Onleihe Ebooks - Kriterien beim Einkauf?

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  • Eben. Kannste nur mit Papierbüchern machen. eBooks kannst du nur leihen oder kaufen - nicht verschenken, nicht tauschen, nicht gebraucht weiterverkaufen. Deshalb denke ich, dass sich Verlage eBooks betreffend vielleicht mal was anderes überlegen sollen. Wenn Verkaufszahlen nicht wie gewünscht generiert werden, liegt es vielleicht nicht nur daran, dass immer öfter Bücher geliehen werden (z.B. Onleihe, aber auch weitere Plattformen), sondern u.U. auch daran, dass man als Endverbraucher mit einem einmal gekauften eBook nichts weiter anfangen kann als es immer wieder selbst zu lesen (Gekaufte Bücher mit Wasserzeichen darf man privat verleihen, habe ich mal gehört; aber ganz sicher weiß ich es nicht...)

    In meinem Bekanntenkreis liest kaum noch jemand ein Buch ( Klassiker, Sachbücher, Fotobände etc.) ausgenommen. Weil es eben so bequem ist, lesen in meinem Umfeld alle digital. Und man kann selbstverständlich bei Thalia z.B. Geschenkgutscheine auch für e-books erwerben, was ich ohnehin sinnvoller finde, denn die Geschmäcker bei Büchern sind ja so verschieden, wie bei kaum einer anderen Sache.

    Das mit der Weitergabe bzw. dem Verleihen von gekauften e-books würde mich auch interessieren. Weist Du da Näheres ?

  • Das mit der Weitergabe bzw. dem Verleihen von gekauften e-books würde mich auch interessieren. Weist Du da Näheres ?

    Ich bin zwar nicht gefragt - aber ich würde nie ein Ebook mit meinem Wasserzeichen weitergeben. Wenn der gute Freund trotz Zusicherung es nicht weiterzugeben es dennoch tut landet es irgendwann vielleicht in einer illegalen Tauschbörse. Den Sachverhalt dann vor einem Abmahnanwalt vom Verlag zu erläutern möchte ich nicht!

  • Das mit der Weitergabe bzw. dem Verleihen von gekauften e-books würde mich auch interessieren. Weist Du da Näheres ?

    Verleih oder Verkauf von gekauften eBooks ist nicht erlaubt. Mit Wasserzeichen ist es zwar möglich, aber deswegen nicht erlaubt. Das Wasserzeichen ist genauso ein Kopierschutz wie das harte DRM von Adobe, nur leichter zu handhaben. Und ein Entgegenkommen der Verlage, die früher fast alle eBooks nur mit hartem DRM verkauft haben. Was zu viel Frust bei Kunden und Buchhändlern führte.
    Man kauft die Lizenz nur zur eigenen Nutzung.

  • Wie können Bibliotheken denn überhaupt ebooks verleihen? Indem sie teure Lizenzen kaufen. Nicht selten zahlen Bibliotheken das Dreifache des normalen Preises, erwerben dafür das Recht das Buch für 48 Monate zu verleihen und zwar immer schön an einen Leser nach dem anderen. Es ist ja nicht so als könnten alle Büchereikunden zeitgleich in einem Buch lesen. Da muss die jeweilige Onleihe auch schon mal 30 Exemplare eines Titels kaufen, um die Nachfrage befriedigen zu können. Bibliotheken verleihen seit Ewigkeiten Bücher. Früher ausschließlich in gedruckter Form heute halt auch digital. Der Unterschied ist nur, dass die Printausgabe gekauft wird, der Bibliothek gehört und genutzt werden kann, bis sie veraltet oder auseinander fällt, während am ebook nur die Lizenz für die Ausleihe erworben wird. Und das bei großer Nachfrage immer wieder neu, weil die Lizenzen ja ablaufen. Wie das für Autoten schädlich sein kann, ist mir ein Rätsel...

  • Ich bin zwar nicht gefragt - aber ich würde nie ein Ebook mit meinem Wasserzeichen weitergeben. Wenn der gute Freund trotz Zusicherung es nicht weiterzugeben es dennoch tut landet es irgendwann vielleicht in einer illegalen Tauschbörse. Den Sachverhalt dann vor einem Abmahnanwalt vom Verlag zu erläutern möchte ich nicht!

    Ich war nicht an irgendeiner illegalen Aktion bzw. deren Handhabe interessiert. Ich dachte, es gäbe vielleicht zwischenzeitlich eine ganz legale Möglichkeit für EIGENE und gekaufte e-books. Ich würde mich hüten, mich wegen der paar Euronen strafbar zu machen.

    Wie können Bibliotheken denn überhaupt ebooks verleihen? Indem sie teure Lizenzen kaufen. Nicht selten zahlen Bibliotheken das Dreifache des normalen Preises, erwerben dafür das Recht das Buch für 48 Monate zu verleihen und zwar immer schön an einen Leser nach dem anderen. Es ist ja nicht so als könnten alle Büchereikunden zeitgleich in einem Buch lesen. Da muss die jeweilige Onleihe auch schon mal 30 Exemplare eines Titels kaufen, um die Nachfrage befriedigen zu können. Bibliotheken verleihen seit Ewigkeiten Bücher. Früher ausschließlich in gedruckter Form heute halt auch digital. Der Unterschied ist nur, dass die Printausgabe gekauft wird, der Bibliothek gehört und genutzt werden kann, bis sie veraltet oder auseinander fällt, während am ebook nur die Lizenz für die Ausleihe erworben wird. Und das bei großer Nachfrage immer wieder neu, weil die Lizenzen ja ablaufen. Wie das für Autoten schädlich sein kann, ist mir ein Rätsel...

    Wenn ein Buch 10 € kostet, die Onleihen das 3fache= 30€ bezahlen, dann kann das Buch mindestens 64 x ausgeliehen werden, wenn immer die max. Zeit von 21 Tagen genommen wird. Würden die 64 Ausleiher das Buch nicht leihen, sondern kaufen, würden also 64 x der Verkaufspreis von 10 € = € 640 umgesetzt. Soviel ich weiss, erhalten Autoren Tantiemen pro verkauftem Exemplar ( die Höhe richtet sich nach den Erfolgen des Autors ). Wie das mit den Beteiligungen für Autoren bei Bibis aussieht, weiss ich nicht.

    Aber nun dürfte klar sein, warum Verlage und Autoren nicht daran gelegen sein wird, für die Bibs bessere Konditionen anzubieten.

    Dass es überhaupt gemacht wird, dürfte politisch/gesellschaftlich angeraten sein und vielleicht auch mit Akzeptanz in der Öffenlichkeit zu tun haben. Man möchte ja als Verlag nicht unbedingt als der unsoziale Verlag XY, der sich weigert seine Bücher Bibis zur Verfügung zu stellen, damit eben auch finanziell schwächere Leute in den Genuss von Lesestoff kommen.

  • Ich dachte, es gäbe vielleicht zwischenzeitlich eine ganz legale Möglichkeit für EIGENE und gekaufte e-books.

    Die gibt es, z.B. bei Amazon die Familienbibliothek. Ein Teil meiner Nachkommen hat per Familienbibliothek Zugriff auf meine Kindle-Sammlung. Ich habe keine Ahnung ob andere Buchhändler auch so etwas anbieten.

  • Für physische Medien gibt es die Bibliothekstantieme. Die Bibliotheken wären vermutlich glücklich, wenn es eine vergleichbare Regelung auch für eBooks gäbe und dafür auch das Recht auf den Einkauf und Verleih aller eBooks (wie es für gedruckte Bücher der Fall ist) geregelt wäre.

    Interessant ! Das wusste ich nicht. Ist dann quasi so eine Art "Gema" für Schriftsteller. Ich denke aber, über kurz oder lang wird es Ähnliches auch für digitalen Lesestoff geben. Es gibt immer mehr Nutzer, da werden sich die Verantwortlichen nicht mehr lange gegen verschliessen (können). Bücher wird es sicherlich immer geben, aber bei Trivialliteratur/Belletristik wird das e-book immer populärer werden.

  • Ich bin Vielleserin und kaufe mir neben der Onleihe auch Bücher und Ebooks, aber möglichst nicht von Verlagen, die die Onleihe boykottieren. Alle Verlage haben auch die verringerte Mehrwertsteuer auf Ebooks nicht an die Kundinnen weitergegeben.:cursing:

    • Offizieller Beitrag

    Wobei unser Buchhändler hier am Ort um Verständnis bat, dass er die Mehrwertsteuerersparnis nicht (u.a. an uns als Bibliothek) weitergibt. Wenn ich es also richtig verstanden habe, ist es in diesem Fall (gedruckte Bücher!) so, dass das Geld nicht bei den Verlagen, sondern beim Buchhändler hängen bleibt. Und das sei ihm von Herzen gegönnt.

    • Offizieller Beitrag

    Bei gedruckten Büchern wie bei eBooks gilt in Deutschland ohnehin die Buchpreisbindung. Der Verlag legt den verbindlichen Verkaufspreis incl. MwSt fest. Daran kann kein Buchhändler rütteln, er darf nur zu diesem Preis verkaufen.


    Dass die Verlage die Senkung der MwSt auf eBooks zur Erhöhung ihrer Marge genutzt haben, steht allerdings auf einem anderen - in meinen Augen ziemlich unrühmlichen - Blatt.

  • Dass die Verlage die Senkung der MwSt auf eBooks zur Erhöhung ihrer Marge genutzt haben, steht allerdings auf einem anderen - in meinen Augen ziemlich unrühmlichen - Blatt.

    Also wenn ich es richtig verstanden habe wird die MwSt-Senkung an die Buchhändler weitergegeben, von dort allerdings nicht an die Endkunden. Zum einen geht es um Cent-Beträge und zum anderen haben die Buchhandlungen natürlich auch viele Titel auf Lager, die zum alten Preis gekauft wurden. In wieweit sie da jetzt Spielraum hätten in Zusammenhang mit der Buchpreisbindung weiß ich nicht. Wenn wäre es auf jeden Fall ein ziemlicher Aufwand ggf. alles neu zu etikettieren...

  • Wenn wäre es auf jeden Fall ein ziemlicher Aufwand ggf. alles neu zu etikettieren...

    den kleine Buchhändler (die es immer seltener gibt) größtenteils nicht betrieben haben.
    Auch andere kleine Läden haben ihre Kunden bei diesem „politischen Hintertürchen“ informiert, dass sie den hohen Aufwand für ein halbes Jahr umgehen und z.B. bei Einkäufen einen Gutschein abgeben.;)

  • den kleine Buchhändler (die es immer seltener gibt) größtenteils nicht betrieben haben.
    Auch andere kleine Läden haben ihre Kunden bei diesem „politischen Hintertürchen“ informiert, dass sie den hohen Aufwand für ein halbes Jahr umgehen und z.B. bei Einkäufen einen Gutschein abgeben.;)

    Das verstehe ich jetzt überhaupt nicht. Wenn ein Verlag den Ladenpreis geändert hat, muss der Titel in jeder Buchhandlung zwingend zum neuen Preis verkauft werden. Alles andere wäre ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung.

    Die einzelne Buchhandlung hat da keinerlei rechtlichen Gestaltungsspielraum.

    Ist bei Lehmanns ganz gut erklärt: --> https://www.lehmanns.de/page/mehrwertsteuersenkung

    • Offizieller Beitrag

    Ich rede von eBooks. Die hat kein Buchhändler auf Lager, nehme ich an. Und über die Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf eBooks von 19% auf 7% im vergangenen Jahr. Dadurch hat sich der Einkaufspreis für eBooks im Medienshop der Onleihe nicht geändert, soweit ich das beobachten konnte. Und hier handelt es sich keineswegs um Cent-Beträge. Die gönne ich bei der kurzzeitigen Senkung bis Jahresende jedem kleinen Händler, egal ob für Bücher oder sonstiges. Ob sich der EK-Preis für den Buchhandel geändert hat, weiß ich nicht. Und wie spitzefeder schreibt: Büchhändler haben keinerlei Spielraum bei der Preisgestaltung. Der Endpreis wird vom Verlag festgelegt, und zwar inclusive Mehrwertsteuer.