Frankfurter Allgmeine Sonntag

onleihe:hilfe
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  • Hallo,


    wieso bekommt man die Sonntagszeitung immer so spät? Die Ausgabe vom Sonntag ist immernoch nicht da!!! :thumbdown:

  • Hallo,


    wieso bekommt man die Sonntagszeitung immer so spät? Die Ausgabe vom Sonntag ist immernoch nicht da!!! :thumbdown:


    Alle User hier werden Dir bestätigen, daß die Onleihe sich sehr bemüht, den Usern möglichst genau das zu liefern, was sie sich wünschen. Es mag wie eine Kleinigkeit erscheinen, daß die Zeitung ein bißchen später geliefert wird, doch tatsächlich steckt dahinter die liebevolle Zuwendung der Onleihe zu einem User, dessen ganze Freude darin besteht, solche Dinge hier zu posten.


    Und natürlich liegen weder Verspätungen noch fehlerhaft angelieferte Exemplare in der Verantwortung des Verlags.

  • Sehr seltsam finde ich bisweilen das hier präsentierte Anspruchsdenken.



    Könnte ich meine Stimme abgeben, würde ich dafür plädieren, auf Zeitungen, die so hohe Personalstunden binden, dafür, dass das Medium, dann von einigen wenigen Lesern genutzt wird, garnicht mehr zur Verfügung zu stellen.
    Eine Tageszeitung ist preislich nicht vergleichbar mit Büchern, die kann man sich eigentlich gut selbst kaufen, wer wenig Geld hat, teilt sie sich mit den Nachbarn.
    Das beendet das ewige lamentieren ;) und macht Ressourcen frei für anderes.



    Ich hatte ein 4-Wochen-online-Abo der SZ und überlege noch, ob ich wirklich auf die Papierform verzichten möchte.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo SchuBi,


    bei deinem letzten Post musste ich lesen:


    Da ich einige Artikel für den Unterricht brauche, hat die PDF-Ausgabe den Vorteil, daß ich mittels einiger Screenshots den Text via FineReader in meine Textverarbeitung improtieren kann. Das ist eien wesentliche Arbeitserleichterung im Vergleich zum früheren Scannen der Zeitung.


    Dies ist ein Verstoß gegen die Benutzungsbedingungen der Onleihe. Weder die eingeräumten Rechte von den Verlagen, noch die Nutzungsbedingungen in den Onleihen lassen diese Möglichkeit zu.


    Im § 3 Digitales Ausleihen / Rechtseinräumung / Urheberrechte / Technische Schutzmaßnahmen heisst es


    "(3) divibib räumt Ihnen als Bibliotheksnutzer im Rahmen eines digitalen Ausleihvorgangs ein einfaches, befristetes und nicht übertragbares Recht ein, den digital entliehenen Inhalt in dem jeweils im Rahmen des digitalen Ausleihvorgangs mitgeteilten und gestatteten Umfang zum ausschließlich persönlichen Gebrauch zu nutzen...
    Sie dürfen zudem die digital entliehenen Inhalte nicht in irgendeiner Weise inhaltlich und/oder redaktionell ändern oder geänderte Versionen benutzen, sie für Dritte kopieren, öffentlich zugänglich machen...
    bezieht sich ausschließlich auf die Ermöglichung des kontinuierlichen Empfangs von Inhaltebestandteilen zu ihrer sofortigen Nutzung...
    (4)... Ihnen ist es als Bibliotheksnutzer untersagt, die verwendeten technischen Schutzmaßnahmen zu umgehen sowie zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen zu entfernen oder zu verändern (dies kann eine Straftat gem. § 108b UrhG darstellen)."


    Nachlesen kann man die Benutzungsbedingungen hier


    Es ist ausdrücklich ausgeschlossen, die Werke für Dritte zu vervielfältigen oder Sie öffentlich zugänglich zu machen.
    Ein Nutzung im Unterricht ist nach den derzeit eingeräumten Rechten somit nicht möglich.


    Gruß divibib-support