Alle machen es, aber ist das Kopieren von ADE auf den eReader auch dann ok, wenn die Nutzungsbedingungen ein "Kopieren" ausdrücklich nicht erlauben?
Die "Allgemeinen Benutzungsbedingungen" sagen:
§ 3 Digitales Ausleihen / Rechte und Grenzen
(2) [...] Der im Rahmen eines digitalen Ausleihvorgangs für den betreffenden Inhalt jeweils zulässige Nutzungsumfang wird Ihnen als Bibliotheksnutzer im Zusammenhang mit dem Ausleihvorgang mitgeteilt; der dort beschriebene Nutzungsumfang konkretisiert die jeweilige Rechteeinräumung.
Und wenn ich jetzt im Rahmen des Ausleihvorgangs auf der Detailseite eines eBooks als "konkretisierte" Rechteeinräumung lese:
Wie soll man daraus als juristischer Laie das Recht ableiten, eine Kopie auf den eReader ziehen zu dürfen?
Oder wird das Recht irgendwo an anderer Stelle eingeräumt?
Oder ist mit "Kopieren" hier was anderes gemeint?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir hier alle Unrecht tun. Ich würde aber schon gerne wissen, mit welchem Recht das Kopieren auf den eReader ok ist. Kann das hier im Forum jemand erläutern?