Kurze Nachfrage: welche Zuschreibung von Eigenschaften einer Bevölkerungsgruppe ist nachweislich wahr?
Tja, ist leider gelöscht.
Das Grundgesetz garantiert Folgendes: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten..."
Das bedeutet: Du kannst dich auf den Marktplatz stellen und deine Meinung frei äußern, du kannst einen Blog betreiben und deine Meinung frei äußern, du kannst ein Buch schreiben und deine Meinung frei äußern. Du kannst alles Mögliche machen.
Aber:
Du kannst niemanden verpflichten, deine Meinung zu verbreiten. Du kannst keinen Verlag zwingen, dein Buch zu drucken, und keine Zeitung, deinen Leserbrief oder deinen Online-Beitrag zu veröffentlichen.
Das ist keineswegs vergleichbar mit einem Forum. Es geht nicht darum, daß wer-auch-immer zu einer Veröffentlichung gezwungen wird. Es geht darum, daß von der Meinungsfreiheit gedeckte Aussagen nach der Veröffentlichung gelöscht werden. Vergleiche LG Gießen, Az 31021/19.