Beiträge von nika

onleihe:hilfe
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    Du kannst die neuen Vormerker direkt setzen und notfalls später wieder löschen. Es ist nicht nötig, die Bücher vorher zurückzugeben.

    Wobei der Kunde auch versuchen könnte, das eBook über seinen PC, Tablet oder Smartphone zu lesen. Wenn es nur darum geht, den Autor mal auszuprobieren, finde ich das zumutbar. Wenn ihr einen PC habt, mit dem eure Kunden ins Internet dürfen, könntet ihr dort die benötigte Software installieren. Dann druckt ihr die Beschreibung aus dem Forum aus und eurer Sony bekommt hoffentlich wieder etwas zu tun.

    Diese Lösung würde ich ziemlich gut finden, denn ADE und Reader SW Zuhause nur wegen eines geliehenen Sonys installieren zu müssen, würde ich nicht wollen. Wenn eure Kunden mit dem Sony partout nicht klarkommen, merkt ihr das auf dem Weg auch.


    Zu dem Aspekt, andere-Bibs-machen-das-auch: ich habe das bislang nur telefonisch erfragt, aber in Wiesbaden gibt es keine eBook-Sprechstunde mehr, es gibt ein paar ältere Tolinos, aber sehr wahrscheinlich keinen, der sich mit den Geräten wirklich auskennt. Ich schätze, da wird einem sehr lieb und nett gesagt, dass man sich selber schlau machen muss.

    Ingo hat natürlich Recht. Die aktuellen Pdfs wären über den Acrobat Reader nicht lesbar 8). Die von ihm vorgeschlagenen "mobilen" Pdfs, sollte man allerdings wirklich problemlos über die mobilen Browser laden können um sie anschließend mit einer der üblichen ReaderApps zu öffnen. Vor allem aber sollte der Audioanteil für die Apps verfügbar werden.

    Solange es andere Baustellen im Bereich eAudio gibt, würde ich das als völlig ausreichend betrachten.


    Die Apps so anzupassen, dass Audio inkl. Pdf geladen werden könnten, wäre zwar schöner, aber vermutlich auch aufwändiger. Da finde ich persönlich es wichtiger z.B. das Projekt "Externe Speicherung" voranzutreiben.

    Lieben Dank, für die ausführlichen Erklärungen! :)

    Wie es allgemein funktioniert habe ich damit gut verstanden. Wenn ich wirklich mehr zur Einkaufspolitik wissen will, ist es sinnvoller direkt bei den Hessen nachzufragen. 8)

    Aber auch hier stellt sich die Frage, ob das eAudio tatsächlich gelöscht ist oder die App lediglich nicht mehr weiß, dass es da war bzw. noch immer da ist. Da ich unter Android meine eAudios lustig zwischen internem und externem Speicher hin- und herschiebe, weiß ich, dass für die Anzeige unter "auf dem Gerät" keinerlei Abgleich mit dem Speicherort stattfindet. Ich schätze, das läuft unter iOS genauso. Es wäre also wichtig über Größe der onleiheApp, freien Speicher oder wie auch immer zu prüfen, ob die Datei wirklich weg ist oder nur "vergessen" wurde.

    Ich glaube, die Einbindung von Aldiko ist nicht optimal und systemabhängig. Bei mir (Samsung Galaxy S4, Android 4.4) ist es auch etwas umständlich. "Extern öffnen" mit Auswahl Aldiko startet den Download. Im Statusbereich habe ich anschließend die Meldung "unvollständiger Download". Erst wenn ich die anklicke, kommt das Fenster für das Häckli fürs Überschreiben, weil ich das Buch vielleicht schonmal hatte. Und erst dann öffnet sich das Buch in Aldiko. Das klingt allerdings um einiges komplizierter als es tatsächlich ist und zumindest Importieren müsste ich nicht.

    Wo steht das denn? Auch ich wollte eine 1-Stern-Warnung vergeben, habe es zweimal vergebens versucht und dachte natürlich es liegt an mir. Wenn man es inzwischen so handhabt, wäre zumindest ein Popup mit "Ihre Bewertung wurde entgegengenommen" clever. Im mobilen Firefox konnte ich nicht erkennen, ob die Bewertung fumktioniert hat.

    Dass es technisch zu aufwendig wäre die Audioteile auch für die App nutzbar zu machen kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Wenn es die Verlage sind, die auf einer Einheit von beiden Teilen bestehen, sollte das verhandelbar sein. Und auch wenn die App keine pdfs anzeigen kann, könnte man sich die problemlos über einen mobilen Browser aufs Handy laden und mit dem Adobe Reader lesen.

    Edit: mit dem Adobe Reader und ohne anderes pdf-Format geht hier natürlich gar nix. (s.u.)

    So richtig will das für mich noch nicht paasen. Gibt es irgendwo eine Erklärung dazu, wie die jeweilige Lizenz in den Zähler der Exemplare einfließt? Mich irritiert, dass ich die Zahl 25 definitiv nur nachts gesehen habe und am nächsten Tag war es dann eine 9. (Mir ist aber auch bewusst, dass u.U. zunächst falsche Verfügbarkeitsdaten angegeben wurden.)

    Sollte mir soetwas nochmal auffallen, werde ich es sicher dokumentieren.:D

    Kakaokau: danke für den Link mit den Lizenzen. Finde ich interessant, auch wenn ich mich frage, warum man soetwas nicht ein bisschen weniger reißerisch formuliert hat. =O8o


    Ich war häufig zugange, wenn die neuen Medien eingespielt wurden. Da ich das jetzt kaum noch mache, könnte meine Beobachtung inzwischen überholt sein. Mir ist dabei ein paar Mal aufgefallen, dass Medien vorrübergehend in sehr hoher Stückzahl (z.B. 25) verfügbar und ausleihbar waren. (Ich habe es natürluch ausprobiert :saint: und auch andere haben zugeschlagen.) Am nächsten Tag wurden dann vielleicht nur noch 9 Exemplare angezeigt (was den inzwischen 9 Entleihungen entsprach). Vergleichbare Titel waren in der Nacht nur auf 4 Exemplare aufgestockt worden und andere vielleicht gar nicht. IdR sind Kaufentscheidungen auch für mich gut nachvollziehbar und natürlich fehlt mir die Preisinformation, aber irgendwie glaube ich nicht, dass es immer am Preis liegt. Und ich bin mir sicher, dass man zumindest damals als Nutzer reinpfuschen konnte.


    Und wenn ich schon neugierig unterwegs bin :S: Wie wird eigentlich im Verbund eingekauft? Ist es z.B. so, dass meine Bib ein Buch kauft, dann stellt man fest, der Titel ist gefragt und daraufhin werden 3 weitere Exemplare gekauft, eines von Bib x bezahlt und 2 vin Bib y? Oder trifft ohnehin nur der Verbund Kaufentscheidungen? Und wer entscheidet letztlich über Medienwünsche? Meine Bib oder der Verbund? :S

    Ich sehe da kein Problem mit den AGB, wenn der Titel zurückgegeben und nicht mehr genutzt wird. Bei Ablauf der Leihfrist ist die Datei ja ebenfalls noch vorhanden.

    Deshalb sollte es nicht so formuliert in den AGB stehen. Wäre ein Punkt, wo ihr als Bibliotheken euch beschweren könntet.

    Worauf begründet sich Deine Befürchtung?

    Nutzungsbedingungen:


    "§ 3 Digitales Ausleihen / Rechte und Grenzen [...]

    (2)

    [...] Geben Sie einen digital ausgeliehenen Inhalt vor Ablauf der Ausleihfrist zurück, sind Sie verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass mit der Rückgabe der betreffende zuvor ausgeliehene digitale Inhalt auf sämtlichen Ihrer Endgeräte gelöscht wird."


    Meine Interpretation:

    Damit habe ich als Nutzer theoretisch sogar die Verantwortung dafür, dass die Anwendung tatsächlich löscht, wenn ich löschen möchte. Was z.B. Aldiko bei mir wahrscheinlich immer noch nicht schafft. Was ich davon halte, muss ich hier sicher nicht näher ausführen. Aber jeder von uns hat dem zugestimmt. ;)

    Gute Idee, @Bridgeelke ! Alternativ wäre auch eine Rückgabe über die App denkbar, wobei dann natürlich das eBook erst einmal auf das Handy/Tablet heruntergeladen werden müsste.

    Ich fürchte allerdings, dass man auf beiden Wegen gegen die AGB verstößt. ?(

    Wobei ich finde, dass zumindest Weg 1 erlaubt sein sollte

    A.Klara : ich kann mich nicht daran erinnern, dass dieses Problem für Androidgeräte hier schonmal diskutiert wurde. Damit jemand helfen kann, wirst du deutlich mehr Informationen liefern müssen (Appversion, Gerät, etc.). Mit eBooks kenne ich mich nicht gut genug aus, tippe aber darauf, dass es für dich auf eine Supportanfrage bei deiner HeimatBib herausläuft.


    Wenn eine Neuinstallation der App nicht geholfen hat, kann man hier allenfalls rauskriegen ob und wie du dich mit dem Fehler arrangieren kannst.


    Dafür unbedingt wichtig:


    Konntest du früher ohne dieses Problem zurückgeben?


    Weißt du schon, was nach Ablauf der eigentlichen Leihfrist passiert? Ist das Buch dann weg?


    Was war mit deiner zweiten Rückgabe? Hat die funktioniert?


    Ist es vielleicht lediglich ein Problem der Anzeige, d.h. könntest du dafür ein neues Buch ausleihen?

    Ist die Anzeige evtl angegraut?



    Und was natürlich immer geht: auf die vorzeitige Rückgabe komplett verzichten und die Medien regulär auslaufen lassen. Nicht unbedingt ideal, aber auch eine Überlegung wert.