Beiträge von Bibliotheksmensch

onleihe:hilfe
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    Es ergibt sich auch das Problem, das jeder Vormerker 2 Tage Zeit hat, das Medium letztendlich herunterzuladen. Das ist dann bei einer oder zwei Vormerkungen noch gut einzuschätzen. Es gibt allerdings auch Bücher mit einem Dutzend oder mehr Vorbestellungen. Da wird die Vorhersage eines Verfügbarkeitsdatums zum Ratespiel. Daher denke ich, dass dieser Vorschlag eher nicht umgesetzt werden wird.

    Hier laufen mittlerweile doch einige Kundenbeschwerden auf, die *vermutlich* auf ADE 3 zurückzuführen sind. Sehr ärgerlich, vor allem bei Neueinsteigern, die dann verzweifelt mit dem Reader vor einem stehen und gesagt bekommen, das man ihnen leider nicht direkt helfen kann...


    Ich hoffe einfach, das sich das Problem nun wirklich schnell löst.

    Ich kann da nur für unsere Bücherei sprechen: Ja, die Peripheriesicherheit ist mit ziemlicher Sicherheit gegeben - unfehlbar ist aber nichts und niemand. Die EDV-Abteilungen der Städte sind nicht so schlecht, wie Du evtl. meinst. Wenn die ganze Sache nicht sogar über ein kommunales Rechenzentrum läuft.


    Du meinst also allen Ernstes, ein Internetnutzer setzt sich hin und füttert seinen Rechner mit einem Skript, das lustig alle Geburtsdaten zu einer evtl. nicht einmal bekannten Leseausweisnummer (7-stellig oder mehr) ausprobiert, bloss um damit an die Ausleihe eines eBooks zu kommen, das er dann noch "cracken" will? Und dafür bersorgt er sich dann vorher extra noch 'ne Adobe ID.


    Na dann... :whistling:


    Im Übrigen gucken Kunden in der Regel nicht über die Schulter, wenn ein Mitarbeiter Leserdaten auf dem Schirm hat. Das ist schon räumlich in den meisten Bibliotheken so angelegt und bei uns wird es anderen Kunden auch mitgeteilt.

    OK, DAS sind jetzt aber echt Paranoia 8| :


    Da muss also ein Bibliotheksmitarbeiter sitzen, der nicht nur bösartig genug ist, eBooks illegal über Dein Konto, das Du ja jederzeit selber einsehen und kontrollieren kannst, auszuleihen.
    Nein - der böse Mitarbeiter will also auch noch das eBook cracken und illegal verhökern oder in Tauschbörsen hochladen. Und dann kommt da ein findiger Anwalt hinter und bestraft wird nun nicht nur der evtl. ermittelbare Uploader, nein - es wird auch noch der ursprüngliche Entleiher des eBooks ermittelt, nachdem man mühsam versucht hat, herauszufinden über welchen Onleiheverbund welcher Leser diesen Titel mal irgendwann entliehen hat - neben übrigens Dutzenden anderen Leuten, die dieses Medium auch schon hatten.


    Und das, wo die Onleihe ja nur eine Nummer von Dir hat und noch über die Heimatbibliothek eines bestimmten Onleiheverbundes (da gibt's ja auch mehrere) Deine Daten ermittelt werden müssen...


    Es gab dazu mal eine Antwort der Onleihe:

    Zitat

    teilweise werden digitale Wasserzeichen mitgeschickt. Prinzipiell ist es uns mit Hilfe der Bibliothek möglich, Rückschlüsse auf die Leser zu ziehen, die Nutzungsrechte verletzt haben. Da wir selbst keinerlei Nutzerdaten speichern und diese auch nur in Forma eines Hashwertes dem Wasserzeichen mitgegeben werden, brauchen wir dann zur Entschlüsselung den Datenpool der Bibliothek


    Grundsätzlich also möglich, aber...
    *weia* :wacko:

    Nochmal die Frage in die Runde:


    Was für fürchterlichen Schaden richtet denn der Bibliotheksmitarbeiter an, der das Geburtsdatum, Password oder Adresse lesen kann? Ich verstehe das noch immer nicht so ganz. Man gibt doch der Öffentlichkeit damit keine Daten preis - und der Mitarbeiter kann doch damit nun wirklich nichts anfangen - ausser dienstlich damit zu arbeiten?


    Wie weiter oben schon geschrieben: Das Bild über den (Stamm-)Kunden, der Bücher ausleiht, macht sich der Mitarbeiter sowieso - jedenfalls in den zahlreichen Bibliotheken, in denen noch per Hand verbucht wird (was übrigens meist trotz Selbstverbuchungssystemen noch zusätzlich nebenbei läuft). Und spätestens beim Mahndruck sieht der Mitarbeiter alle ausgeliehenen, gemahnten Medien und muss auch ggf. Zugriff auf Geburtsdaten und Adressen haben. Das Ganze passiert dann eben nur später und nicht bei allen Kunden...


    Wissen die, die sich hier über Datenschutz in Bibliothekskonten beklagen eigentlich, dass Einwohnermeldeämter ganz legal Adressdaten verkaufen dürfen? (dazu hier) Das wäre eine Sache, wo es sich lohnen würde, mal Energie für eine Änderung zu investieren. Bei unserem Fall hier m. E. eher nicht. Sicherlich kann man über verschlüsselte, selbst einzugebende Passwörter auch im Bibliotheksbereich nachdenken (wird ja auch z. T. schon so praktiziert) - ob das wirklich ein MUSS ist, weiss ich aber nicht.

    Sehr schön, hier wird also gerade die gesamte Onleihe sowie -zig Bibliothekssysteme in Frage gestellt. Was leiht ihr denn so Geheimnisvolles aus?


    Aber jeder Einkauf geht an Payback, oder wie?


    Sorry, ich werde gerade ein wenig zynisch...


    Wie stellt ihr euch Support vor, wenn nicht einmal die eigene Bibliothek Euer Konto aufrufen darf?


    In einer Bibliothek sind täglich Zugriffe auf Adressen und Geburtsdaten nötig. Und nur so geht es! Von wegen, niemand muss wissen, wer das Buch ausgeliehen hat... das können nur Leute sagen, die 0 Einblick in die Praxis haben. Ich kenne kein Bibliothekssystem, in dem der Mitarbeiter an der Verbuchung NICHT Adressdaten und Geburtsdatum bei der Ausleihe sieht! Aber sicher wird sich das bald ändern, wenn erstmal der Datenschutzbeauftragte des Bundes ermittelt und der BGH es den Bibliotheken verbietet.


    Es gibt da einen Spruch mit Kanonen und Spatzen...


    Die Onleihe greift übrigens NUR Passwort und Lesernummer ab und kann keine Verknüpfung mit irgendwelchen Namen/Adressen herstellen!


    Und nicht, dass wir uns missverstehen: Die Testbuchung war sicher nicht ok und hätte mit dem Leser abgesprochen werden müssen!

    Äh, sorry, ich verstehe jetzt das Problem nicht.


    Natürlich

    haben die Mitarbeiter der Heimatbibliothek Zugriff auf Dein Konto - genau wie auch ein Bankmitarbeiter am allgemeinen Schalter Deine Kontodaten und -stände einsehen kann!


    Die Mitarbeiter der Bibliothek sehen doch auch Dein lokales Konto, wenn Du dort bist und Bücher ausleihst.


    Und wenn man Dir bei Problemen mit der Onleihe helfen soll, MUSS man doch Dein Konto als Mitarbeiter auch einsehen und testen können. Da gibt es auch überhaupt keine datenschutzmässigen Gründe, die dagegen sprechen würden.


    Alle Mitarbeiter in den Büchereien mussten bei Einstellung unterschreiben, dass sie keine Informationen über Leser oder Betriebsinterna nach aussen tragen - so what? Der "Systemadministrator" ist entweder ein Mitarbeiter Deiner Bibliothek oder ein Mitarbeiter einer anderen Bibliothek, der freiwillig den Support für Deinen Onleiheverbund übernommen hat -auch der ist an die "Schweigepflicht" gebunden!


    Eine Änderung Deines Passwords ist

    zwecklos

    , da auch dieses in der örtlichen Bibliothek in Dein Leserkonto

    eingetragen werden muss

    , weil die Onleihe von dort die Logindaten (nur Nummer und Password) über deren EDV-System bezieht - sonst funktioniert das Ganze nicht!


    Einziger Fehler des Mitarbeiters in deiner Bücherei war, Dich nicht über die Testausleihen zu informieren!

    Nunja, verschlafen wurde die Entwicklung nicht, wie Du ja an der vorhandenen App für Android / iPhone sehen kannst.


    Allerdings wäre es evtl. wirklich an der Zeit, eine mobile Seite in Angriff zu nehmen. Ob damit wirklich mehr "Surfspaß" auf den internetfähigen Readern aufkommt, bezweifle ich auch. Die Geräte sind in der Regel so "schlapp" und die eingebauten Browser so übel, dass das doch fraglich bleibt...