Eigentum bzw. Nutzungsrecht der erworbenen Medien

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  • Ich habe nach der Teilnahme an einer Präsentation zur Vorstellung der Onleihe noch folgende grundsätzliche Verständnisfrage.
    Wenn eine Bibliothek Medien (eBook, eAudio etc.) kauft, gehören die Medien dann der Bibliothek oder erwirbt sie nur die Nutzungsrechte an den Medien für die Vertragslaufzeit?


    Vielen Dank im voraus.
    Sven Berger
    Stadtbibliothek Rostock

  • Ich bin zwar kein Profi-Jurist, aber bei Software ist es zumindest so, dass man immer nur ein Nutzungsrecht erwirbt (auch als Privatmensch, der eine Software kauft). Eigentümer bleibt da grundsätzlich immer der Urheber des Werkes. Er allein kann bestimmen, wie das Werk genutzt werden darf. Die Frage ist, wozu elektronische Bücher zählen - zu Software oder zu Büchern (die Papierwerken gleichgestellt sind). Im letzteren Fall müsste theoretisch das Eigentum an den Käufer übergehen. Die momentane Situation ist aber eher die, dass elektronische Bücher rechtlich wie Software behandelt werden. Hier fehlt m.E. eine höchstrichterliche Entscheidung.


    Momentan ist es z.B. auch nicht möglich, elektronische Bücher wieder auf dem freien Markt zu verkaufen. Das ist natürlich gegenüber dem normalen Buch in Papierform ein großer Nachteil. Das kann ich bei Nichtgefallen oder wenn ich es ausgelesen habe problemlos verkaufen.


    Hintergrund der ganzen Querelen ist halt die Tatsache, dass digitale Medien praktisch nie Qualitätseinbußen im Sinne von Abnutzung erfahren. Ein gebrauchtes eBook ist genauso "gut" wie ein neues - auch nach 10 Jahren. Das sehen halt die Verlage nicht gern, da sie halt um ihre Umsätze fürchten, wenn viele Nutzer gebrauchte eBooks kaufen anstatt neue. Bislang hat da das DRM einen Riegel vorgeschoben, was eben einen Verkauf auf normalem Wege unmöglich macht. Sollte sich die Rechtslage ändern, wären die Verlage gezwungen, auf die momentane DRM-Technik zu verzichten, um einen Eigentümerwechsel zu ermöglichen.


    Vielleicht kommt auch mal sowas wie "...kann an 10 (oder X) nachfolgende Nutzer verkauft werden, danach ist die Weitergabe erschöpft...". Dann gäbe es zumindest eine Art künstliche Abwertung, da der letzte Nutzer dann das Werk nicht mehr weitergeben kann.


    Wird sich alles im Laufe der Zeit zeigen, wie eBooks zukünftig rechtlich eingeordnet werden. Die Onleihe ist da eine praktische Alternative, um Zugang zu elektronischen Büchern zu erhalten, ohne sie aber für immer behalten zu müssen.

  • gehören die Medien dann der Bibliothek oder erwirbt sie nur die Nutzungsrechte an den Medien für die Vertragslaufzeit?


    Kannst du deine Frage präzisieren? Was genau soll mit den Medien (möglicherweise / theoretisch) geschehen?


    Die Bibliotheken kaufen die Medien. Sie leihen sie nicht nur. Es wird ein einmaliger Betrag bezahlt.
    Beiträge die von den Büchereien immer wieder entrichtet werden, sind für die Bereitstellung und die Server gedacht. (Support, etc... pp)


    Digitale Medien werden jedoch grundsätzlich anders behandelt als physische. Siehe Beitrag von mightyEx.
    Die Rechtslage ist bei einem Wiederverkauf schwierig. Vergleiche mal mit den legal gekauften MP3s von Amazon oder iTunes.


    Geht es dir darum wie die Möglichkeiten stehen den Service-Anbieter zu wechseln, in diesem Fall DiViBib, sollte es mal notwendig sein?

  • Geht es dir darum wie die Möglichkeiten stehen den Service-Anbieter zu wechseln, in diesem Fall DiViBib, sollte es mal notwendig sein?


    Genau darauf zielt meine Frage ab. Was ist, wenn es in x Jahren keine DiViBib mehr gibt? Wäre dann der gesamte Bestand wertlos bzw. Datenmüll und man müsste wieder neu investieren in den Aufbau der Grunddaten?

  • Morgen,


    ich finde die Frage berechtigt.
    Denn wenn ich ein E-Book kaufe, habe ich ja auch nur Nutzungsrechte daran und kein Eigentum.
    Obwohl ich einen einmaligen Betrag zahle ;)

  • Ich finde die Frage auch sehr interessant, vor allem, da ich im Moment Diplomarbeit darüber schreibe.

  • Ich bin zwar kein Profi-Jurist, aber bei Software ist es zumindest so, dass man immer nur ein Nutzungsrecht erwirbt (auch als Privatmensch, der eine Software kauft). Eigentümer bleibt da grundsätzlich immer der Urheber des Werkes. Er allein kann bestimmen, wie das Werk genutzt werden darf. Die Frage ist, wozu elektronische Bücher zählen - zu Software oder zu Büchern (die Papierwerken gleichgestellt sind). Im letzteren Fall müsste theoretisch das Eigentum an den Käufer übergehen. Die momentane Situation ist aber eher die, dass elektronische Bücher rechtlich wie Software behandelt werden. Hier fehlt m.E. eine höchstrichterliche Entscheidung.


    [...]


    Gebrauchte Software kann und darf ich verkaufen. Da gibt es schon entsprechende Entscheidungen.


    Ebenfalls darf der Hersteller mir keine Vorgaben über den Gebrauch der Software machen. Er darf nicht bestimmen, daß ich nur bestimmte Dinge damit mache (zB keine politischen Schriften mit einer Textverarbeitung verfassen). Wenn es da Grenzen gibt, liegen sie in der Natur der Software (mit ADE kann ich keine Spreadsheets verarbeiten).


    Was mich am Wiederverkauf von eBooks hindert, sind also nicht meine Rechte, sondern das DRM. Es verhindert, daß ich eine erworbene Lizenz auf jemand anderen übertrage.

  • Hallo Sven Berger und KathiM,


    wenn ihr in Rostock plant, die Onleihe einzurichten, wendet euch doch mit euren Fragen direkt an die divibib!?
    Hier im Forum sind überwiegend Nutzerinnen und Nutzer der Onleihe unterwegs. Ihr werdet sicher einiges an Antworten bekommen (einige sind ja schon da), aber für Fragen zu den Vertragsbedingungen solltet ihr euch direkt an die divibib wenden.
    Alternativ wendet euch doch direkt an eine Bibliothek, die die Onleihe bereits anbietet ...


    @KathiM:
    Gleiches gilt für Dich, wobei für Dich sicher auch die Meinung der Nutzerinnen und Nutzer interessant ist ;)

  • Hallo Sven Berger und KathiM,


    wenn ihr in Rostock plant, die Onleihe einzurichten, wendet euch doch mit euren Fragen direkt an die divibib!?
    Hier im Forum sind überwiegend Nutzerinnen und Nutzer der Onleihe unterwegs. Ihr werdet sicher einiges an Antworten bekommen (einige sind ja schon da), aber für Fragen zu den Vertragsbedingungen solltet ihr euch direkt an die divibib wenden.
    Alternativ wendet euch doch direkt an eine Bibliothek, die die Onleihe bereits anbietet ...


    @KathiM:
    Gleiches gilt für Dich, wobei für Dich sicher auch die Meinung der Nutzerinnen und Nutzer interessant ist ;)


    Ja, das werden wir parallel auch tun. Ich wollte nur bei den Nutzern der Onleihe nachfragen, wie hier der Kenntnisstand ist. Wenn es Erkentnisse meinerseits gibt, werde ich sie hier mitteilen.

  • Denn wenn ich ein E-Book kaufe, habe ich ja auch nur Nutzungsrechte daran und kein Eigentum.
    Obwohl ich einen einmaligen Betrag zahle


    Zum einen ist es etwas komplizierter.
    Zum anderen sprechen wir hier nicht über den privaten, sondern den gewerblichen Rahmen.


    Meinen Informationen nach erwerben die Bibliotheken die Lizenz. Nicht die DiViBib. Die DiViBib ist nur der "Mittelsmann", quasi der Buchhändler für die Bibliotheken.
    Weiterhin heißt es:

    Zitat

    Die DiViBib GmbH übernimmt im Rahmen von ihr zu erbringender ASP-Dienstleistungen das Hosting der Inhalte auf einem eigenen Server.


    * ASP = Application Service Providing-Lösung
    Das klingt für mich nach einer Option. So als ob die Bibliotheken auch die Möglichkeit hätten die Inhalte selbst bereit zu stellen. (Sofern Kenntnisse und Infrastruktur vorhanden sind)