... was Ingo sagt ... aber ...
*hüstel*
Aus den AGB
"Zu einer Nutzung nach Ablauf der Ausleihfrist sind Sie nicht berechtigt, es sei denn, Sie leihen einen Inhalt erneut digital aus."
Die grundlegenden Ausleihfristen und Abläufe sind u.a. mit den Verlagen besprochen. Änderungen daran außerhalb etwaiger Optionseinstellungen sind nicht abgesprochen und laufen somit der Vereinbarung im Viereck Bibliothek / Verlag / divibib / Nutzer zuwider.
Da muss man wirklich aufpassen.
Freundliche Grüße
Admin
PS per EDIT
grundsätzlich gilt, dass nicht alles was technisch möglich ist oder vordergründig erstmal einleuchtet auch gemacht werden kann / darf / sollte.