Beiträge von Herr K. aus H.

onleihe:hilfe
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    Hallo an alle!


    Auch wenn dieses Thema seit längerer Zeit nicht mehr angefasst wurde, klinke ich mich hier nochmals ein, da meine Frage vom Thema her wohl ganz gut hierhin passt.


    Ich bin seit wenigen Wochen Bücherhallennutzer und stöbere gern in den eMedien, da mich insbesondere Hörbücher interessieren. Wie in diesem Thread bereits mehrfach angemerkt ist es aufgrund mangelnder DRM-Unterstützung in Verbindung mit (aus meiner Sicht) etwas eng und streng gesehenen Nutzungsbeschränkungen oftmals nicht möglich, ein Hörbuch auf dem Smartphone zu streamen oder gar über WLAN herunterzuladen, um es dann z.B. während einer längeren Bahnfahrt anhören zu können. Bei anderen Ausleihportalen (z.B. "Amazon Prime Music & Video") ist dies mit Musik oder gar ganzen Filmen problemlos möglich: Die Daten werden zum Ende der gewährten Nutzungsdauer automatisch gelöscht.


    Daher eine juristisch/rechtliche Frage: Mein Smartphone besitzt die Möglichkeit der Aufnahme von Sprachnotizen, und dies in einer halbwegs brauchbaren Qualität. Wenn ich aufgrund der genannten Beschränkungen nun den Stream über den heimischen PC-Lautsprecher wiedergeben würde und den Klang mit meinem Smartphone-Mikrofon aufnehmen täte, dann könnte ich mir das Hörbuch auch unterwegs anhören und danach natürlich wieder löschen. Genauso, wie dies in früheren Zeiten beim Aufnehmen vom Radio auf Cassette üblich und legal war (Stichwort: "Privatkopie"). Wie würde es sich in dem von mir beschriebenen Fall verhalten? Ich würde keinerlei Kopierschutz umgehen, auch die Qualität wäre hörbar unter der des Originals.


    Nochmal zur Klarstellung: Es geht mir hier nicht um Raubkopiererei (ein Unwort!) oder dem Erschleichen von Leistungen, sondern um die Rezeption digitaler Inhalte an einem Gerät MEINER Wahl. So, wie ich § 53 UrhG verstanden habe, wäre die von mir beschriebene Aufnahme eines Tonsignals mit der Abschrift eines Buches vergleichbar. Und dies wäre rechtskonform. Auch könnte ich bei einem solchen Vorgehen keine Urheberrechtsverletzung erkennen, da keine Weiterverbreitung stattfindet. Was meinen die Experten?