Der Generalanwalt des EuGH ist so etwas wie ein Gutachter. Er guckt sich alles an und gibt dann den Richtern eine Entscheidungsgrundlage. Meistens verlassen sich die Richter darauf. Heute gibt es die Stellungnahme des GA online, hier die Pressemitteilung dazu. Nehmt euch die Zeit, es durchzulesen, da sind einige gewaltige Klatschen drin
Kurzversion: Die EU-Kommission hätte gar nicht die USA als "sicheren Hafen" für Daten bezeichnen dürfen, weil das Grundrecht auf gerichtlichen Rechtschutz nicht gewährleistet ist, die Bürger können gar nicht erst klagen. Selbst wenn sie hätte dürfen, wäre es völlig gleichgültig, weil die nationalen Datenschutzbehörden unabhängig sind und selbst entscheiden müssen. Und diese nationalen Behörden könnten nur entscheiden, daß die USA kein "sicherer Hafen" seien, weil die USA ohne Rücksicht auf Verluste und Grundrechte alles abschnorcheln. Da die USA und dort beheimatete Firmen nicht von den Datenschutzbehörden kontrolliert werden können, können sie aber auch keine andere Entscheidung treffen, so daß es gar keine "sicheren Häfen" in den USA geben kann.
Sollte das Gericht der Argumentation folgen, machen sich Firmen strafbar, die Daten aus der EU heraus- und in die USA hineinschaffen. Und nicht nur die USA, auch alle anderen Nicht-EU-Staaten wären betroffen. *WAMM* Wir reden von Strafen in Höhe von 5% des Gesamt(!)umsatzes.