Beiträge von Administrator

onleihe:hilfe
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    Ich habe auch das Problem , das mein Kobo - Reader die Bücher aus der Onleihe nicht öffnet

    Am Kobo muss man das mit größter Wahrscheinlichkeit des Adobe DRMs wegen mit ADE machen.
    ADE hat aber die Eigenschaft, das Adobe DRM bei ePub3 Titeln (irgendwie) zu "vermurksen".

    Am Tolino - ja ich habe gesehen, Du hast einen Kobo, erst zuhören, bitte ^^ - liefert das die Fehlermeldung "core loan not on record" oder "no loan token found" ... man kann das mit einem non-ePub3 Titel beheben. Am Kobo sind es höchstwahrscheinlich andere Fehlermeldungen.


    Aber man kann das auf die gleiche Weise beheben. Auf Libell-e Süd wäre das z.B.:


    pasted-from-clipboard.png


    Diesen Titel per ADE auf den Kobo schieben, dann wird der andere Titel funktionieren, sofern meine Fehlereinschätzung korrekt ist.


    Da löst das Problem nicht(!) grundsätzlich - jeder ePub3 Titel wird via ADE diesen Fehler erzeugen. Es kann dann immer auf die o.g. Weise gelöst werden.


    Freundliche Grüße

    Admin

    Für mich hat sich im Verlauf der Diskussion der Eindruck einer gewissen inhaltlichen Schärfe entwickelt.


    Das kann ich nachvollziehen. Wir sind allerdings zuweilen gezwungen, manche Punkte ganz besonders zu betonen oder zu verdeutlichen.

    Manche Regelungen sind eben wie sie aktuell sind und wir MÜSSEN darauf hinweisen. Unser Standpunkt darf dazu nicht unklar bleiben!


    Ansonsten ... Danke für die Rückmeldung. Eine etwaige Schärfe war nicht zwingend gegen Dich persönlich gerichtet.


    Freundliche Grüße

    Admin

    Eine Bibliotheksmitarbeiterin hatte mir vor einigen Wochen erklärt, Adobe Digital Edition sei missliebig und daher Schnee von gestern. Auf meine Nachfrage, warum das überhaupt noch Erwähnung in der Beschreibung finde, korrigierte sie sich nach telefonischer Rückfrage, dass es nur noch wenige Bücher mit diesem Feature gäbe. Wäre es nicht sinnvoll, den Download-(ADE) Button nur bei diesen wenigen Büchern anzuzeigen und bei den anderen, wo er ohnehin nicht funktioniert, einfach wegzulassen? Ich selbst bin noch nicht solch einem Adobe-Buch begegnet. Denn bei mir hat nämlich das "Jetzt lesen" immer funktioniert.

    hm, jain. Das ist so nicht ganz richtig.


    Aktuell kann man ALLE Lesemedien per ADE nutzen, sofern man sie entsprechend herunterlädt.
    Präziser ist allerdings, dass wir alle Lesemedien AUCH mit dem Adobe DRM verschlüsseln und man die Lesemedien daher mit einem Programm (oder App oder whatever) öffnen muss, welches das Adobe DRM versteht. Das sind i.d.R. die ADE Programme oder Apps und eben auch derzeit noch die Pocketbook-App ... Bluefire und Aldiko weiß ich nicht mehr. Seit die in eine Bezahlversion mündeten und die kostenlose Variante (inzwischen "Classic"?) nicht weiterentwickelt wird, kümmern wir, divibib, uns nicht mehr darum.


    Dann gibt es eMedien - nicht jede Onleihe hat solche! - die können AUSSCHLIESSLICH mit dem Adobe DRM genutzt werden.

    Solche Medien erkennt man in der Browser-Variante bei der Detailansicht am gelben Hinweis "Medium kann nicht vorzeitig zurückgegeben werden" (dazu gäbe es noch ein bissl was zu sagen, das ist aber im Moment nicht relevant ... Details, Details, Details).
    In der App ist dieser Hinweis meines Wissens nicht sichtbar - sorry, habe das lange nicht mehr angeschaut. Nicht mein Tisch. :P



    Insgesamt ist das durchaus verständlicherweise wahrgenommene Durcheinander auch der Tatsache geschuldet, dass wir mit der Onleihe breit aufgestellt bleiben und eben KEINE "Insellösung" oder ein eigenes Gerät rausbringen wollen.

    Daher also sehr breit, aber nicht so tief.


    Freundliche Grüße und allen einen guten Start in die Woche!
    Admin

    Lass mich raten ... Windows?

    Ich glaube "Microsoft" hat damit angefangen, Programme vom PC entgegen de Mainstream Zeitgeist "App" zu nennen.


    Eine kurze Rückfrage dazu, bevor ich ins Wochenende entfleuche ... hast Du anstelle von "Download" (Adobe DRM => für ADE) mal "Jetzt lesen" versucht? Das wäre dann nämlich das LCP/Care-DRM und Du kannst es im Browser direkt lesen.


    Freundliche Grüße und allen ein schönes Wochenende!
    Admin

    Ich ergänze hier noch, dass ich meine Aussage "Grundsätzlich stehe ich auf dem Standpunkt, dass "ein bissl Kopieren" das gleiche bedeutet wie "alles kopieren", denn "1000 ein bissl" is' das ganze eBook." eben genau auf Digitales beschränke.


    WENN ich einen Teil kopieren kann, DANN ich alles kopieren.
    Bei einem physischen Buch kann ich zwar alles über den Kopierer ziehen, aber das sieht dann halt dämlich aus.
    Wenn ich alles binden und mit einem schönen Cover versehe, wäre es wieder ein Riesen Aufwand ... macht quasi niemand.

    Sofern allerdings "ein bissl kopieren" am eMedium geht, schreibt man sich ein Script "FOR i=1 TO 10.000 DO "kopier n bissl" und man hat das eBook.

    Auch das sind eben Gründe, warum es nicht so einfach ist, beides gleich zusetzen und warum - wie Ingo korrekterweise schrieb - man das eben diskutieren kann.


    Freundliche Grüße - und jetzt gehe ich wirklich heim ...

    Admin

    Ich versuche es nochmal - habe zwischen zwei Artikeln aus den eMagazine grad 'n bissl Zeit ^^


    Du wärst erstaunt, was Verlagen alles nicht klar ist. Oft ist es so, dass lieber mal alles verboten wird, weil die Sorge, dass es irgendwie flöten geht zu hoch ist.
    Oft ist aber einfach nur unklar, was genau die Optionen alles bewirken oder weil man ganz allgemein kein Risiko eingehen will. Besser gar nix, als irgendwas.
    Und viele Verlage wollen mit uns nichts zu tun haben, weil wir ohne Entgelt, ohne Kopierschutz, ohne irgendwas wild und frei eMedien an Nutzer*innen rausgeben ... was einfach nicht stimmt, aber ein Narrativ erfüllt (diese Wortwahl ist ja aktuell recht beliebt ...)

    Andere sind einfach nur so skeptisch und so ist es ein munterer Reigen der Verhandlungen - aber das ist eine andere Geschichte.


    Grundsätzlich stehe ich auf dem Standpunkt, dass "ein bissl Kopieren" das gleiche bedeutet wie "alles kopieren", denn "1000 ein bissl" is' das ganze eBook. Das sehe ich also wie Du.

    Auch möglich ist, dass Verlage diese Optionen sehr gut kennen oder neu kennenlernen und deshalb von "nicht drucken" auf "drucken" gehen oder vice versa.

    Insgesamt macht es jeder Verlag etwas anders, wobei ich aus dem Stand nicht drin stecke, wie genau diese Optionen in den entsprechend gelieferten Dateien (die ihr nicht seht) angebbar sind.

    Schlussendlich prüfen wir es, weil auch uns die Häufung der Anfragen dazu aufgefallen sind und es leider nicht immer nur einfache Antworten sind.


    Jetzt ... muss man einfach abwarten, weil nämlich die IT z.Z. die ganzen Artikel aus den eMagazines lesen muss, die sie probeweise ausgeliehen hat. :)


    Freundliche Grüße und allen einen schönen Feierabend
    Admin

    Jetzt bin ich schon bissi überrascht, dass ich mit meinem harmlosen Posting einen solchen Sturm der Entrüstung losgetreten habe.

    Och, nuja ... Entrüstung geht anders. ;)


    Mir als Mitarbeiter der divibib geht es darum, diesen Punkt ganz klar zu machen.


    Zu Deinem Beispiel mit der Ampel.

    Nehmen wir an, es ist niemand zu sehen und Du gehst bei Rot rüber und dann steht da eben doch ein Streifenpolizist.

    Egal wie logisch - es ist halt nicht korrekt.

    Bei der roten Ampel kann man noch argumentieren, dass es Ausnahmen gibt. Ist auf der anderen Seite ein älterer Mensch zusammengeklappt?
    Liegt die eigene Frau schwanger im Kreissaal? etc.pp.


    Wenn Du Dich hinsichtlich der eBooks immer korrekt verhältst und moralisch richtig - schön. Aber die AGB - deren Befolgung Du zugestimmt hast - lauten eben anders. Und Sie sind so formuliert, weil es auch andere Personen gibt, weil die Verlage sonst nicht "mitspielen", und, und, und ...
    Wir müssen uns also alle dran halten.

    Umgekehrt sagen wir ja übrigens auch den Verlagen in bestimmten Situationen.. Momentchen, DAS hatten wir anders ausgemacht, bitte nachliefern!


    Lange rede kurzer Sinn => AGB = Hausregeln. Du meldest Dich erfolgreich an, dann gelten die AGB. Punkt.


    Freundliche Grüße

    Admin

    Und: Was gesetzlich geregelt ist, muss nicht unbedingt richtig sei.

    Aber es IST gesetzlich geregelt. Sofern es anders sein soll müssen die Gesetz geändert werden und dafür gibt es ... Regeln.


    Ein anderes Beispiel in diese Richtung.
    Sofern Du ein physisches Buch kaufst, darfst Du es ohne Probleme weitergeben, weil Du ein Besitzrecht hast, das Du übertragen kannst.

    Bei eBooks ist es nicht so. Dort ist es ein Nutzungsrecht, das Du eben genau NICHT einfach so übertragen kannst.


    Zu diesem Thema streiten sich (manche) Verlage seit Jahren mit den Bibliotheken. Hier gibt es unterschiedliche Interessen und weil das eBook rechtlich nicht gleich behandelt wird, wie ein physisches Buch, gibt es Unterschiede, die eben gemäß der Interessen auch unterschiedlich "angewendet" werden.


    Und ein Bruch der AGB in diesem Sinne würde eben genau bewirken, dass den Verlagen, die sich gegen eine Gleichstellung stemmen hier weitere Argumente geliefert werden. Auf lange Sicht schadest Du also auch Dir selbst.


    Denn ... würdest Du es nicht durch diesen Trick weiterlesen können, müsstest Du es neu ausleihen; das verbraucht wiederum eine Lizenz und der Verlag erhält mehr Geld, weil früher als bei Deiner Methode von den Bibliotheken eine weitere Lizenzmenge erworben werden muss.

    Der Verlag verdient Geld. Das ist das Prinzip und dem Prinzip hast Du bei Nutzung der Onleihe eingewilligt.


    Man kann ohne Zweifel diskutieren, ob es anders geregelt sein sollte , aber ... aktuell ist es wie beschrieben und nicht anders.


    Freundliche Grüße

    Admin

    ... was Ingo sagt ... aber ...


    *hüstel*


    Aus den AGB

    "Zu einer Nutzung nach Ablauf der Ausleihfrist sind Sie nicht berechtigt, es sei denn, Sie leihen einen Inhalt erneut digital aus."


    Die grundlegenden Ausleihfristen und Abläufe sind u.a. mit den Verlagen besprochen. Änderungen daran außerhalb etwaiger Optionseinstellungen sind nicht abgesprochen und laufen somit der Vereinbarung im Viereck Bibliothek / Verlag / divibib / Nutzer zuwider.

    Da muss man wirklich aufpassen.


    Freundliche Grüße

    Admin


    PS per EDIT

    grundsätzlich gilt, dass nicht alles was technisch möglich ist oder vordergründig erstmal einleuchtet auch gemacht werden kann / darf / sollte.

    Ok, vielen Dank für Eure Rückmeldungen, da habe ich wohl nicht lange genug gesucht... oder der Titel "Dunkelalarm" ist eben tatsächlich von Divibib nicht aufgenommen worden.

    Autor macht mit Verlag einen Vertrag. Vertrag Verlag macht mit uns einen Vertrag. Bibliothek muss den Titel erwerben.


    Was kann passieren?


    Wenn ein Autor keinen Vertrag mit einem Verlag hat, den wir im Programm haben, dann haben wir den Titel nicht.

    Wenn der Verlag mit uns nicht zusammen arbeitet, dann haben wir den Titel nicht.

    Wenn der Autor oder der Verlag für einen Titel nicht die Rechte für Bibliotheken vergibt, dann haben wir den Titel nicht.
    Wenn der Autor oder der Verlag für einen Titel die Rechte für Bibliotheken nicht "ab sofort" vergibt, dann haben wir den Titel nicht "ab sofort".
    Wenn bei uns ein Fehler passiert, dann gibts den Titel nicht, bis der Fehler behoben ist.

    Wenn beim Verlag ein Fehler passiert und wir den Titel nicht bekommen, dann gibts den Titel nicht, bis der Fehler behoben ist.


    All das kann vorkommen. Im Einzelfall muss es eben geprüft werden.


    Freundliche Grüße
    Admin