Onleihe in Zeiten von Corona / Bitte nicht übertreiben

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  • Auch bei kostenlosen Bibliotheken macht ein extra Ausweis Sinn, wenn es nämlich darum geht, dem Geldgeber, also zum Beispiel der Stadt gegenüber die Nutzerzahlen anzugeben. Die Mittel, die die Bibliothek erhält werden ja unter anderem auch an der Nutzerzahl festgemacht.

  • Ich kann mich nur immer wieder wundern, in wie vielen Bibs die Mitgliedschaft ganz umsonst ist. Ich finde zwar die kostenlose Mitgliedschaft sollte Kindern vorbehalten sein. Man kann die Höhe des jeweiligen Beitrages ja auch noch mit Ermässigungen für z.B. Studenten versehen aber ganz umsonst, nee, aus den genannten Gründen.

    Es geht um Nutzerzahlen und um genauere Statistiken, das muss jetzt nicht unbedingt mit jedem Leser erörtert werden.

    Kostenlose Angebote sind für viele Menschen tatsächlich notwendig, nicht nur für Schüler und Studenten.

  • Ich möchte hier die Friede-Freude-Eierkuchen-Stimmung nicht trüben, aber die Nutzungsbedingungen aller Bibliotheken, die ich kenne (und ich habe zwischen Böblingen im Süden und Düsseldorf in der Mitte schon viele Bibliotheken genutzt) haben in ihrer Benutzungsordnung die höchstpersönliche Nutzung festgeschrieben. Man darf also auf seine Bibliothekskarte keine Medien für andere entleihen, auch nicht für den Ehegatten.

    Einen 'gemeinsamen Ausweis', d.h. einen einzigen Ausweis für mehr als einen Benutzer, kenne ich nicht.

    Viele Bibliotheken, auch meine hier, bieten einen Ausweg aus dem Dilemma: eine Ehepartner- bzw. Partnerkarte zum halben Preis; für Familien ein Familienpaket, . Aber jeder Leser hat dann dafür eine eigene Karte und ein eigenes Ausleihkontingent.

    Man könnte also ketzerisch sagen, dass Deine Bibliothek seit 20 Jahren um die Mehreinnahmen aus einer eigenen Erwachsenenkarte, Familienkarte oder Partnerkarte gebracht wird. Es scheint aber allerorten in dieser Hinsicht wenig Schuldbewußtsein zu herrschen; deshalb also kein Vorwurf von mir, aber ich wollte es mal gesagt haben.

    Wir haben eine Familienkarte für 17 €. Die Ausleihzahl ist in der Onleihe zwar die selbe, aber es ist erlaubt, dass mehrere Erwachsene (plus evtl. Kinder) ihn nutzen dürfen. Das wird auch von älteren Paaren gut genutzt, weil sowieso oft nur einer kommt und was für den Partner mitnimmt

  • Hallo zusammen,


    eine Frage dazu, was passiert denn, wenn man mehr Ebooks vorgemerkt hat, als nun erlaubt sind?

    Meine Tochter hat in Hessen den Zugang zur Onleihe. Ihre Vormerker wurden auf 5 reduziert, dies ist auch die Anzahl, welche sie als Ebooks vorgemerkt hat. Wäre ein 6. Vormerker verloren gegangen? Oder wird dieser bleiben, bis er zugeteilt wird?


    Aachen hat nur 3 Vormerker, was ich perönlich sehr wenig finde und hoffe nun, dass diese nicht reduziert werden.


    Viele Grüße und allen Gesundheit

  • wenn man mehr Ebooks vorgemerkt hat, als nun erlaubt sind?

    Ich vermute mal, dass das analog zum Ausleihen ist. Wenn man schon 6 Ausleihen hat und es wird auf 5 reduziert, dann behält man die 6 bis eben das erste abläuft. Man kann aber eben erst wieder etwas ausleihen, wenn nur noch 4 Titel auf dem Konto sind. WEnn also die maximale Anzahl erreicht oder wegen der Reduzierung überschritten ist, dann wird man erst wieder vormerken können, wenn eben das Limit unterschritten ist.

  • Genau so läuft es. Ich habe jetzt vorübergehend 8/5 Vormerkern. Wenn ich jetzt einen neuen Vormerker setzen möchte, müsste ich zuerst 4 alte Vormerker löschen um auf 4/5 zu kommen - oder eben Abwarten bis mir die Vormerker zugeteilt worden sind. Man verliert also keine Vormerker. Da Vormerker auch dann geliehen werden könnten, wenn das eigene Kontingent bereits ausgeschöpft ist, entsteht auch dort kein Problem.

  • Es ist also wie bei den Ausleihen: Hat man sein Kontingent bei den Ausleihen ausgeschöpft und bekommt einen Vormerker zugeteilt, hat man vorübergehen mehr Ausleihen als eigentlich möglich.

  • Auch bei kostenlosen Bibliotheken macht ein extra Ausweis Sinn, wenn es nämlich darum geht, dem Geldgeber, also zum Beispiel der Stadt gegenüber die Nutzerzahlen anzugeben. Die Mittel, die die Bibliothek erhält werden ja unter anderem auch an der Nutzerzahl festgemacht.

    Oh. Wusste ich auch noch nicht, dass es dann doch so ausschlaggebend ist. Danke für die Info.

  • Ich würde beim eigentlichen Ausleihvorgang auf der Seite der Ausleihdauer immer auch zusätzlich noch den "Umfang" des Werkes angeben - also Seitenzahl des eBooks oder Dauer des eAudios. Das würde bei einer realistischen Einschätzung der nötigen Leihdauer helfen. (Ich weiß, dass man das unter Details nachschauen kann, aber ich benötige die Info im Leihvorgang!)
    Bei den eAudios würde ich außerdem die Leihdauer als Vorschlag vorbesetzen, etwa nach einer Formel wie 1 Stunde = 1 Tag. Also ein Hörbuch mit einem Umfang von 10 Stunden auf 10 Tage. Sollte man natürlich ändern können, würde aber m.E. den Hang zu "ich nehme vorsichtshalber die längste Leihdauer" reduzieren.

  • Ich würde beim eigentlichen Ausleihvorgang auf der Seite der Ausleihdauer immer auch zusätzlich noch den "Umfang" des Werkes angeben - also Seitenzahl des eBooks oder Dauer des eAudios. Das würde bei einer realistischen Einschätzung der nötigen Leihdauer helfen. (Ich weiß, dass man das unter Details nachschauen kann, aber ich benötige die Info im Leihvorgang!)

    Du kannst die Details vor dem Leihvorgang lesen. Ich finde das ist nicht zu viel verlangt, dass wer die Informationen braucht sich diese zuerst anschaut. Man kann den Ausleihvorgang von der Detailsseite aus starten.

  • Welche Hörzeit pro Tag realistisch ist, dürfte sich von Hörer zu Hörer stark unterscheiden. Deshalb halte ich eine Vorbelegung nicht für sinnvoll

    Ich finde den Vorschlag der Vorbelegung von 1h = 1 Tag sehr gut. Wie oft habe ich schon anhand der Vormerkzeit sehen können, dass ein einstündiges Hörbuch für drei Wochen ausgeliehen wurde! Das schließt ja nicht aus, dass man es noch individuell anpassen kann. Es ist ja nur eine Vorbelegung und keine endgültige Vorgabe.

    Dabei ist zu bedenken, dass eine vorzeitige Rückgabe ja bei Hörbüchern nicht geht. Auch diese Info ist vielen, die nicht regelmäßig Hörbücher ausleihen oder die das zum ersten Mal machen, nicht bewusst und sollte beim Ausleihvorgang noch mal als Hinweis hervorgehoben werden.

  • Wie oft habe ich schon anhand der Vormerkzeit sehen können, dass ein einstündiges Hörbuch für drei Wochen ausgeliehen wurde!

    Kann ja auch vorkommen, dass die Zuteilung früher erfolgt ist und man noch was anderes zum anhören gerade hat und nicht weiß, wann man dazu kommt. Aus der Leihdauer kann man nicht pauschal ableiten, dass jemand zu faul war es zu ändern.

  • fände ich auch ziemlichen Quatsch, da Auflagen zu schaffen. Manche können nur zu bestimmten Zeiten hören (ich zum bsp immer nur ein paar Stunden am Wochende), da können auch kurze Hörbücher was länger dauern

  • fände ich auch ziemlichen Quatsch, da Auflagen zu schaffen.

    Es geht nicht um Auflagen, sondern eine Voreinstellung. Also ein Vorschlag, der abänderbar ist. Das ist ja wohl ein gehöriger Unterschied. Es geht darum, versehentlich zu lange Ausleihungen zu verhindern und nicht generell lange Ausleihungen.


    Aus der Leihdauer kann man nicht pauschal ableiten, dass jemand zu faul war es zu ändern.

    Ich denke nicht, dass das aus Faulheit passiert, sondern eher aus Unwissenheit oder Unachtsamheit.

  • In der Web-Onleihe ist bei uns "2" Tage bei allen Hörbüchern vorbelegt. Dass es in der App nicht so ist, habe ich gerade erst gesehen. Ich suche/leihe normalerweise am PC.