Die meisten Heimrechner dürften mit Administratorrechten laufen, weil insbesondere bei fertigkonfiguriert gekauften Systemen (der typische Aldi-Rechner halt) nur ein User angelegt ist und dass muss dann natürlich ein Administrator sein.
Das stimmt so nicht 100%ig. Meine Beobachtung (da ich kein ITler bin): Das Standardkonto kann gleichzeitig das Adminkonto sein, bei entsprechenden Aktionen muss dennoch die Ausführung bestätigt werden ("Darf dieses Programm Änderungen durchführen" o.s.ä. bspw.). M.a.W.: Das Standardkonto "läuft" nicht grundsätzlich mit Adminrechten. Anders als bei Linux muss im Standardkonto, was gleichzeitig Adminkonto ist, aber nicht das Passwort noch einmal eingegeben werden, wenn ein Programm Adminrechte benötigt.
Das ist natürlich trotzdem ein Unterschied zu tatsächlich von einem Administrator verwaltetem Konto.
Das bedeutet, wenn "Als Admin ausführen..." auf Rechner 2 nicht zum Erfolg führt, liegt der Fehler evtl doch woanders. Bei ADE auf Win 10 KANN es lt. diesem Forum zu Schwierigkeiten kommen. Möglich ist also, dass es bei Rechner 2 passiert ist, bei Rechner 1 nicht. Es wäre einen Versuch wert, (nach Deinstallation und Deauthorisierung, falls notwendig) eine ältere Version von ADE auf Rechner 2 auszuprobieren. Ältere Versionen gibt es hier.
Ein anderes Detail, was Administrator nicht angesprochen hat: kann man mit dem gleichen Onleihekonto zwei Zufalls-IDs benutzen? Oder ist für die Nutzung des gleichen Onleihe-Kontos auf zwei verschiedenen Rechnern eine vollwertige Adobe-ID notwendig?