Anzahl an Autorisierungen kann nicht mehr zurückgesetzt werden?

onleihe:hilfe
Aktuelle Meldungen zur Onleihe gibt es auf hilfe.onleihe.de.

06.03.2026 | Tolino mit englischer Anzeige für die Onleihe 2
Auf den Tolino-Geräten der neuen Generation - solche mit der Version 5.15.245253 - wird die Oberfläche der Onleihe 2 im "Beta-Feature"-Webbrowser auf Englisch angezeigt.
Dies ist unabhängig von der sonstigen Geräte-Einstellung.
Wir sind hierzu bereits mit tolino im Austausch.

  • Hallo zusammen,

    ich hatte gerade einen Nutzer bei mir der die Onleihe über einen Kobo nutzen wollte - also über PC per Kabel.

    Leider konnten wir seine Adobe-ID nicht in ADE hinterlegen da das Maximum von 6 Geräteautorisierungen erreicht war.

    Also habe ich über den altbekannten Weg per Adobe-Support versucht die max. Anzahl an Autorisierungen hochsetzen zu lassen. Der Supportmitarbeiter hat mir mitgeteilt dass sei nicht möglich. Der einzige Weg wäre die Deautorisierung eines alten Geräts.

    Hat jemand von euch vom Support auch schon mal diese Rückmeldung bekommen? Ist das wirklich so?

    Auf der Supportseite von Adobe habe ich (natürlich erst nach dem ich den Chat beendet habe...) immer noch die Info gefunden dass man bei Erreichen der Höchstgrenze die Aktivierungen über den Support zurücksetzen kann.

  • Also habe ich über den altbekannten Weg per Adobe-Support versucht die max. Anzahl an Autorisierungen hochsetzen zu lassen. Der Supportmitarbeiter hat mir mitgeteilt dass sei nicht möglich. Der einzige Weg wäre die Deautorisierung eines alten Geräts.

    Vielleicht gab es ein Missverständnis seitens des Adobe-Mitarbeiters? In der Adobe-Aboverwaltung (z.B. Nutzung der Creative Cloud als Adobe-Kunde) kann man Geräte deaktivieren, um das Adobe-Konto auf einem weiteren Gerät nutzen zu können. Das ist aber eine andere Geschichte als die Autorisierung eines Lesegerätes oder einer Lesesoftware...

  • Das könnte natürlich sein. Ich hab zwar mehrfach erwähnt dass es um ADE geht aber womöglich hat er es trotzdem falsch verstanden.

    Einmal editiert, zuletzt von StbWangen (5. Juli 2025 um 12:17)

  • Also habe ich über den altbekannten Weg per Adobe-Support versucht die max. Anzahl an Autorisierungen hochsetzen zu lassen. Der Supportmitarbeiter hat mir mitgeteilt dass sei nicht möglich. Der einzige Weg wäre die Deautorisierung eines alten Geräts.

    Hat jemand von euch vom Support auch schon mal diese Rückmeldung bekommen? Ist das wirklich so?

    Hm ... ich habe in 10 Jahren divibib noch nicht gehört, dass man die Anzahl der Authorisationen HOCH-setzen lassen kann.

    Nicht einmal wir für den divibib-Support haben das als Firma geschafft - in der Folge haben wir halt zig eMail-Adressen angelegt, wann immer wir eine "neue" benötigen - das war einfacher, als jedesmal den Support zu kontaktieren, um irgendwas zurückstzen zu lassen - gezielt oder nichzt.

    Der Adobe Support konnte übrigens glaubs lediglich ALLE Geräte für eine ID zurücksetzen lassen; aus dem Stand möchte ich allerdings nicht beschwören, dass es nicht auch gezielt für einzelne Geräte ging / geht.

    Freundliche Grüße
    Admin

  • Also habe ich über den altbekannten Weg per Adobe-Support versucht die max. Anzahl an Autorisierungen hochsetzen zu lassen. Der Supportmitarbeiter hat mir mitgeteilt dass sei nicht möglich. Der einzige Weg wäre die Deautorisierung eines alten Geräts.

    Hat jemand von euch vom Support auch schon mal diese Rückmeldung bekommen? Ist das wirklich so?

    Ja, ich habe schon ein paar mal diesen Zähler über den Adobe-Support-Chat zurücksetzen lassen. Das letzte Mal ist aber schon einige Zeit her.

    Es ist also möglich. Ich glaube es ist ein Zurück- und nicht Hochsetzen, wobei bisher registrierte Geräte trotzdem noch funktionieren.

    Das Deautorisieren eines Geräte bewirkt übrigens nicht, dass man deswegen wieder ein Gerät mehr autorisieren kann. Der Zähler wird dadurch also nicht um Eins vermindert. Früher oder später muss man also tatsächlich mit dem Support Kontakt aufnehmen, wenn man weiter über die vorhandene Adobe ID Geräte autorisieren will.

    In dem genannten Fall würde ich also auch von einem Missverständnis ausgehen.