Hallo,
wenn ich das richtig sehe erwirbt die Bibliothek hier nicht ein physisches Medium, sondern viel mehr ein Nutzungsrecht. Wenn hier also einmal Medien unlesbar werden wäre es keine Verletzung des Urheberrechtes ein neues Exemplar zu erstellen und zum Verleih anzubieten. Daher sehe ich nicht die Notwendigkeit Medien zu sperren und erworbene Lizenzen stillzulegen.
Gruß,
Mathias
das siehst du vielleicht so, aber das ist nicht so.