Kopieren erlaubt?

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  • Alle machen es, aber ist das Kopieren von ADE auf den eReader auch dann ok, wenn die Nutzungsbedingungen ein "Kopieren" ausdrücklich nicht erlauben?


    Die "Allgemeinen Benutzungsbedingungen" sagen:

    § 3 Digitales Ausleihen / Rechte und Grenzen

    (2) [...] Der im Rahmen eines digitalen Ausleihvorgangs für den betreffenden Inhalt jeweils zulässige Nutzungsumfang wird Ihnen als Bibliotheksnutzer im Zusammenhang mit dem Ausleihvorgang mitgeteilt; der dort beschriebene Nutzungsumfang konkretisiert die jeweilige Rechteeinräumung.

    Und wenn ich jetzt im Rahmen des Ausleihvorgangs auf der Detailseite eines eBooks als "konkretisierte" Rechteeinräumung lese:

    pasted-from-clipboard.png


    Wie soll man daraus als juristischer Laie das Recht ableiten, eine Kopie auf den eReader ziehen zu dürfen?

    Oder wird das Recht irgendwo an anderer Stelle eingeräumt?

    Oder ist mit "Kopieren" hier was anderes gemeint?


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir hier alle Unrecht tun. Ich würde aber schon gerne wissen, mit welchem Recht das Kopieren auf den eReader ok ist. Kann das hier im Forum jemand erläutern?

  • In den Nützungsbedingungen meiner Onleihe steht:


    divibib

    räumt Ihnen als Bibliotheksnutzer im Rahmen eines digitalen Ausleihvorgangs ein einfaches, befriste-

    tes und nicht übertragbares Recht ein, den digital entliehenen Inhalt in dem jeweils im Rahmen des digitalen

    Ausleihvorgangs

    mitgeteilten und gestatteten Umfang zum ausschließlich persönlichen

    Gebrauch zu nutzen.



    Das bedeutet für mich, dass ich es auf meinem eigenen eReader auch benutzen kann. Und ich kann ja auch ein ausgeliehenes Buch zweimal downloaden, z.B einmal auf dem PC und einmal auf dem Reader, solange die mit der gleiche Adobe ID autorisiert sind.

    Und eben wegen der Rechtebeschränkung schlagen wir uns mit Adobe (ID) herum.

    • Offizieller Beitrag

    Das "Kopieren", das in den Detailanzeigen der Medien erlaubt wird (oder eben nicht) ist das Kopieren im klassischen Sinne - also Ausschnitte vervielfältigen zur dauerhaften Nutzung (wie wenn ich ein gedrucktes Buch auf den Kopierer lege). Das "Kopieren" auf ein geeignetes Endgerät, ohne dabei den Kopierschutz zu entfernen, ist nur ein "Übertragen" wie Hundehuette schon sagt.

  • Danke für die Antworten.

    Aber wenn ich mal in die Rolle des Advocatus Diaboli schlüpfe, überzeugt das noch nicht.


    Hundehuette und Ingo

    "Übertragen" bedeutet doch, dass nach dem Übertragungsvorgang nur ein Exemplar vorhanden sein darf. Da ich beim "Übertragen" von ADE auf den eReader aber zwei Exemplare habe, ist es ja eigentlich doch ein "Duplizieren" oder "Kopieren". Für eine "Übertragung" müsste ich also das Exemplar in ADE löschen.


    @meisje

    Auch das Recht zum Kopieren für den eigenen Gebrauch wird dir laut deinem Zitat nur "in dem jeweils im Rahmen des digitalen Ausleihvorgangs mitgeteilten und gestatteten Umfang" gewährt. Und der im Rahmen des Ausleihvorgangs mitgeteilte Umfang schließt ein Kopieren ausdrücklich aus.

    • Offizieller Beitrag

    Durch den ADE-Kopierschutz ist es dir gestattet, das eine Exemplar (es bleibt eins, trotz Übertragung) auf bis zu 6 Geräten gleichzeitig zu nutzen. Ist bei gekauften eBooks genauso.


    @meisje zitiert ja aus den Benutzungsbedingungen. In der Folge wird das weiter spezifiziert, was unter "gestatteten Umfang" gehört:

    Zitat


    (3) divibib räumt Ihnen als Bibliotheksnutzer im Rahmen eines digitalen Ausleihvorgangs ein einfaches, befriste-tes und nicht übertragbares Recht ein, den digital entliehenen Inhalt in dem jeweils im Rahmen des digitalen Ausleihvorgangs mitgeteilten und gestatteten Umfang zum ausschließlich persönlichen Gebrauch zu nutzen. Sie dürfen Urheberrechtsvermerke, Marken- und Wasserzeichen sowie andere Rechtsvorbehalte in den digital entlie-henen Inhalten nicht entfernen. Sie dürfen zudem die digital entliehenen Inhalte nicht in irgendeiner Weise inhalt-lich und/oder redaktionell verändern oder geänderte Versionen benutzen, sie für Dritte kopieren, öffentlich zu-gänglich machen bzw. weiterleiten, im Internet und/oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich ein-stellen, sie nachahmen, weiterverkaufen und/oder für kommerzielle Zwecke nutzen

    • Offizieller Beitrag

    Da ich beim "Übertragen" von ADE auf den eReader aber zwei Exemplare habe, ist es ja eigentlich doch ein "Duplizieren" oder "Kopieren". Für eine "Übertragung" müsste ich also das Exemplar in ADE löschen.

    Ich glaube, hier hast du einen Denkfehler. Im Gegensatz zum gedruckten Buch, an dem ich durch Kauf Eigentum erwerben kann, bekomme ich beim digitalen Buch nur das Recht der Nutzung, quasi eine Lizenz zum Lesen.

    "Beim gedruckten Buch erwerben Sie das Eigentumsrecht an diesem Gegenstand. Sie können es lesen, verleihen und verkaufen. Beim eBook sieht das etwas anders aus: Hier erwerben Sie eine persönliche Lizenz zur Nutzung des eBooks. Das eBook als Datei bekommen Sie gratis dazu.

    Das gekaufte eBook können Sie nicht verleihen oder verkaufen, denn die Nutzerlizenz der Verlage erlaubt nur den persönlichen Gebrauch durch Sie und ist nicht auf andere übertragbar." Quelle: https://www.lehmanns.de/page/ebookfaq

    Siehe z.B. auch hier .

    Vielleicht hilft das weiter?

  • Ok. Ich glaube ich hab's jetzt. Danke Ingo für den Hinweis auf die FAQ.

    Die Angabe auf der Detailseite, ob "Kopieren" erlaubt ist, meint also laut FAQ das "Kopieren von Textstellen" (Copy&Paste). Das macht es auch verständlich, dass bei einigen eBooks dieses "Kopieren" erlaubt ist und bei anderen nicht.

    Inwieweit das Kopieren der eBook Datei erlaubt ist, wird damit gar nicht angesprochen.


    Kann man das so ausdrücken: Das Kopieren der eBook Datei von einem Gerät auf beliebig viele andere eigene Geräte gehört zu den dem Nutzer eingeräumten Rechten. Das DRM sorgt dafür, dass ich als Nutzer auf der sicheren Seite bin.

    Gilt das nur implizit oder steht das auch irgendwo explizit?

    • Offizieller Beitrag

    Das ist so richtig. :)

    Ob das nun auch genau so irgendwo steht.. zumindest würde es nicht die ganzen Anleitungen auf der Hilfeseite der Divibib geben, die die Verwendung der Adobe ID auf bis zu 6 Geräten erläutern, wenn es verboten wäre ;)