eMedien des Lieferanten luebbe

onleihe:hilfe
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  • Genau das ist ja das, was ich anmerke.

    Wenn ich ein eBook bei Amazon sehe, oder in irgendeinem anderen Shop in den Einkaufswagen lege, dann steht da im Einkaufswagen "Buchname von Autor" und unten drunter steht "Jetzt kaufen".


    Da steht nicht "Eingeschränktes Nutzungsrecht an Buchname von Autor". Da steht, ich kaufe ein Buch. Dass man dann keinen Kauf abschließt halte ich für eine überraschende Klausel die nicht so einfach in den AGB versteckt werden dürfte ...

    Du darfst sehr gerne einen Musterprozess anstrengen, falls Du erfolgreich bist, wird es dir die Welt danken.


    Ich verstehe was Du meinst und kann mich deiner Meinung auch anschließen, aber es ist wohl so momentan.

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  • Das Urteil bezieht sich aber nur auf den Online-Handel mit ebooks.

    Um den Online-Handel ging es in der Klage, deshalb wird darauf auch vorwiegend Bezug genommen.

    Wenn du dir das Urteil aber durchliest, entdeckst du z.B. Rn. 59:

    Zitat

    59 Selbst wenn ein E‑Book als ein komplexer Gegenstand betrachtet werden sollte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Januar 2014, Nintendo u. a., C‑355/12, EU:C:2014:25, Rn. 23), der sowohl ein geschütztes Werk als auch ein Computerprogramm umfasst, das von der Richtlinie 2009/24 geschützt werden kann, ist davon auszugehen, dass ein solches Programm gegenüber dem in einem solchen Buch enthaltenen Werk nur akzessorischen Charakter hat. Wie der Generalanwalt in Nr. 67 seiner Schlussanträge nämlich ausgeführt hat, wird ein E‑Book wegen seines Inhalts geschützt, der daher als dessen wesentlicher Teil zu betrachten ist, so dass der Umstand, dass ein Computerprogramm Teil eines E‑Books sein kann, das es ermöglichen soll, dieses zu lesen, nicht zur Anwendung dieser spezifischen Bestimmungen führen kann.

    Darin wird festgestellt, dass ein E-Book keine Computersoftware in dem Sinne ist, um die es in dem Urteil aus 2012 ging.


    Das Urteil findest du hier: -- > Dokumentenliste zu Aktenzeichen = C-263/18 und kannst es in der Sprache deiner Wahl herunterladen.


    Ergänzung:

    Mit dem Thema dieses Threads "eMedien des Lieferanten luebbe" hat das überhaupt nichts zu tun...

    Einmal editiert, zuletzt von spitzefeder ()