Hallo SchuBi,
bei deinem letzten Post musste ich lesen:
Da ich einige Artikel für den Unterricht brauche, hat die PDF-Ausgabe den Vorteil, daß ich mittels einiger Screenshots den Text via FineReader in meine Textverarbeitung improtieren kann. Das ist eien wesentliche Arbeitserleichterung im Vergleich zum früheren Scannen der Zeitung.
Dies ist ein Verstoß gegen die Benutzungsbedingungen der Onleihe. Weder die eingeräumten Rechte von den Verlagen, noch die Nutzungsbedingungen in den Onleihen lassen diese Möglichkeit zu.
Im § 3 Digitales Ausleihen / Rechtseinräumung / Urheberrechte / Technische Schutzmaßnahmen heisst es
"(3) divibib räumt Ihnen als Bibliotheksnutzer im Rahmen eines digitalen Ausleihvorgangs ein einfaches, befristetes und nicht übertragbares Recht ein, den digital entliehenen Inhalt in dem jeweils im Rahmen des digitalen Ausleihvorgangs mitgeteilten und gestatteten Umfang zum ausschließlich persönlichen Gebrauch zu nutzen...
Sie dürfen zudem die digital entliehenen Inhalte nicht in irgendeiner Weise inhaltlich und/oder redaktionell ändern oder geänderte Versionen benutzen, sie für Dritte kopieren, öffentlich zugänglich machen...
bezieht sich ausschließlich auf die Ermöglichung des kontinuierlichen Empfangs von Inhaltebestandteilen zu ihrer sofortigen Nutzung...
(4)... Ihnen ist es als Bibliotheksnutzer untersagt, die verwendeten technischen Schutzmaßnahmen zu umgehen sowie zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen zu entfernen oder zu verändern (dies kann eine Straftat gem. § 108b UrhG darstellen)."
Nachlesen kann man die Benutzungsbedingungen hier
Es ist ausdrücklich ausgeschlossen, die Werke für Dritte zu vervielfältigen oder Sie öffentlich zugänglich zu machen.
Ein Nutzung im Unterricht ist nach den derzeit eingeräumten Rechten somit nicht möglich.
Gruß divibib-support