Kein Download möglich

onleihe:hilfe
Aktuelle Meldungen finden Sie stets auf der :hilfeseite für die Onleihe.

  • Hallo,

    wenn ich das richtig sehe erwirbt die Bibliothek hier nicht ein physisches Medium, sondern viel mehr ein Nutzungsrecht. Wenn hier also einmal Medien unlesbar werden wäre es keine Verletzung des Urheberrechtes ein neues Exemplar zu erstellen und zum Verleih anzubieten. Daher sehe ich nicht die Notwendigkeit Medien zu sperren und erworbene Lizenzen stillzulegen.


    Gruß,

    Mathias

    das siehst du vielleicht so, aber das ist nicht so.

  • das siehst du vielleicht so, aber das ist nicht so.

    Auf Basis welchen Gesetzes sollte das anders sein? Das UHG würde nur greifen sofern die vereinbarten Nutzungsbedingungen (z.B. Anzahl der gleichzeitig gelesenen Exemplare) verletzt würden.

    Es gibt doch hier verschiedene Lizenzierungsmodelle. Wenn wir privat elektronische Medien erwerben ist die Weiterverbreitung und der Verleih nicht ohne weiteres erlaubt. Bibliotheken hingegen beziehen das Medium einmalig - jedoch mit einer vertragsgemäßen Anzahl von Leihlizenzen. Entsprechend darf das gleiche Medium maximal bis zur vereinbarten Lizenzzahl gleichzeitig verliehen werden. Bei fehlerhaften Medien muss der Verlag kostenfreien Ersatz liefern, da die vertragsgemäße Nutzung sonst nicht möglich ist.

    Sollte das Medium in der Bibliothekssoftware beschädigt werden kann es doch durch den Anbieter der Bibliothekssoftware kostenfrei ersetzt werden (Schadenersatz nach BGB) und der Bibliothek entstehen auch keine Kosten. Warum setzt hier niemand die Rechte der Bibliotheken durch und fordert wirksam die erworbenen Leistungen ein?

  • Warum setzt hier niemand die Rechte der Bibliotheken durch und fordert wirksam die erworbenen Leistungen ein?

    Ich denke, das tun die auch; die Bibliotheken haben schließlich alle doch nur einen bestimmten Etat für Neuanschaffungen. Und ein Großteil vom Geld kommt bei öffentliche Büchereien immer noch vom Betreiber, also meistens von einer Kommune. Und die sind da schon "selber groß", wie es im Schwabenland heißt.

  • Bei "normalen" Büchern hatte ich derlei Probleme erfreulicherweise nur selten und so ist mir dies bisher nicht so stark aufgefallen.


    Das Geld für die Hörbücher wird doch aber nur ausgegeben da es hier eine konkrete Nachfrage gibt. Daher bin ich der Meinung, dass man hier im Fehlerfall hier lieber ein neues Medium erzeugen als ein defektes sperren sollte. Insbesondere da Hörbücher oft mehrteilig sind wäre es unerfreulich wenn einzelne Teile fehlen sollten.


    Es geht ja hier nicht um doppelte Lizenzzahlungen sondern nur um den Aufwand einer erneuten Bereitstellung, welcher doch sehr überschaubar sein sollte.


    Ein Problem bei der Meldung defekter Medien ist sicher auch der "Umweg" über die Heimatbibliotheken. Es könnte doch möglicherweise schneller und effizienter sein, wenn ich die defekten Medien direkt in meinem Account unter "Meine Ausleihen" melden könnte. Damit muss dann niemand manuell das defekte Medium ermitteln und die Bearbeitung wäre einfacher.


    Im übrigen muss man doch auch positiv bemerken dass anscheinend die Fehler bei der Onleihe inzwischen deutlich zurück gegangen sind. Außer der verzögerten Cloud-Synchronisation ("Medium nicht verfügbar" bei neuen Medien) ist mir nichts mehr aufgefallen. Vielen Dank den Verantwortlichen!

  • Wenn aber die Ursprungsdatei vom Verlag defekt geliefert wurde, kann man nicht einfach "ein neues Medium erzeugen". Oder soll sich divibib-support hinsetzen und das Buch selbst vorlesen?

    Der Verlag ist vertraglich verpflichtet die Medien so zu liefern, dass diese verwendbar sind. Entsprechend muss man reklamieren und Ersatz fordern. Dem werden die Verlage sicher auch gern nachkommen, denn die Fehler werden ja nicht vorsätzlich gemacht.

    Natürlich wäre es sinnvoll diesen Reklamationsprozess soweit zu automatisieren, dass die Bearbeiter mit wenigen Klicks beanstandete Medien überprüfen und bei Bedarf reklamieren können.

  • Du bist Jurist und bietest Deine Arbeit kostenfrei an?

    Man muss sicher kein Jurist sein um ins BGB und UrhG zu schauen. Gerade die Neufassung der UrhG fasst doch die Rechte der Bibliotheken sehr übersichtlich zusammen.


    §60e UrhG:

    (1) Öffentlich zugängliche Bibliotheken, ... dürfen ein Werk aus ihrem Bestand oder ihrer Ausstellung für Zwecke der Zugänglichmachung, Indexierung, Katalogisierung, Erhaltung und Restaurierung vervielfältigen oder vervielfältigen lassen, auch mehrfach und mit technisch bedingten Änderungen.

    ...


    Jeder Nutzer dieser Medien bekommt diese Informationen auch schon bei seiner Anmeldung in den AGB's mitgeteilt. Nicht zuletzt ist es ein gemeinsames Interesse aller beteiligten Parteien (Autoren, Verlage, Bibliotheken und IT-Dienstleister) die vereinbarten Leistungen auch anbieten zu können. Daher wird man hier hoffentlich erst gar keine Juristen brauchen.

  • Ich denke man muß hier zwei Fälle unterscheiden:


    1. Die Datei ist schon bei Lieferung defekt (das dürfte am oftesten vorkommen). Dann ist der Lieferant in der Pflicht.
    2. Die gelieferte Datei wird irgendwie beschädigt z.B. durch einen Hardwarefehler. In dem Fall dürfte in den allermeisten Fällen eine Backup-Kopie verfügbar sein.
  • Ach. Und wer sagt dir, dass das nicht passiert?

    Wenn es passieren würde hätten wir doch das Problem gar nicht. Meisje hat ja schon die beiden Fallgruppen aufgezeigt und richtigerweise darauf hingewiesen dass es in der Regel daran liegt, dass die Datei vom Lieferant schon mit Fehlern geliefert wird. Wenn diese Dateien vom Lieferanten (Verlag) ausgetauscht worden wären wären doch jetzt alle glücklich und zufrieden. Also entweder wurde nicht reklamiert oder der Lieferant kam der Ersatzforderung nicht nach oder der Ersatz wird nicht eingespielt weil er z.B. nix taugt.

  • ^^:/ hier wissen also die onleihe-Nutzer wie die Arbeit der onleihe-Anbieter gemacht wird.


    Was wenn es eben nicht so mit 2-3 Klicks in 5-6 Sekunden pro Medium erledigt ist und was ist, wenn der Kollege eigentlich noch ein paar andere tagesfüllende Aufgaben zu erledigen hat, damit das onleihe-Angebot da ist?

    Ich finde es sehr anmaßend, wenn fachfremde Menschen einem erklären, wie die Arbeit, in welcher Zeit, zu machen ist.

  • ^^:/ hier wissen also die onleihe-Nutzer wie die Arbeit der onleihe-Anbieter gemacht wird.


    Was wenn es eben nicht so mit 2-3 Klicks in 5-6 Sekunden pro Medium erledigt ist und was ist, wenn der Kollege eigentlich noch ein paar andere tagesfüllende Aufgaben zu erledigen hat, damit das onleihe-Angebot da ist?

    Ich finde es sehr anmaßend, wenn fachfremde Menschen einem erklären, wie die Arbeit, in welcher Zeit, zu machen ist.

    Aha, Du bist also Onleihe-Anbieter oder Divibib-Mitarbeiter, oder was befähigt Dich spezifisch zu Deiner Aussage? Mutmaßungen gibt es hier schon zur Genüge, also laß' es besser.

  • Was wenn es eben nicht so mit 2-3 Klicks in 5-6 Sekunden pro Medium erledigt ist und was ist, wenn der Kollege eigentlich noch ein paar andere tagesfüllende Aufgaben zu erledigen hat, damit das onleihe-Angebot da ist?

    Merkst Du, dass Du genau das verteidigst, was ich anprangere? Die Mitarbeiter der DiviBib prüfen die gemeldeten Medienfehler nicht/nicht zeitnah. Wenn sie dafür keine Zeit haben, muss man Zeit schaffen!

    Wie machst Du das in Deiner Bibliothek? Prüfst Du die vom Nutzer mit Vermerk fehlerhaft zurückgegebenen physischen Meidien nicht, weil das nicht in 5-6 Sekunden erledigt ist und Du noch ein paar andere tagesfüllende Aufgaben zu erledigen hast?

  • Und ich bleibe dabei: wer die DiViBib-Mitarbeiter als Kollegen bezeichnet zeigt, dass er ihnen zu nahe steht. Oder gar selbst einer ist und hier nur so tut, als wäre er unabhängig.

    Ich nenne sie Kollegen. Als Gewerkschaftskampfsau gehört sich das so. Obwohl ich überhaupt nichts mit der Firma zu tun habe, außer daß ich Kundin ihrer Kunden bin.


  • Merkst Du, dass Du genau das verteidigst, was ich anprangere? Die Mitarbeiter der DiviBib prüfen die gemeldeten Medienfehler nicht/nicht zeitnah. Wenn sie dafür keine Zeit haben, muss man Zeit schaffen!

    Wie machst Du das in Deiner Bibliothek? Prüfst Du die vom Nutzer mit Vermerk fehlerhaft zurückgegebenen physischen Meidien nicht, weil das nicht in 5-6 Sekunden erledigt ist und Du noch ein paar andere tagesfüllende Aufgaben zu erledigen hast?


    Wer legt in deinem Arbeitsbereich die Prioritäten fest? Zeitnah kann auch 2 Wochen sein. Das bestimmt die vorhandene Menge an Arbeit und das zur Verfügung stehende Personal.

    Ich merke gerade auch wie es mich langsam nervt.:/

  • To whom it may concern:


    Moderationsentscheidungen haben nichts mit dem Thema dieses Threads zu tun und deshalb ist die Diskussion darüber hier OT.


    Wir diskutieren hier im offenen Forum überhaupt nicht über Moderationsentscheidungen, höchstens per PN (einen zivilisierten Ton vorausgesetzt).

  • Hallo,


    sofern es hier korrekt dargestellt wurde ist der derzeitige Reklamationsprozess wie folgt:

    - Der Nutzer informiert seine Heimatbibliothek

    - Die Heimatbibliothek informiert onleihe

    - onleihe muss reklamieren


    Diese Vorgänge erfolgen manuell, das Medium muss erst von Hand gesucht werden, ...

    Da ist es nur verständlich wenn nicht alle Beteiligten dies neben dem Tagesgeschäft sofort erledigen können.


    Hier erscheint es doch sinnvoll einen elektronischen Reklamationsprozess für defekte Medien zu installieren, bei dem der Nutzer die Medien direkt bei der onleihe (per Klick) meldet. Damit muss der Bearbeiter nicht mehr erst das defekte Medium identifizieren sondern kann es einfacher prüfen und optimalerweise sogar gleich die Reklamationsmail automatisiert verfassen. Das würde die beteiligten Mitarbeiter entlasten und den Prozess deutlich beschleunigen.


    Es hilft sicher nicht weiter über alle einzelnen defekten Medien zu diskutieren. Man braucht eher effiziente Lösungen, welche nicht zu Mehrbelastungen der Mitarbeiter führen. Dazu muss man die Prozesse entsprechend optimieren.


    Gruß,

    Mathias