onleihe:hilfe
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  • Aber auch vorzeitige Rückgaben kurz nach dem Ausleihen sind doch erlaubt. Es steht nirgendwo in den Benutzungsbedingungen, daß ich eine Ausleihe mindestens eine gewisse Zeit halten muß, oder?


    Und daß ein Mißbrauch vorliegt, müßte man erst mal beweisen. Kann man "einfach so" aus der Onleihe rausgeschmissen werden lt. Nutzungsbedingungen? Und ohne Nachweis würde ich einen solchen Ausschluß als willkürlich empfinden.


    Um einen Mißbrauch zu verhindern, könnte man doch einfach entweder die vorzeitige Rückgabe ganz oder erst nach einer Mindesthaltezeit beschränken - bei eAudios ist eine vorzeitige Rückgabe ja jetzt gar nicht möglich.


    Als es noch die PDF-Ausleihe von ePapers gab, habe ich auch schon öfters mal mehrere Zeitschriften zur gleichen Zeit ausgeliehen, weil sie gerade zusammen eingestellt wurden. Innerhalb eines Tages kann man mehrere Zeitschriften gar nicht vernünftig in der Breite lesen, und so habe ich einfach Screen-Hardcopies als JPGs erzeugt, abgespeichert, die Zeitschriften anschließend zurück gegeben und in aller Gemütsruhe meine JPGs gelesen oder oft sogar aufgehoben und archiviert, wenn es für mich relevante Informationen enthielt. Also, ist das verboten? Oder ab wann?

  • Es steht nirgendwo in den Benutzungsbedingungen, daß ich eine Ausleihe mindestens eine gewisse Zeit halten muß, oder?

    Nein, das ist auch nicht der Fall. Manchmal stellt man nach kurzer Zeit fest, dass einem ein Buch nicht gefällt und kann das problemlos sofort zurückgeben. Bei Dennis007 waren das laut seinen Angaben aber gut und gerne mal 40-50 Titel in sehr kurzer Zeit die ausgeliehen und zurückgegeben wurden und irgendwo hat das Ausleih/Rückgabeverhalten in Kombination einen Warnmechanismus ausgelöst. Es wird niemand einfach "rausgeschmissen" sondern wenn so ein Mechanismus anspringt, dann läuft das eben über die Heimatbibliothek, wo man das dann entsprechend klären kann und dann steht zumindest im hier geschilderten Fall einer weiteren Nutzung nichts im Wege.


    Zeitungen und Zeitschriften haben ja eh kürzere Leihdauern und da ist das klar, dass die schneller wieder verfügbar sind. Aber trotzdem blättert man da in der Regel durch jede Zeitschrift doch ein paar Minuten durch und macht dann die Screenshots oder Ausdrucke oder so. Das ist alles unproblematisch - auch die Ausleihe von 40 oder 50 Titeln gleichzeitig. Nur wenn es gekoppelt ist mit einer enorm kurzen Leihdauer und Rückgabe im großen Stil, dann kann das augenscheinlich eben verdächtig wirken und dann ist eine Prüfung des Falls erforderlich.

    • Offizieller Beitrag

    Vorgang und Ablauf sollten nicht überbewertet werden. Hier wird niemand kriminalisiert und es ist auch niemand rausgeworfen worden.

    Es gab einen Fall, die Bibliothek wurde informiert, nun wird es geklärt, dann ist es ok.


    Dass wir bei bestimmten Indizien reagieren müssen, steht außer Frage. Eine entsprechende Nachfrage ist legitim.

    Der schnellste Weg zum Kontakt ist aus unserer Erfahrung das Sperren des Kontos.


    Nicht zuletzt wäre im "worst case" auch ein Hack durch Dritte möglich. Wir MÜSSEN reagieren. Nun kann es geklärt werden. Ein Problem besteht hier nicht und muss auch nicht herbeigeredet werden.


    Und dass wir bei einigen wenigen Fällen über alle 3000 Bibliotheken hinweg nicht gleich für den "häufigen Bedarfsfall" einen vermeintlich super idealen Ablaufplan schmieden, ist sicher auch kein Thema.

  • Wenn man ein Buch nur anlesen möchte gibt es oft eine Leseprobe.

    Jetzt muß ich dringend meinen Senf zu Leseproben dazugeben.


    Die Leseproben, man möge es mir verzeihen, sind ein Witz. Also zumindest bei Büchern. Während bei Zeitungen immerhin das Inhaltsverzeichnis gegeben ist, wonach ich entscheiden kann, ob ein interessanter Beitrag für mich dabei ist, sind es bei den meisten Büchern nur die ersten fünf Seiten, also Titel, Impressum, womöglich noch Widmung, und dann die erste Seite des Buches. Zum Teil noch nicht mal das, sondern wahllos irgendeine Seite herausgegriffen oder bei Kapitel zwei angefangen. Dann eine Seite folgend.


    Damit kann man nichts anfangen also auch nicht reinlesen, somit habe auch ich schon Lizenzen oder Ausleihen für andere, oder wie man das nennt, versemmelt und vorzeitig zurückgegeben, weils halt nix war.


    Da müsste ich also zuerst bei einem Händler die Leseprobe laden, das sind meistens die ersten vollen 30 Seiten, dann wieder zurück....oh man.


    Können bei der Onleihe nicht auch dieselben Leseproben eingestellt werden, wie bei was weiß ich Thalia oder buecher.de? Würde vielleicht manches entzerren...

    • Offizieller Beitrag

    Die Leseproben werden so von den Verlagen geliefert. Ich persönlich finde sie auch wenig bis gar nicht hilfreich.


    Übrigens ist es ein gängiges Mittel, ein Nutzerkonto zu sperren, wenn man mit dem Nutzer in Kontakt treten will, aber es nicht kann (z.B. weil keine E-Mail-Adresse hinterlegt wurde; derjenige unbekannt verzogen ist; oder oder oder). Das funktioniert in der Regel sehr gut, weil der Nutzer sich irgendwann (meist früher als später) von selbst bei der Bibliothek meldet, weil er eben z.B. nicht mehr in sein Onleihe-Konto kommt ;)

    • Offizieller Beitrag

    Die Leseproben werden so von den Verlagen geliefert. Ich persönlich finde sie auch wenig bis gar nicht hilfreich.

    Jain, allerdings ist es vertraglich festgelegt, dass es z.B. lediglich 5 (oder 6?) Seiten sein dürfen.

    Erstellt wird es von uns. Da es ein automatisierter Prozess ist, ist es nicht einfach, hier leere Seiten u.ä. rauszufiltern.


    Allerdings prüfen wir, ob wir nicht auch von den Verlagen andere - und umfangreichere - Leseproben erhalten können und sind hierzu mit den Verlagen in Kontakt.

    Dergleichen geht aber selten schnell.