Wie beinah alles auf der Welt hat auch dieses Thema zwei Seiten
Es ist unbestreitbar, dass S. Fischer das Recht hatte, sein Recht durchzusetzen. Insofern stimmt das mit den zwei Seiten. Leider ist es auch kaum abzustreiten, dass hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen wurde, für minimalen wirtschaftlichen Vorteil ein (bis auf weiteres) großer Schaden angerichtet wurde. Apropos Stellungnahme von S. Fischer: S. 6 des Urteils findet sich die Aussage
ZitatDie Klägerin ist der Auffassung, das Angebot der Beklagten sei auch an deutsche Nutzer gerichtet. Den Beklagten sei es mittels Geotargeting, Geoblocking oder Einrichtung eines Registrierungsverfahrens ohne Weiteres möglich, Nutzer aus Deutschland von ihrem Angebot auszuschließen.
Berichtigt mich bitte, falls ich das falsch verstehe: Das heißt, S. Fischer schlägt genau die Maßnahme vor, die gutenberg.org dann umsetzt, was S. Fischer veranlasst, diese selbst vorgeschlagene Maßnahme zu beklagen. Ich nenne das Krokodiltränen.