Nö.
Die Vormerker werden entweder nach Eintragung oder nach Zuteilung chronologisch bearbeitet - alles andere ergäbe keinen Sinn (oder wäre Ungerecht).
Ich habe nichts anderes gesagt, verstehe dein "Nö" nicht.
Ich habe einen Vormerker mit Fälligkeit 13. und bin trotzdem nicht der Meinung, dass er längst hätte zugeteilt werden müssen;
kenne eben die genauen Abläufe nicht (interessieren mich auch nicht, da die Kenntnis derselben mir das Buch auch nicht eher bringt).
Aber ich habe hier noch etwas Futter für Spekulationen zum Thema "Gerechtigkeit" beim Zuteilen von Vormerkern:
Es gibt zig Titel (ich habe einfach mal in einer Belletristik-Liste herumgestöbert), die sowohl ausleihbar sind als auch Vormerker haben. Beispiel:
ausleihen-trotz-vormerk2.png
Zwei Exemplare verfügbar, gleichzeitig 1 Vormerker. Das kann ich ausleihen, obwohl es vorgemerkt ist.
Entweder die Anzeige ist falsch (= Vormerker ist längst weg, Anzeige ist nicht aktualisiert) oder Bücher sind in der "falschen" Schleife, oder, oder, oder...