Ha! Bis jetzt haben wir ja viel Blabla zum Thema gehört. Die Diskussion fand, wenn überhaupt, zwischen Vertretern der Verlage und der Presse statt. Abgeschriebene Pressemeldungen des Börsenvereins gab es zuhauf. Die Bibliotheken wurden bestenfalls um ein Statement gebeten. Die Politiker haben das Thema ausgemerkelt. Jetzt macht die Linke Nägel mit Köpfen:
ZitatAlles anzeigenAntrag
[Sponsoren herausgekürzt]
Verleihbarkeit digitaler Medien entsprechend analoger Werke in Öffentlichen Bibliotheken sicherstellen
[Sachstandsbeschreibung herausgekürzt]
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, um im Rahmen einer Änderung des Urheberrechtes, die §§ 17 und 27 des Urheberrechtsgesetzes auf nicht-körperliche Medienwerke auszuweiten;
2. in Absprache mit den Ländern die von Bund und Ländern aufgebrachten Mittel für die Vergütung als Entschädigung für durch Bibliotheksausleihen entgangene Einnahmen an Verlage und Autoren, § 27 Absatz 2 in angemessener Höhe aufzustocken;
3. auf die Länder hinzuwirken, dass die Kommunen in die Lage versetzt werden die Finanzierung der Öffentlichen Bibliotheken in angemessener Höhe sicherzustellen und der Landes- und Hochschulbibliotheken zu gewährleisten.[...](Quelle)
Lest euch das mal zur Gänze durch, da findet ihr alle Argumente, die ihr für eine Diskussion mit anderen braucht
Ich fürchte allerdings, daß dieser Antrag genau wie alle Anträge der Opposition im Allgemeinen und der Linken im Besonderen einfach abgeschmettert wird. Wäre aber schade. Deswegen könnt ihr euch ja überlegen, euren Bundestagsabgeordneten einmal zu kontaktieren.
Montag rufe ich mal bei der Linksfraktion an und finde heraus, wie der Zeitplan für den Antrag aussieht. Das erzähle ich euch dann brühwarm weiter. Aber die Nachricht war mir einfach zu schön, um sie solange zurückzuhalten