Hilfe, ich lebe im Ausland!

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  • Hallo, ich bin schon seit mehreren Jahren begeisterte Onleihe-Benutzerin. Für mich ist es allein schon deshalb genial, weil ich im Ausland lebe und es toll finde, Zugriff auf sooo viele deutsche Bücher zu haben ( obwohl ich mir bei der Onleihe auch regelmäßig französische oder englische Bücher ausleihe).

    Beim letzten Zahlen des Jahresbeitrags ( in der Stadtbibliothek meiner Heimatstadt) wurde meiner Mutter, die das immer für mich erledigt, allerdings gesagt, dass ich kein Recht habe die Onleihe zu nutzen, wenn ich nicht in Deutschland lebe. Aufgrund meiner IP Adresse ist wohl aufgefallen, dass ich die Bücher nicht in Deutschland herunterlade.

    Meine Frage: Warum ist das ein Problem????

    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, und wäre wirklich sehr traurig, wenn ich die Onleihe nicht mehr nutzen könnte! (...oder wenn ich mir die Mühe machen müsste, meine IP Adresse zu manipulieren...X/)

    Sonnige Grüße :*

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das mit deiner IP-Adresse zu tun hat. Ich arbeite selber in einer Bibliothek, diese Info bekommen wir nicht - woher auch? Vermutlich ist bei dir eine Adresse im Ausland eingetragen oder deine Mutter hat im Gespräch erwähnt, dass du im Ausland lebst. Das ist aber eigentlich kein Grund, aus dem du die Onleihe nicht nutzen darfst. Wir haben auch Leser, die derzeit im Ausland leben und froh darüber sind, unser Angebot per Onleihe weiter nutzen zu können.


    An deiner Stelle würde ich mich mal mit der Bibliothek in Verbindung setzen und einfach fragen.

  • Wenn die Heimatbibliothek tatsächlich nicht bereit sein sollte dein Konto beizubehalten, weil du im Ausland lebst sehe ich aktuell zwei Möglichkeiten:


    1. du setzt dich mit dem Goethe-Institut deines Landes in Verbindung und nutzt die Onleihe der Goethe-Institute

    2. deine Mutter meldet sich in der Bibliothek an und du nutzt ihre Zugangsdaten (die weniger schöne Lösung)


    Selbst wenn eine IP-Adresse aus dem Ausland verwendet wird ist das kein Sperrgrund. Jeder normale Nutzer hat ja auch die Möglichkeit in Urlaub zu fahren und die Onleihe zu nutzen. Und selbst wenn man auf Weltreise ist sollte das eigentlich unproblematisch sein.

  • Ich wohne im Landkreis Leipzig. Ich wollte mich zusätzlich in der Stadt Leipzig anmelden. Ich kann durchaus den Beitrag bezahlen, darf Bücher aus Papier auch ausleihen, aber die Onleihe ist für mich gesperrt da ich nicht in der Stadt Leipzig meinen Wohnsitz habe. Das wurde mir sofort mitgeteilt. Angeblich würden "die Fremden" die verfügbaren Kontingente der Leipziger Onleihe ausplündern. Die Leipziger hätten dann nix mehr zu lesen. Ich kann mir vorstellen das auch andere Onleihen genau auf den Wohnort ihrer Kunden achten.

    In meine Onleihe komme ich übrigens via Opera-VPN regelmäßig mit ausländischen IP's - ohne Probleme.

  • Ich kann mir vorstellen das auch andere Onleihen genau auf den Wohnort ihrer Kunden achten.

    Wenn man aber im System mit einer (Zweit-)Adresse im Bibliotheksort geführt wird, dann kann das vor Ort keiner filtern. Denn das mit der IP-Adresse halte ich für Blödsinn aus Sicht des Datenschutzes.


    Es steht natürlich jeder Bibliothek frei zu entscheiden, welcher Personenkreis für die Ausleihe/Onleihe zugelassen ist. Das hat je nachdem auch politische Gründe.

    Wenn es ein Onleihe-Verbund ist, dann ist man da glaub eher großzügiger was den Wohnort anbelangt. Weil wenn ich jemanden wegschicke, weil er evtl. nicht im Umkreis von x Kilometern um die Stadt wohnt, wo die Bibliothek ist. Dann geht der Kunde in eine andere Stadt und meldet sich dort eben an....

    • Offizieller Beitrag

    “Fernanmeldungen“ nehmen wir auch nicht an - eben weil es durchaus Leute gibt, die sich nur die Rosinen herauspicken wollen. Wir nehmen generell keine Gebühren und stellen unser Angebot für Ortsansässige zur Verfügung - wobei das großzügig ausgelegt wird, Umkreis ist natürlich ebenfalls okay. Genauso wie Leute, die auf Besuch sind und sich persönlich anmelden. Schriftlich geht aber nicht (ausgenommen Menschen, die nicht persönlich vorbeikommen können, da sie z.B. nicht mobil sind).


    Die Träger, die die Bibliotheken finanzieren, im Allgemeinen also die Kommunen, tun das natürlich in erster Linie für ihre Bürger. Deshalb ist es meiner Meinung nach verständlich, wenn es Einschränkungen bei der Anmeldung gibt.

  • meiner Meinung nach verständlich, wenn es Einschränkungen bei der Anmeldung gibt.

    Ja, definitiv macht das Sinn. Wenn es aber die deutsche Heimatstadt ist und jemand vorübergehend oder auch längerfristig im Ausland ist und sich einmal persönlich anmeldet, dann sehe ich persönlich da kein Problem. Das ist für mich wie Menschen im Urlaub/Kur oder ähnliches, die will man ja auch nicht wegschicken. Da man bei uns vor Ort die Gültigkeit verlängern kann können wir so das mit den Rosinen etwas einschränken.

  • Ich finde das echt nicht meh zeitgemaes. Manchmal schaue ich in andere Onleihen und sehe , dass viele Titel dort verfuegbar sind und oder eben andere im Programm.Dann zahlt man eben die Jahresgebühr. Man tut niemanden weh. Gerade wenn man nicht so koerperlich unterwegs sein kann oder auch fuer Rentner. Hier auf dem Land sind nicht alle der Onleihe angeschlossen oder einer anderen Onleihe, die nicht so toll ist.Dann wird man bestraft, dass man am falschen Ort wohnt. Das ist doch nicht nachvollziehbar. Ja, es sind Steuergelder aber ist das tatsächlich relevant hier, wo an anderen Stellen Steuergelder in Millionen versickern ? Das Argument finde ich echt krass wo Rentnerin in der Provinz wohnt, und sich deshalb in Xy nicht anmelden darf ,trotz Betragszahlung. Man kann nur hören und lesen, mal mehr mal weniger, und eben nicht ueberall gleichzeitig.Wem schadet man damit? Vielleicht kann man das wirklich mal überdenken. Dann eben als Nichtansaessiger paar Euro mehr.

  • Hier auf dem Land sind nicht alle der Onleihe angeschlossen oder einer anderen Onleihe, die nicht so toll ist.

    Bei uns in der Region gibt es auch kleinere Bibliotheken, die keine Onleihe anbieten oder eben nur wenig Öffnungszeiten haben, da sie ehrenamtlich sind. Deswegen ist es in unserer Bibliothek kein Problem, wenn man aus dem Umland kommt. Aber man muss persönlich vorbei kommen um seine Gebühren zu bezahlen.

    Ob die Onleihe nun toll ist oder nicht, das ist erst mal ne subjektive Sache. Da gilt es erstmal sich an die jeweilige Bibliothek zu wenden und eben auch dort seine Wünsche zu äußern. Aber es gibt eben Kommunen, die sehen ihre Bibliotheken als Einrichtung für die Bürger ihrer jeweiligen Stadt und entscheiden da eben anders. Das muss man dann im Zweifelsfall mit der Bibliothek klären. Da kann man jetzt nicht pauschal alle in einen Topf hauen, dass die "Provinz-Bewohner" völlig benachteiligt sind.

  • An deiner Stelle würde ich mich mal mit der Bibliothek in Verbindung setzen und einfach fragen.

    Wahrscheinlich wird das in jeder Stadt anders gehandhabt. Du hast Recht, ich werde einfach mal persönlich nachfragen, wenn ich das nächste Mal in Deutschland bin.

  • Vielen Dank für die vielen Kommentare :love:

    Ich sehe jetzt ein bisschen klarer. Ich wusste nicht, dass es Städtebedingt so viele Unterschiede bezüglich der Onleihe gibt.


    Übrigens habe ich schon öfter mit französischen "Leseratten" diskutiert, die alle schwer beeindruckt von dem Onleihe-System sind und es sehr bedauern, dass es sowas in Frankreich nicht gibt!

    Deswegen weiß ich diesen Luxus doppelt zu schätzen! :)

  • In Berlin (VOEBB) muss man sich nur persönlich mit Perso oder Reisepass mit Meldeadresse im Bundesgebiet anmelden.

    Man zahlt den Jahresbeitrag und erhält die volle Leistung. Also auch die Onleihe für auswärtige InhaberInnen eines Bibliotheksausweises.

    (Mit Wohnsitz in Berlin geht das Anmelden auch online)


    Ich finde es unverständlich, dass man in Bibliotheken als Nicht-Ortsansässiger u.U. den vollen Preis zahlt, Bücher/sonst. Medien korporal ausleihen, aber die Onleihe nicht nutzen kann.


    Bei der Leipziger Onleihe steht auf der Startseite:

    "Das Angebot steht allen Kundinnen und Kunden der Leipziger Städtischen Bibliotheken mit einem gültigen Bibliotheksausweis zur Verfügung."

    Dort steht also allen Kundinnen und Kunden". Nach meiner Auffassung ist ein Bibliotheksausweis entweder gültig oder nicht. Und wer den vollen Preis bezahlt, hat meiner Meinung nach Anspruch auf die volle Leistung.

    Wenn nicht, sollte man das offen kommunizieren.


    Das Argument "nur für Leute, die hier wohnen", finde ich unzureichend, denn das betrifft auch die korporalen Bücher.

    Einen verminderten Jahresbeitrag für Nicht-Ortsansässige, die die Onleihe nicht nutzen dürfen, fände ich ok.

    Aber den vollen Preis bezahlen und nicht die volle Leistung erhalten - das stößt bei mir auf Unverständnis.

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  • Übrigens habe ich schon öfter mit französischen "Leseratten" diskutiert, die alle schwer beeindruckt von dem Onleihe-System sind und es sehr bedauern, dass es sowas in Frankreich nicht gibt!

    In Frankreich gibt es durchaus auch Bibliotheken, die eine bibliothéque numérique anbieten. Paris und Marseille haben z. B. ein recht gut ausgebautes Angebot. Inwieweit das in anderen, kleineren Städten oder im ländlichen Raum verbreitet ist, weiß ich allerdings nicht.

  • Ich faende es besser, wenn man dann wenigstens die Onleihe nutzen könnte.Mal ehrlich, wer leiht sich ein Buch oder Hoerbuch aus, wenn er dann 30 km oder mehr fuer eine Hinfahrt braucht. Manche arbeiten da in der Stadt, aber die anderen?

  • In Frankreich gibt es durchaus auch Bibliotheken, die eine bibliothéque numérique anbieten. Pars und Marseille haben z. B. ein recht gut ausgebautes Angebot. Inwieweit das in anderen, kleineren Städten oder im ländlichen Raum verbreitet ist, weiß ich allerdings nicht.

    Das ist ja echt der Hammer! Vielen Dank für die Info, die ich sofort an einige Freunde in Paris weitergeben werde :)

  • dass es Städtebedingt so viele Unterschiede bezüglich der Onleihe gibt.

    Wenn Du es genau wissen willst, wirf einen Blick in die Satzung bzw. die Benutzungsordnung Deiner Bibliothek (meist steht diese auf der Homepage der Bibliothek). Dort ist der Personenkreis benannt, der die Bibliothek nutzen darf. Alle meine früheren und jetzigen Bibliotheken hatten in der Satzung eine Formulierung wie:


    1. Die Benutzung der Stadtbibliothek xxx ist jedermann im Rahmen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung gestattet.


    Damit kann sich jeder mit den entsprechenden Legitimationspapieren anmelden und bei Zahlung der entsprechenden Gebühren die Bibliothek nutzen.

    Der überwiegende Teil der Öffentlichen Bibliotheken sind 'Jedermann-Bibliotheken'; wenn das den Budgetverantwortlichen nicht gefällt, müssen sie eine Satzungsänderung herbeiführen. Dabei hoffe ich, dass die Mehrheit der Entscheider vernünftige Ansichten hat.