BGH: Bibliotheken dürfen Bücher digital zugänglich machen

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  • Heise berichtet:

    Zitat

    Bibliotheken dürfen Bücher auch digitalisieren und an elektronischen Leseplätzen anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof am Donnerstag entschieden und damit die Klage eines Verlags gegen die TU Darmstadt abgewiesen. Es könne nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass es zu unrechtmäßigen Vervielfältigungen durch Nutzer der Leseplätze gekommen ist, teilte der BGH mit. Das Ausdrucken oder Abspeichern von an elektronischen Leseplätzen bereitgestellten Werken könne in vielen Fällen als Vervielfältigung zum privaten Gebrauch zulässig sein (Az. I ZR 69/11). [...]
    Der EuGH hatte dann im September 2014 entschieden, dass Mitgliedsstaaten ihren Bibliotheken gestatten dürfen, Lehrbücher zu digitalisieren und an Terminals zum Lesen zur Verfügung zu stellen (Az. C-117/13). Die Terminals müssten sich allerdings in den Räumlichkeiten der Einrichtung befinden. Ausdrucke oder Kopien auf Datenträger wie USB-Sticks seien zulässig, dürften im Umfang aber nicht die berechtigten Interessen des Urheberrechtsinhabers ungebührlich verletzen. (Quelle: heise.de)


    Na, das ist 'ne Ansage :) Hier ging es jetzt um Fachliteratur, aber da man auch in Belletristik recherchieren kann, müßte es erweiterbar sein. Daraus wiederum würde folgen, daß Bibliotheken sich eine digitale Präsenzbibliothek mit den Büchern aufstellen können, die sonst in den Kellerregalen verschwänden.