Rückgabe von eAudio

onleihe:hilfe
Aktuelle Meldungen finden Sie stets auf der :hilfeseite für die Onleihe.

  • Das DRM der eAudio basiert auf dem zwischenzeitlich eingestellten DRM 10 von Microsoft.
    Im dortigen DRM war eine Rückgabe nicht vorgesehen.
    Bei der Umsetzung in ein durch die Onliehe-App nutzbares DRM wurde die bestehende Funktionalität übernommen, jedoch nichts Neues hinzugefügt.


    Im Vergleich dazu haben wir das LCP/Care DRM ebenfalls für uns angepasst und auch hier die Funktionalitäten des Adobe DRM übernommen.
    Hier war jedoch eine Vorzeitige Rückgabe bereits enthalten. Ergo auch im neuen LCP/Care.


    Das ist der historische Hintergrund, warum es bei eAudios keine vorzeitige Rückgabe gibt.


    gimiju hatten dann noch einen Auszug aus der Hilfe gepostet, dass die Rückgabe noch nicht bei allen Varianten möglich ist und daher zu mehr Verwirrung führen würde.


    Sobald etwas nicht nur gestreamt wurde, ist eine Rückgabe der eAudios technisch nicht mehr möglich.
    Da es anders noch nicht umgesetzt wurde, haben wir bewusst entschieden, es noch gar nicht anzubieten, bis es für alle Varianten inkl. nach einem Download möglich ist.


    Das ist der Grund.



    Seitdem kamen leider immer wieder andere Themen dazwischen, die ebenfalls wichtig und wichtiger waren.

    Wir hätten es im Support auch gerne, denn dann könnte man sich manche Erklärung sparen "alle Medien rückgebbar, immer, überall, Punkt". ;)


    Freundliche Grüße

    Admin

  • Ich bin der gleichen Meinung wie Paulolo: es ist ausgesprochen schade, dass auch 2023 die vorzeitige Rückgabe von E-Audios nicht funktioniert. Ich verstehe den Unterschied der Ausleihrechte von E-Büchern und E-Audios nicht wirklich, deshalb auch nicht, dass man die Hörbücher nicht analog der E-Bücher vorzeitig zurückgeben kann.

  • Sinngemäße Wiedergabe einer Admin-Antwort (aus dem Gedächtnis): E-Books lassen sich dann zurückgeben, wenn sie auf das Gerät geladen wurden, weil nur dann die Leihinformationen mitgeladen werden. Hörbücher lassen sich laden und streamen. Theoretisch ließe sich die Rückgabe für geladenen Hörbücher kurzfristig umsetzen. Dann hätte man aber erstens einen Unterschied zwischen heruntergeladenen und gestreamten Büchern, und zweitens sind Hörbücher um ein vielfaches größer, so dass man sie nicht mal eben lädt, nur um sie zurückzugeben. Daher wird dies noch nicht umgesetzt. Das ist der Unterschied bei der Rückgabe zwischen E-Books und E-Audios.

  • Hörbücher lassen sich laden und streamen. Theoretisch ließe sich die Rückgabe für geladenen Hörbücher kurzfristig umsetzen.

    Ich bin verwirrt... In der Onleihe-Hilfe gibt es einen Beitrag zu diesem Thema - dort steht genau das Gegenteil, nämlich dass die vorzeitige Rückgabe von heruntergeladenen eAudios derzeit nicht umsetzbar ist:

    Zwar wäre eine vorzeitige Rückgabe für ausschließlich gestreamte E-Audios aktuell technisch umsetzbar, die Option der Rückgabe für heruntergeladene E-Audio wurde vom Anbieter des Kopierschutzes noch nicht umgesetzt. Wir sind hier auf unseren externen Anbieter angewiesen.

    Um die daraus resultierende Verwirrung in der Nutzung zwischen Stream und Download zu vermeiden, ist derzeit generell keine vorzeitige Rückgabe möglich.

    Und Administrator hat in Beitrag #21 dasselbe geschrieben:

    Sobald etwas nicht nur gestreamt wurde, ist eine Rückgabe der eAudios technisch nicht mehr möglich.
    Da es anders noch nicht umgesetzt wurde, haben wir bewusst entschieden, es noch gar nicht anzubieten, bis es für alle Varianten inkl. nach einem Download möglich ist.

    Sind die Einträge aus der Onleihe-Hilfe und Beitrag #21 inzwischen überholt?

  • Danke für den Link zur Hilfeseite. Der Beitrag ist jetzt auch schon wieder eine Weile her.


    Grundsätzlich ist wichtig und richtig, dass es einen technischen Unterschied gibt zwischen Streaming und Download.
    Für viele ist das heute quasi egal, weil beides "einfach so" geht. Ich selbst gehöre der Generation an, die noch Kasetten* gekauft hat.

    DAS war mal noch ein "Download". ^^


    Normalerweise ist eine Unterscheidung auch nicht wichtig, hier aber eben schon, weil es unterschiedliche Lösungen benötigt.

    Da es nicht für beides umgesetzt werden konnte, wäre die Verwirrung in jedem Fall dann groß, wenn nur eine Variante "zurückgebbar" ist.


    Und meines Wissens ist der Hilfebeitrag weiterhin gültig.
    Von daher war es mir in obigem Beispiel nicht gar so wichtig, welche der beiden Varianten nun die Verzögerung verursacht.
    Sorry, falls das das nicht ausreichend präzise war.


    Freundliche Grüße

    Admin


    * Das sind die Dinger, die "ausnudeln" können. Dann kann man es z.B. mit einem Bleistift wieder einspulen.

    ...

    Kennt das hier überhaupt noch jemand unter 30 Jahren??

  • spitzefeder Wenn man aus dem Gedächtnis schreibt... :S

    Dass es an dem Unterschied zwischen geladenem/gestreamten Höraudio lag, war ja wenigstens richtig. Wahrscheinlich habe ich das von den geladenen Büchern einfach übertragen, es liegt ja auch nahe...

    Entschuldigt bitte.

  • Entschuldige meine Khorintenkackerei; ich kann manchmal nicht anders und gehe mir damit selbst auf die Nerven

    Da mach ich doch mal mit: das h kommt bei der Korinthe hinter das t :D

    Aber im Ernst, gerade bei den technischen Sachen sollte man genau sein, das hilft ungemein, wenn es wieder mal klemmt irgendwo. Deswegen danke für den Hinweis!

  • Wie wäre es mit folgendem Kompromiss: Audios lassen sich verlängern, auch wenn sie vorgemerkt sind. Dann brauche ich sie nur für kurze Zeit zu leihen und habe keine Sorge, dass ich es nicht zu Ende schaffe. Man kann es ja begrenzen auf zwei Mal (oder drei Wochen).

  • Wie wäre es mit folgendem Kompromiss: Audios lassen sich verlängern, auch wenn sie vorgemerkt sind. Dann brauche ich sie nur für kurze Zeit zu leihen und habe keine Sorge, dass ich es nicht zu Ende schaffe. Man kann es ja begrenzen auf zwei Mal (oder drei Wochen).

    Sofern ich nicht Teile der Unterhaltung übersehen haben, klingt das nicht nach einem gangbaren Kompromiss.


    Vergleiche es doch mit einer Ausleihe realer physische Medien.
    "Sie können das Buch noch nicht haben, die Person vor Ihnen hat es verlängert." Das gibt es bei keiner Bibliothek, vermute ich.

    Ein physisches Medium kann man einfach behalten, aber bei den Onliehe-Medien geht es eben nicht - das eMedium wird am Stichtag unbrauchbar.


    Der Trick an dieser Stelle wird später sein, es automatisch für die volle zeit zu haben und dann aber alle Medienarten "vorzeitig zurückgeben" zu können.


    Wenn es dann noch länger sein soll, muss es eben in Abstimmung mit den Vormerkern erneut entliehen werden und ggf. kann man das Medium eben nicht behalten. Ganz wie in der Bibliothek.


    Freundliche Grüße
    Admin