Dank an jeden. Für mich persönlich ziehe ich die Schlüsse:
- es ist egal, ob ich ein E-Paper "vorzeitig zurückgebe", davon kriegt kein weiteres Büchereimitglied mehr irgendwo die am Erscheinungstag angeklickte Ausgabe, weil die Verlage für das, was sie den Bibliotheken berechnen, nur auf eine bestimmte Anzahl Kiosk-Käufe, oder Abonnenten ausserhalb der Onleihe, verzichten wollen, beispielsweise 24 Leser.
- für mich persönlich ist es ziemlich egal, wenn ich dann mein E-Paper einen Tag später oder ein E-Magazin Wochen später erst lesen kann. Ich will nicht wissen, ob's morgen regnet (für sowas gibt's x-andere Portale, mein Liebling ist n-tv.de), sondern z.B. die Titelgeschichten im "Spiegel", Kommentare auf "NZZ International" oder Hintergrundinformationen zu Produkten von "Test" lesen.
- Die Begrenzung auf 1 Stunde stört mich nicht. Wenn ich auf "Jetzt lesen" gehe, dann steht mir am PC im "Onleihe-Reader" der volle Seitenumfang ohne Zeitbegrenzung zur Verfügung - ich darf bloß nicht den Tab in meinem Browser, in dem ich die Publikation lese, schließen oder auf "Meine Medien" klicken. Klar, für die Tageszeitung früh aufstehen und sich je ein Exemplar aufrufen, aber ich darf mir dann einen Kaffee machen, Brötchen schmieren und auf's Klo gehen, ohne dass irgendwo jemand deswegen sein Exemplar nicht kriegt.
Wofür dann überhaupt die Funktion "Vorzeitig zurückgeben" da ist, verstehe ich allerdings immer noch nicht.
Grüße, Hannes (Merkur06)