldung beim Einloggen wie "Ihre Mitgliedschaft läuft in 4 Wochen ab, wenn Sie unser Angebot weiterhin nutzen möchten, machen Sie XYZ, um eine Verlängerung zu beantragen." ist wohl nicht möglich?!
    Ja, hoch lebe das Informationszeitalter! :D

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  • Eine Meldung beim Einloggen wie "Ihre Mitgliedschaft läuft in 4 Wochen ab, wenn Sie unser Angebot weiterhin nutzen möchten, machen Sie XYZ, um eine Verlängerung zu beantragen." ist wohl nicht möglich?!


    Bei einigen Bibliothekssystemen ist eine solche Meldung möglich, d.h. wenn du dich direkt im Katalog deiner Bibliothek einloggst. Bei der Anmeldung über die Onleihe geht das leider nicht...