Sammlung gelesener Bücher

onleihe:hilfe
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  • Hallo zusammen,

    ich besitze einen Tolino Vision 4 HD.

    Wenn ich Bücher ausleihe und diese meiner Sammlung hinzufüge, befinden sich diese Titel so lange in der Sammlung, bis ich sie zurückgebe.

    Gibt es eine Möglichkeit, im Tolino diese Bücher weiterhin in der Sammlung angezeigt zu bekommen, auch wenn man die Bücher vor Ablauf der Leihfrist zurückgibt? Mir geht es darum, einen Überblick zu behalten über die Bücher, die man bereits gelesen hat, da man sich irgendwann nicht mehr darüber sicher ist.

    Wenn ich ein Buch vor der Frist ausgelesen habe, ich dieses Buch nicht zurückgebe, dann erscheint es nach der Leihfrist zwar immer noch in der Sammlung, aber dann ausgegraut (siehe Sreenshot). Das ist aber nicht Sinn und Zweck, da ich lieber ein Buch vorzeitig zurückgebe (vor Ablauf der Leihfrist), damit der nächste Wartende in den Genuss kommt.

    Vielen Dank für Eure Hilfe.


    Gruß

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    Sohal

  • Mir ist keine Lösung nach Deinen Wünschen bekannt.

    Um eine Übersicht darüber zu haben, was ich bereits gelesen habe, habe ich mir eine Liste dieser Bücher angelegt.

    Das hat den Vorteil, dass dort auch reale Bücher eingetragen werden können ;o)

  • Zu technischen Möglichkeiten kann ich absolut nichts sagen (=???) , aber ich mache es wie Alv, dabei kann ich auch gut die Bücher markieren, die zum Verschenken in Frage kommen... Meine große Sorge ist immer ((zum Glück noch nie passiert!), dass ich aus Versehen ein Buch kaufe, dass ich schon kenne!

  • Meine große Sorge ist immer ((zum Glück noch nie passiert!), dass ich aus Versehen ein Buch kaufe, dass ich schon kenne!

    Aber dann ist es Dir wohl nicht mehr so bekannt und Du kannst es zur Auffrischung noch einmal lessen :o))

  • Es geht ums "kaufen"... Aber ich finde es schon manchmal sehr ärgerlich, dass Bücher unter einem neuen Titel erscheinen...

    Aber passt hier nicht in das Thema...

  • Sohal bei der vorzeitigen Rückgabe werden die Titel automatisch vom Gerät mitgelöscht, da hier das Gerät ja sicher weiß, dass der Titel nicht mehr zu öffnen ist und du selbst ja quasi bestätigt hast, dass du ihn nicht weiter lesen möchtest. Wenn du die Titel auf dem Gerät behalten möchtest, dann kannst du nur die Leihfrist abwarten und die nutzlosen Dateien anschließend behalten.

  • ich habe die gelesenen Bücher auch gerne auf meinem Tolino in der Sammlung gelesen.


    Ich habe für mich diese Lösung gefunden:

    Normalerweise suche und leihe ich meine ebooks auf dem Computer aus, lade sie in der Regel aber nicht herunter in ADE. Stattdessen gehe ich mit dem Tolino online und lade sie dort zum Lesen herunter.

    Sollte ich früher fertig sein und das Buch mit neuen Vormerkern versehen (was bei mir selten vorkommt, weil ich immer relativ 'alte' Bücher lese), lade ich das Buch auf meinem Computer in ADE, öffne es dort und warte einige Minuten. Dann gebe ich es von dort zurück. Mit dem Tolino bin ich auch im WLAN in der betreffenden onleihe. Dort wird das Buch dann wohl irgendwie unleserlich gemacht, auch wenn es nicht ausgegraut wird. Wenn ich es probeweise auf dem Tolino zu öffnen versuche, erscheint die Meldung: Das geliehene Buch kann nicht geöffnet werden, da die zugehörigen Leihinformationen auf dem Gerät fehlen ... W_ADEPT_CORE_LOAN_NOT_ON_RECORD

    Bücher, die nicht so gefagt sind (ohne Vormerker, weitere Exemplare vorhanden) gebe ich nicht vorzeitig zurück, sondern lasse die Leihfrist verstreichen

  • Gute Idee, @Bridgeelke ! Alternativ wäre auch eine Rückgabe über die App denkbar, wobei dann natürlich das eBook erst einmal auf das Handy/Tablet heruntergeladen werden müsste.

    Ich fürchte allerdings, dass man auf beiden Wegen gegen die AGB verstößt. ?(

    Wobei ich finde, dass zumindest Weg 1 erlaubt sein sollte

  • Wenn man mehrere Geräte in Besitz hat, dann kann man die Bücher auf alle authorisierten Geräte herunter laden und es ist egal auf welchem Gerät man die Rückgabe macht. Denn sobald auf einem korrekt zurückgegeben wurde, lässt sich der Titel auch auf den anderen nicht mehr öffnen. Man behält lediglich eine Datei die man nicht mehr öffnen kann. Das ist ja wenn man die Leihfrist einfach verstreichen lässt nicht anders. Da kollidiert man nach meinem Kenntnisstnd nicht mit den AGB, wüsste nicht warum.

  • Denn sobald auf einem korrekt zurückgegeben wurde, lässt sich der Titel auch auf den anderen nicht mehr öffnen. Man behält lediglich eine Datei die man nicht mehr öffnen kann. Das ist ja wenn man die Leihfrist einfach verstreichen lässt nicht anders.

    Wenn man aber das Buch noch auf einem Gerät hat, womit man nicht online gehen kann (manche alte eReader) und dies auch nicht mit dem PC verbindet, dürfte das da innerhalb der Leihfrist noch lesbar sein. Aber das sind wohl Ausnahmefällen.

  • Wenn man aber das Buch noch auf einem Gerät hat, womit man nicht online gehen kann (manche alte eReader) und dies auch nicht mit dem PC verbindet, dürfte das da innerhalb der Leihfrist noch lesbar sein

    Das dürfte tatsächlich überschaubar sein und sobald das Gerät mit ADE wieder in Kontakt kommt wird das meines Wissens nach dann übermittelt und spätestens dann ist auch wieder alles im Normalbereich.

  • Worauf begründet sich Deine Befürchtung?

    Nutzungsbedingungen:


    "§ 3 Digitales Ausleihen / Rechte und Grenzen [...]

    (2)

    [...] Geben Sie einen digital ausgeliehenen Inhalt vor Ablauf der Ausleihfrist zurück, sind Sie verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass mit der Rückgabe der betreffende zuvor ausgeliehene digitale Inhalt auf sämtlichen Ihrer Endgeräte gelöscht wird."


    Meine Interpretation:

    Damit habe ich als Nutzer theoretisch sogar die Verantwortung dafür, dass die Anwendung tatsächlich löscht, wenn ich löschen möchte. Was z.B. Aldiko bei mir wahrscheinlich immer noch nicht schafft. Was ich davon halte, muss ich hier sicher nicht näher ausführen. Aber jeder von uns hat dem zugestimmt. ;)

  • Ich sehe da kein Problem mit den AGB, wenn der Titel zurückgegeben und nicht mehr genutzt wird. Bei Ablauf der Leihfrist ist die Datei ja ebenfalls noch vorhanden.

    Deshalb sollte es nicht so formuliert in den AGB stehen. Wäre ein Punkt, wo ihr als Bibliotheken euch beschweren könntet.

  • "§ 3 Digitales Ausleihen / Rechte und Grenzen [...]


    (2)


    [...] Geben Sie einen digital ausgeliehenen Inhalt vor Ablauf der Ausleihfrist zurück, sind Sie verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass mit der Rückgabe der betreffende zuvor ausgeliehene digitale Inhalt auf sämtlichen Ihrer Endgeräte gelöscht wird."

    Meine Interpretation: Ich habe dafür Sorge zu tragen, dass alle Geräte mitbekommen haben, dass der Titel nicht mehr geliehen ist und somit vom Gerät nicht mehr geöffnet werden kann.

    Mit Ablauf der Leihfrist/Rückgabe wird die Datei ja unbrauchbar. Wenn ich aber diese für Kontrollzwecke behalten möchte, spricht da meines Erachtens nix dagegen. Ich nutze den Inhalt ja nicht weiter. Das Löschen von den Geräten ist ja zum Teil wirklich eine Kunst. Gerade bei den Apps ist es schwierig alle Reste zu erwischen und auch ADE vergräbt ja munter bis in die Tiefen des Dateisystems...

  • Aber vielldeicht wäre es trotzdem keine schlechte Idee die Formulierung etwas zu ändern (z.B. in gelöscht oder unbrauchbar gemacht wird).