Moin,
na toll. Da bin ich gerade in Google bei "drm ebook" auf die Seite von e-book-news gestoßen mit "Liebling, ich habe ..." und habe auch schon Audacity und eine virtuelle Soundkarte bereitgehalten, um mein Recht auf eine Privatkopie nach §53 Abs.1 UrhG für die Mitnahme von eAudio-Dateien zu verwenden, als ich in §3 der Benutzungsordnung der Onleihe sah, dass ich das nicht darf. Schade