Hinweis auf gekürzte Fassung bei Hörbüchern

onleihe:hilfe
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  • Vorsicht beim kopieren von gekauften bzw. geliehenen CD's, es können Urheberrechte verletzt werden! Unbedingt das Kleingedruckte auf den Hüllen oder Einlegern lesen!

    Solange ich das Hörbuch ausgeliehen habe, kann ich es mir auf den mp3 -player oder sonstwohin kopieren und dort anhören. Ich muss nur sicherstellen, dass die Kopien weg bzw. unbrauchbar sind, wenn ich das Hörbuch wieder abgebe. Da ich Hörbücher kein zweites Mal hören will und mein Abspielgerät endliche Kapazitäten hat, ist das auch gut so. Ich denke nicht, dass jemand heute noch mit dem runden diskman mit Batterien rumläuft, um seine Bibliothekshörbücher auf der CD zu hören. Ich sehe immer nur Leute mit kleinen Geräten (Handys oder Playern) und Ohrhörern rumlaufen; keinen mit einem großen runden Ding.


    Für die Verlage sind verschlüsselte Hörbücher meines Erachtens sicherer vor Missbrauch als die physischen und für mich sind die digitalen auch bequemer, da ich nach dem Download direkt hören kann. Aber die Verlage zicken bei den digitalen mehr rum als bei den physischen. Und treiben Nutzer wie mich durch Verweigerung der Lizenzabgabe an die Onleihe ja wieder zu den physischen Medien.

  • Liebes Team,

    es ging mir jetzt schon mehrmals so, dass ich unwissend ein gekürztes Hörbuch gehört habe und mich irgendwann wunderte, dass es nicht länger ist. Erst bei Amazon konnte ich herausfinden, dass es sich um eine gekürzte Lesung handelte. Sehr ärgerlich, besonders bei Klassikern!

    Bitte markieren Sie gekürzte Lesungen als solche, am besten unter der Inhaltsangabe.

    • Offizieller Beitrag

    spitzefeder: danke für den Hinweis, ich habe den Beitrag und deine Antwort der Übersichtlochkeit wegen mal in den bestehenden Thread verschoben.

    Tinnitus : hier im nutzerforum der Onleihe schreiben Nutzer, genau wie du. Wir können nichts "markieren". Bitte wende dich direkt an deine Bibliothek, damit bei der Erfassung und Einstellung der Medien ggf. ein entsprechender Hinweis vermerkt wird, sofern dies nicht verlagsseitig erfolgt ist. Vielen Dank.

    • Offizieller Beitrag

    Bitte wende dich direkt an deine Bibliothek, damit bei der Erfassung und Einstellung der Medien ggf. ein entsprechender Hinweis vermerkt wird, sofern dies nicht verlagsseitig erfolgt ist.

    BettinaHM : Das kann die Bibliothek nicht. Die Daten kommen von den Verlagen und können von den Bibliotheken nicht korrigiert werden (auch wenn uns oft die Haare zu Berge stehen, wenn wir sie sehen).