Fehler im Ebook: 'Der Bruder' von David Albahari, Verlag Schöffling & Co

onleihe:hilfe
Aktuelle Meldungen finden Sie stets auf der :hilfeseite für die Onleihe.

  • Am besten, Du wendest Dich mit Deinem Problem an Deine Heimatbibliothek. Die Nutzer des Forums werden Dir hier nicht weiterhelfen können. Die Mitarbeiter vom divibib-Support sind zwar immer wieder hier unterwegs, allerdings ist es schwer, jede Nachricht lesen zu können. Deine Bibliothek soll Deine Beschwerde einfach an die divibib zur Klärung weiterleiten ...

  • Das ist aus Zeitgründen leider nicht möglich.


    Ich haltze es für sinnvoller wenn Nutzer Fehler selbständig im Nutzforum als Fehlermeldung abgeben. Dafür ist es ja da.


    Danke für das Verständnis,
    - medard.

  • Das ist aus Zeitgründen leider nicht möglich.


    Du kannst auch die Kontaktmöglichkeit deiner Onleihe benutzen. Dauert auch nicht länger als es hier rein zu schreiben.


    Ich haltze es für sinnvoller wenn Nutzer Fehler selbständig im Nutzforum als Fehlermeldung abgeben. Dafür ist es ja da.


    Nein, ist es nicht. Das ist ein User-Forum. Von Nutzern, für Nutzer. Hilfe unter Nutzern.


    Auch wenn der Support hier zwischendurch reinschaut, ist der offizielle Meldungsweg nun mal über deine Heimatbibliothek, bzw. die Kontakt-Möglichkeit der Onleihe Seite.

  • Ich benötige keinen Support.


    Ich gebe nur Fehlermeldungen durch. Von Nutzer zu Nutzer.


    Dann kann man sich den Ausleihvorgang nämlich sparen bnzw. das Buch gleich deleten.


    Danke für das Verständnis,
    - medard.

  • Ich bin durchaus in der Lage, ein Wort auch bei mangelhafter Rechtschreibung zu erkennen. Das gilt sicherlich auch für die meisten anderen Nutzer. Mir persönlich verdirbt es auch nicht den Spaß am Lesen.


    Fehlermeldungen an Nutzer weiterzureichen, die nichts daran ändern können, ist ungefähr so sinnvoll wie gebrauchte Lebensmittel weiterzugeben.

  • Hallo Medard,


    Die Inhalte der Onleihen werden durch die Firma DiViBib GmbH bereitgestellt. Die DiViBib GmbH handelt wie ein Buchhändler: sie kauft Medien bei Verlagen ein und verkauft diese an Bibliotheken weiter. Lieferanten sind die Verlage und

    nur sie

    sind für den Inhalt verantwortlich. Bei der Titelmenge im Medienshop kann nicht jedes Werk vor der Auslieferung durch Mitarbeiter der Onleihe auf Fehler geprüft werden - das würde ja auch niemand von seiner Buchhandlung erwarten.

    Wenn in einem Medium Fehler festgestellt werde, hat die Qualitätskontrolle des Verlages versagt.

    Die DiViBib kann und wird eine fehlerfreie Version einfordern, sobald ihr ein Fehler bekannt ist. Sie hat nicht die Möglichkeit und auch nicht das Recht, die von den Verlagen gelieferten Dateien zu verändern.


    Am schnellsten ist es, ein solch fehlerhaftes Medium über den Support der Heimatbibliothek zu melden.

  • Herzlichen Dank für die Antwort.


    Die Lektürefreiheit ist ein verfassungsrechtlich verankertes Grundrecht. Ich habe mich deshalb für die Onleihe und gegen kommerzielle Leihbuch-Dienstleister entschieden.


    In dem Fall, dass ich mich bei meiner lokalen Bücherei beschweren müsste, würde ich meine Klardaten und meine Lektürebiografie offenlegen müssen. Und das möchte ich nicht, da ich meine Lektüre gerne privat behandelt sehen möchte.


    Deswegen bleibt mir leider nur die öffentliche Beschwerde über ein öffentlich von Ihnen vertriebenes Buch (bzw. das schadhafte digitale Abbild dieses Buchs).


    Es bleibt für mich momentan die Frage, ob Verlage unter Umständen bewusst fehlerinfizierte Ebooks über die Onleihe in Umlauf bringen, um durch Frustationserlebnisse den Buchkauf der Bücherei-Nutzer zu erzwingen.


    Und falls dem so ist - und es schaut ein wenig danach aus - dann würde ich darum bitten diese fehlerinfizierten Ebooks aus dem System zu nehmen und vom Verlag den Kaufpreis zurückzufordern. Dazu müssen die schadhaften Ebooks allerdings zunächst gesammelt und dokumentiert werden, und damit bin ich nun gerade beschäftigt.


    Gruss,
    - medard.

  • [...]In dem Fall, dass ich mich bei meiner lokalen Bücherei beschweren müsste, würde ich meine Klardaten und meine Lektürebiografie offenlegen müssen. Und das möchte ich nicht, da ich meine Lektüre gerne privat behandelt sehen möchte.


    Deswegen bleibt mir leider nur die öffentliche Beschwerde über ein öffentlich von Ihnen vertriebenes Buch (bzw. das schadhafte digitale Abbild dieses Buchs).


    Benutz halt einen Remailer. Dafür sind die Dinger da.


    Zitat

    Es bleibt für mich momentan die Frage, ob Verlage unter Umständen bewusst fehlerinfizierte Ebooks über die Onleihe in Umlauf bringen, um durch Frustationserlebnisse den Buchkauf der Bücherei-Nutzer zu erzwingen.


    Und falls dem so ist - und es schaut ein wenig danach aus - dann würde ich darum bitten diese fehlerinfizierten Ebooks aus dem System zu nehmen und vom Verlag den Kaufpreis zurückzufordern. Dazu müssen die schadhaften Ebooks allerdings zunächst gesammelt und dokumentiert werden, und damit bin ich nun gerade beschäftigt.


    Gruss,
    - medard.


    Ob es eine Verschwörung der Verlage gibt, ist zweifelhaft.


    Die Nutzer dieses Forums können nichts daran ändern. Du bist hier schlicht am falschen Ort.

  • Es ist schön, dass du uns auf die Fehler in diesen Büchern hinweisen möchtest.
    Aber:


    In dem Fall, dass ich mich bei meiner lokalen Bücherei beschweren müsste, würde ich meine Klardaten und meine Lektürebiografie offenlegen müssen. Und das möchte ich nicht, da ich meine Lektüre gerne privat behandelt sehen möchte.


    Da ist deine Lektüre privater als wenn du bei Amazon oder Kobo Bücher KAUFST.
    Und dieser Weg wäre effektiver.


    Deswegen bleibt mir leider nur die öffentliche Beschwerde über ein öffentlich von Ihnen vertriebenes Buch (bzw. das schadhafte digitale Abbild dieses Buchs).


    Hier ist deine Lektüre noch öffentlicher! Und es kommt noch dazu, dass die Nutzer hier nichts an der Tatsache ändern können.


    Es bleibt für mich momentan die Frage, ob Verlage unter Umständen bewusst fehlerinfizierte Ebooks über die Onleihe in Umlauf bringen, um durch Frustationserlebnisse den Buchkauf der Bücherei-Nutzer zu erzwingen.


    Nun. Die Verlage mögen keine eBooks und würden sie am liebsten weg-wünschen. Aber ob sie es systematisch, kartellartig torpedieren? Noch dazu die eigenen?
    Tja, das ist hier die Frage. Machen sie es absichtlich, oder weil sie es nicht besser können?


    Die Lektürefreiheit ist ein verfassungsrechtlich verankertes Grundrecht. Ich habe mich deshalb für die Onleihe und gegen kommerzielle Leihbuch-Dienstleister entschieden.


    Genau genommen sind eBooks (und auch eAudio) rechtlich gesehen kein Kulturgut sondern eine Dienstleistung. Somit kannst du zur Zeit auch nicht mit "verfassungsrechtlich verankertes Grundrecht" argumentieren. Darum sind auch 19% MwSt auf eBooks wärend pBooks mit 7% MwSt besteuert werden.
    Wenn du es ändern möchtest, musst du in die Politik gehen.

  • Hallo Medard,
    der von Ihnen monierte Fehler entstand durch ein Konvertierungsproblem.


    In der Printausgabe ist DER BRIEFTRÄGER in Kapitälchen gesetzt, weil es sich um den Beginn eines Kapitels handelt.
    Unsere E-Book-Ausgabe basiert in diesem Fall auf den Druckdaten, die direkt im Anschluss an den Satz in das Format epub umgewandelt werden.


    Die Kapitälchen können im Regelfall von den Lesegeräten korrekt ausgelesen werden.
    Allerdings gibt es einige wenige Lesegeräte/Systeme, die Kapitälchen nicht auslesen können und daher den richtig gesetzten Quelltext in Kleinbuchstaben »übersetzen«.


    Wir haben bei diesem Titel inzwischen die Kapitälchen durch Versalien ersetzt und neue Daten hinterlegt.


    Die Vorstellung, Verlage würden mit Absicht fehlerhafte Bücher (gleich ob E- oder P-) vertreiben, ist nicht nachvollziehbar. Wir bemühen uns, stets korrekte Texte zu veröffentlichen. Kleinere Tipp-, Druck- oder Satzfehler kommen aber immer wieder vor. In der Regel entstehen dadurch aber keine größeren Beeinträchtigungen beim Lesen.


    Danke für Ihren Hinweis, der uns Ansporn ist, diese Fehler künftig zu vermeiden.


    Dieter Muscholl
    Schöffling & Co
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit