eMedien des Lieferanten luebbe

onleihe:hilfe
Aktuelle Meldungen finden Sie stets auf der :hilfeseite für die Onleihe.

  • Beim Lieferanten luebbe haben sich die Konditionen beim Lizenzerwerb geändert. Die Laufzeit wurde von 48 auf 42 Monate reduziert, kombiniert mit einer Kontingentierung von 52 Ausleihen insgesamt. Der Preis für eine Lizenz beträgt das 1,9fache des regulären Ladenpreises. Dazu kommt, dass die Lizenzen erst mit einer deutlichen Zeitverzögerung nach einer Sperrfrist erworben werden können.


    Das sind Konditionen, die unsere Verbundbibliotheken nicht mittragen können und wollen. Der OnleiheVerbundHessen wird Titel dieses Lieferanten daher nur noch in Einzelfällen wie etwa zur Vervollständigung bereits im Bestand vorhandener Reihen erwerben.

  • Es ist eine verständliche Reaktion eures Verbundes.

    Wie unser Verbund das handhaben wird, weiß ich noch nicht.

    Ich habe mit dem Einkauf nichts zu tun und musste erstmal schauen, was luebbe so alles im Programm hat.

    Da das eine größere Verlagsgruppe ist, wird das vermutlich sehr viele Titel beinhalten, oder?

    So gesehen, ist man wahrscheinlich eher „gezwungen“, manches trotzdem zu kaufen, weil es kein anderer verlegt.


    Ich bin gespannt auf weitere Rückmeldungen.

  • Ja, die Reaktion ist verständlich und angemessen.


    Die ganze Entwicklung ist sehr traurig und es wird anscheinend immer schlechter statt besser. Ich kann ja noch damit leben, dass die Bücher mit Verzögerung in die Onleihe kommen und gönne das den Verlagen auch. Aber die Preispolitik in Verbindung mit den kontingentierten und befristeten Lizenzen bei höheren Preisen zeigt ja klar, dass die Verlage kein Entgegenkommen beim Verleih zeigen.


    Schade, dass sich keine positive Veränderung abzeichnet.

  • Ich fürchte, Lübbe ist ein so großer Verlag, dass die sich das leisten können X(


    Nur mal interessehalber: Wie sehen denn die üblichen Konditionen für Onleihen aus? Also welche Laufzeiten, Kontingentierungen etc haben andere Verlage? Und gibt es diesbezüglich größere Unterschiede?

  • Nur mal interessehalber: Wie sehen denn die üblichen Konditionen für Onleihen aus?

    Hier stehen zwar keine konkreten Preise, aber viele Infos zum Onleihe Bucheinkauf:


    https://www.stadtbibliothek-er…-books-in-die-bibliothek/

    Für auszufüllende Pflichtfelder ONLEIHE und MOBILE GERÄTE bei der Anmeldung im Forum!

    Das würde die Arbeit aller Helfer und Ratgeber enorm erleichtern.

  • Lübbe ist jetzt glaube ich wirklich der extremste Fall, wo alle Einschränkungen in extremer Form zusammenkommen. Wir werden auch nichts mehr kaufen, finden es aber zunehmend frustrierend. Es wird ja immer schlechter, anstatt besser. Suhrkamp, Luchterhand, dtv ... - es gibt fast keine Verlage mehr, die unbefristete Lizenzen zum normalen Ladenpreis anbieten. Bei fast allen hat es sich verschlechtert.

    Oben wird ja geschrieben "Ich fürchte, Lübbe ist ein so großer Verlag, dass die sich das leisten können".


    In diesem Fall frage ich mich aber jetzt schon so langsam, ob die Verlage sich das wirklich leisten können. Ich nehme mal an, es gibt wenige Bibliotheken, die den Etat haben, um solch überteuerte Lizenzen noch zu kaufen.

    Die Bibliotheken im deutschsprachigen Raum, die eBooks anbieten, sind ja nun auch nicht so wenige! Wenn niemand mehr die überteuerten eBooks kauft, macht sich das beim Verlag vielleicht doch so langsam mal bemerkbar!?

    Und ich glaube nicht, dass es viele Bibliotheksnutzer gibt, die sich die eBooks dann selbst kaufen. Das ist ja vermutlich die Intention der Verlage.


    Ich habe immer den Eindruck, die Leser lesen bei den eBooks, was sie halt von uns angeboten bekommen. Die meisten sind bei den eBooks nicht auf bestimmte Titel oder Verlage fixiert - anders als beim Bestand in der Bibliothek. Den meisten fällt vermutlich gar nicht auf, wenn plötzlich von Lübbe nichts mehr bestellt wird. Und so werden sie sich die Bücher vermutlich auch nicht kaufen!?

  • Mir fällt das zwar auf, aber ich boykottiere das dann bewusst. Dann lese ich diese Autoren halt nicht. Oder wenn ich es unbedingt lesen will warte ich, bis die Bücher zwei, drei Jahre alt sind und kaufe sie dann als gebrauchte Papierbücher.

    Ich finde es traurig, dass der Gesetzgeber es nicht schafft, eBooks den Papierbüchern gleichzustellen und meint, der Markt würde das regeln. Tut er eben nicht.

  • Ich finde es traurig, dass der Gesetzgeber es nicht schafft, eBooks den Papierbüchern gleichzustellen und meint, der Markt würde das regeln. Tut er eben nicht.

    Ich weiß, nicht, ich habe das Gefühl, er regelt ganz prima. Kommt halt drauf an, in wessen Sinne.

  • Ich weiß, nicht, ich habe das Gefühl, er regelt ganz prima. Kommt halt drauf an, in wessen Sinne.

    Dieses Gefühl teile ich. Im übrigen freue ich mich immer, wenn Verlage mit miesen Konditionen öffentlich benannt werden - sonst kann man sie ja gar nicht boykottieren (oder höchstens auf Verdacht).

  • Ich weiß, nicht, ich habe das Gefühl, er regelt ganz prima.

    Egal auf wessen Seite man steht, es ist ein Unding, dass man Dinge "kaufen" kann und dann nicht die Dinge damit tun darf/kann, die man normalerweise so mit gekauften Dingen tun darf.


    Wenn ich ein Buch kaufe, dann darf ich das meiner Bücherei spenden und da steht es dann drin. Wenn ich einen Film kaufe, dann kann ich den benutzen, solange ich will. Und ich kann sowohl das Buch als auch den Film auch nem Kumpel ausleihen.


    Wenn ich ein eBook "kaufe", dann kann ich das (auf legalem Weg) nicht meinem Kumpel schenken wenn ich es durchgelesen habe. Ich kann es nicht meiner Bücherei spenden. Und wenn ich einen digitalen Film "kaufe", dann kann trotzdem irgendwann Amazon kommen und ihn wieder wegnehmen, wie letztens geschehen mit "Final Space" (Film) oder mit Orwell's 1984 (Buch)


    Die Händler / die Verlage sollen sich bitte entscheiden. Entweder sie werben mit "eBooks kaufen" und schreibt weiterhin "Kaufen" und "In den Einkaufswagen" und sowas auf ihre Webseiten. Dann will ich aber auch ein eBook KAUFEN - keiner kann es mir wieder wegnehmen, wenn ich es einmal runterlade muss es auf ewig funktionieren auch wenn die DRM-Server verschwinden, und wenn ich will kann ich es ner Bücherei spenden.

    ODER die Händler / Verlage bleiben beim aktuellen Modell - habe ich auch kein Problem mit. Dann sollen sie nur bitte überall das Wort "Kaufen" ersetzen durch "Auf unbestimmte Zeit mieten/ausleihen", damit für den Kunden klar ist "hier kaufe ich nichts, ich habe null Rechte an dem was ich kaufe, und es kann jederzeit wieder verschwinden". Und dann bitte auch günstiger wie ein echter "Kauf" auf Papier / DVD.


    Aber nicht aus beiden Welten die Rosinen rauspicken; "Kaufen" draufschreiben, Preis wie ein echter Kauf, und Inhalt/Leistung wie bei einer Ausleihe ist nicht. DAS gehört reguliert.

  • Wenn ich ein eBook "kaufe", dann kann ich das (auf legalem Weg) nicht meinem Kumpel schenken wenn ich es durchgelesen habe.

    Du kaufst dir IMHO nur das Recht, den Text lesen zu dürfen. Bei einem Betriebssystem ist es nichts anderes, Du kaufst nur die Nutzung der Software, das OS selbst hast Du nicht gekauft.

  • Zunächst: Du erwirbst beim Kauf ein Nutzungsrecht, das du auch verschenken oder sogar weiterverkaufen darfst. Du darfst aber keine Kopie zurückbehalten, weil damit eine unzulässige Vervielfältigung erfolgt - ausgenommen eine Kopie zur Sicherung, die aber bei Weitergabe auch zu löschen ist.

    Das Problem für die Verlage ist, dass sich ebooks zu leicht kopieren lassen, auch solche aus der Onleihe; jedenfalls solange sie mit Adobe-DRM gesichert sind.

    Dass sich dieses Problem über das Kontingent oder den Preis lösen lässt, bezweifle ich, aber ein gewisses Verständnis für die Sperrfrist habe ich schon.

  • Mit der Sperrfrist kann ich auch leben und das kann ich auch nachvollziehen. Ich muss ein Buch nicht unbedingt lesen, sobald es herausgekommen ist. Aber nach einer gewissen Frist sollten die Bücher nicht teurer sein für die Onleihe und es sollten auch alle Bücher erwerbbar sein. Auch das einzelne Bände in Serien rausgenommen werden für den Verleih finde ich unmöglich.


    Was mir bei Kauf-eBooks fehlt ist, dass der Preis bei älteren Büchern deutlich runtergeht. Bücher englischer Autoren bekommt man nach zwei, drei Jahren zu super günstigen Preisen. Wenn es hier ähnliche Preise gäbe, dann würde ich definitiv auch mehr kaufen. So behelfe ich mich, indem ich gebrauchte Papierbücher kaufe, obwohl ich lieber eBooks hätte.

  • Zunächst: Du erwirbst beim Kauf ein Nutzungsrecht, das du auch verschenken oder sogar weiterverkaufen darfst.

    Woher hast du diese Information?


    Wenn ich in die AGBs diverser Buchhandlungen schaue, finde ich nichts dergleichen.

    Ich zitiere auszugsweise aus den AGBs bei Thalia - steht in ähnlicher Form überall, wo ich bisher eBooks gekauft habe (Auszeichnung in Fett von mir):

    Zitat

    ...

    - Digitale Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Wir verschaffen Ihnen daran kein Eigentum. Sie erhalten das einfache, nicht übertragbare Recht, die angebotenen digitalen Inhalte zum ausschließlich persönlichen Gebrauch gemäß Urheberrechtsgesetz in der jeweils angebotenen Art und Weise zu nutzen.

    - Darüber hinaus ist es nicht gestattet, digitale Inhalte in irgendeiner Weise inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, im Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, auszudrucken, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen

    ...

    Für mich bedeutet das:


    Erwerb eines Nutzungsrechtes ausschließlich für den eigenen (persönlichen) Gebrauch.

    Nicht verschenken.

    Nicht verkaufen.

  • Du kaufst dir IMHO nur das Recht, den Text lesen zu dürfen. Bei einem Betriebssystem ist es nichts anderes, Du kaufst nur die Nutzung der Software, das OS selbst hast Du nicht gekauft.

    Das ist ja genau das, was ich kritisiere. Warum darf sowas, wo ich überhaupt nichts kaufe sondern nur eine temporäre, nicht übertragbare, jederzeit widerrufbare Lizenz erhalte, als "Kauf" bezeichnet werden?


    Selbst "gebrauchte" Betriebssysteme, wo ich auch nur eine Lizenz erwerbe, darf ich weiterverkaufen wenn ich sie nicht mehr benötige, und anderslautende Regeln in der EULA sind unwirksam, hat der EuGH entschieden.


    Wenn ich bei eBooks nur das Recht "kaufe", dass alleine ich (und sonst niemand) die Bücher für einen gewissen Zeitraum (bis sie mir weggenommen werden oder die DRM-Server verschwinden), dann finde ich, dürfte das nicht als "eBook-Kauf" bezeichnet werden, sondern eher als unbestimmt befristete Leihe / Miete.


    Klar, bei eBooks ist es schwierig die weiterzuverkaufen weil man nicht wirklich ne Kontrolle darüber hat ob nicht der Verkäufer noch ne Kopie für sich behält. Aber gerade Amazon z. B. mit ihrem doch recht restriktiven DRM und Cloud-Funktionalität in allen ihren Readern sollte das durchaus hinbekommen, wenn sie denn wollen würden oder gesetzlich gezwungen würden.

  • Das hat aber jetzt eigentlich nichts mehr mit der Überschrift zu tun. ;)


    Die onleihe (dahinterstehende Bibliotheken) „erwerben“ Lizenzen für den Verleih über die onleihe,. Diese Lizenzen haben von Verlag zu Verlag unterschiedlich Preismodelle. Teilweise gibt es Titel die überhaupt nicht erwerbbar sind und Lübbe (eine ziemlich große Verlagsgruppe) hat nun einen ersten Schritt getan, das ganze deutlich teurer zu machen. Die anderen Verlagsgruppen werden evtl. nachziehen, es sei denn, Lübbe bekommt zu spüren, dass sie damit scheitern…

    Also müssen sich viele entscheiden hier nicht zu „erwerben“…

    Man wird sehen wo es hinführt.


    Dass die Politik das in naher Zukunft ändert, vermute ich bei dem allgemeinen derzeitigen Geschehen eher nicht.

    =O

  • Zum Nutzungsrecht:

    Der EuGH hat schon vor 10 Jahren entschieden, dass sich ein Software-Hersteller einem Weiterverkauf einer "gebrauchten" Software-Lizenz nicht widersetzen kann. Das habe ich jetzt mal frei auf eine ebook-Lizenz übertragen.

  • Zum Nutzungsrecht:

    Der EuGH hat schon vor 10 Jahren entschieden, dass sich ein Software-Hersteller einem Weiterverkauf einer "gebrauchten" Software-Lizenz nicht widersetzen kann. Das habe ich jetzt mal frei auf eine ebook-Lizenz übertragen.

    Der EuGH hat 2019 für eBook-Lizenzen anders entschieden.

  • Du kaufst dir IMHO nur das Recht, den Text lesen zu dürfen. Bei einem Betriebssystem ist es nichts anderes, Du kaufst nur die Nutzung der Software, das OS selbst hast Du nicht gekauft.

    Das wird zwar immer mehr OffTopic, aber trotzdem:


    Genau das ist ja das, was ich anmerke.

    Wenn ich ein eBook bei Amazon sehe, oder in irgendeinem anderen Shop in den Einkaufswagen lege, dann steht da im Einkaufswagen "Buchname von Autor" und unten drunter steht "Jetzt kaufen".


    Da steht nicht "Eingeschränktes Nutzungsrecht an Buchname von Autor". Da steht, ich kaufe ein Buch. Dass man dann keinen Kauf abschließt halte ich für eine überraschende Klausel die nicht so einfach in den AGB versteckt werden dürfte ...