Icarus Reader (Skoobe)

onleihe:hilfe
Aktuelle Meldungen finden Sie stets auf der :hilfeseite für die Onleihe.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo zusammen,


    Meisje Beitrag kann ich nur unterschreiben!
    selbstverständlich darf - und soll - jeder aus seinem Gerät rausholen, was immer möglich ist. Was man zudem privat in den eigenen vier Wänden betreibt ist nicht Thema dieser Diskussion.
    Das Umgehen von DRM ist jedoch illegal. Punkt.
    Es ist auch nicht abhängig davon, ob man DRM an sich sinnvoll findet oder nicht. Eine Meinung dazu steht jedem zu, das steht ja außer Frage!
    Fakt ist aber der aktuelle Stand. Man kann diesen diskutieren - in angemessenem Ton - aber DRM ist DRM.
    Hinweise dazu werden also gelöscht, weil das Vorgehen nicht legal ist.


    Und wenn die divibib sich nicht an die Vorgaben der Verlage hält, gibt es keine Onleihe.


    Freundliche Grüße
    divibib-Support

  • Diese Aussage ist nicht korrekt:
    Das Gesetz besagt:

    Zitat

    wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    Für private Zwecke ist es daher nicht strafbar.

  • Die Aussage ist korrekt, weil die AGB der divibib das so vorsehen. Bei Büchern der digibib ist das so. Hör auf, Dein Vorgehen zu verteidigen. Clipper, clepper, clopper oder malkop.

    Gruß,
    Bibliotheksmensch

    • Offizieller Beitrag

    Diese Aussage ist nicht korrekt:
    Das Gesetz besagt:

    Für private Zwecke ist es daher nicht strafbar.


    Aus den AGBs, denen man bei erstmaliger Ausleihe zustimmen muss:


    Zitat von AGB §3, Absatz 4


    Um unautorisierte Vervielfältigungen der digital entliehenen Inhalte zu verhindern, setzt divibib technische Schutzmaßnahmen (§ 95a UrhG) und/oder zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen (§ 95c UrhG), wie z.B. DRM-Systeme und digitale Wasserzeichen, ein. Ihnen ist es als Bibliotheksnutzer untersagt, die verwendeten technischen Schutzmaßnahmen zu umgehen sowie die zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen zu entfernen oder zu verändern (dies kann eine Straftat gem. § 108b UrhG darstellen).


    Es ist Dir "... untersagt ..." das DRM "... zu entfernen oder zu verändern."


    Das ist schon ziemlich eindeutig.


    Die divibib behält sich vor, hierzu rechtliche Schritte einzuleiten.


    Grüße
    divibib-Support und Administration

  • Es ist Dir "... untersagt ..." das DRM "... zu entfernen oder zu verändern."

    Das schaut wichtig aus und gilt auch für Deutsche in Deutschland.
    In jedem Rechtstaat ist es aber so, dass Verträge (AGB) nicht geltendes Recht beschneiden dürfen.
    Wenn also in der Schweiz oder auch in Indien etwas erlaubt ist, dann gelten diese Beschränkungen nicht, allerdings wird der restliche Vertrag nicht davon berührt.
    So ist es zB einem Russen durchaus erlaubt, sein Einverständnis dazu zu geben - er muss sich aber nicht daran halten, da die oben erwähnten Paragrafen für ihn nicht gelten.
    Es bringt also nicht viel, wenn man sich auf Deutsches Recht beruft (das kann man Deutschen gegenüber tun), andrerseits aber international agiert.


    Das ist jetzt nicht als Plädoyer für DRM Entfernen zu verstehen, nur sich auf Rechte bzw AGB zu berufen bringt bei einem Nicht Deutschen gar nichts, einfach weil es nicht für ihn gilt.

  • Das schaut wichtig aus und gilt auch für Deutsche in Deutschland.


    Es bringt also nicht viel, wenn man sich auf Deutsches Recht beruft (das kann man Deutschen gegenüber tun),


    nur sich auf Rechte bzw AGB zu berufen bringt bei einem Nicht Deutschen gar nichts, einfach weil es nicht für ihn gilt.


    So wie du das schreibst, bist du offensichtlich der Meinung das deutsches Recht für Ausländer prinzipiell auch in Deutschland nicht gilt. Und von einem Recht DRM zu entfernen ist mir auch nichts bekannt. Aber es gibt noch so etwas wie rechtlich bindende Verträge. Ausserdem soll man Strafrecht und Zivilrecht (Schadensersatzansprüche) nicht verwechseln.

  • Und jetzt möchte ich allen hier bitten ein zum ursprünglichen Thema zurückzukehren: Icarus Reader und ältere Androidversionen.

  • So wie du das schreibst, bist du offensichtlich der Meinung das deutsches Recht für Ausländer prinzipiell auch in Deutschland nicht gilt.

    Mir ist peinlich, dass es so verstanden worden ist, allerdings habe ich nichts in diese Richtung geschrieben

    Zitat

    Und von einem Recht DRM zu entfernen ist mir auch nichts bekannt. Aber es gibt noch so etwas wie rechtlich bindende Verträge. Ausserdem soll man Strafrecht und Zivilrecht (Schadensersatzansprüche) nicht verwechseln.

    Diese Einschränkungen (von Verträgen) gelten nicht, wenn sie geltendes Recht im jeweligen Land beschränken und Schadenersatzansprüche werden auch im Land des Nicht-Täters in dortigem Gericht behandelt.
    Wenn also beispielsweie ein Russe in Russland vertragstörend aber in Russland erlaubtes "anstellt", steht es dem Deutschen Vertragspartner frei in Russland eine Klage zu versuchen - dabei wird es aber bleiben - ganz einfach, weil Deutsches Recht nicht in Russland gilt und Verträge den Gesetzen untergeordnet sind


    Und zu Deinem nächsten Beitrag - ich habe zwar keinen Icarus, aber einen gerooteten Nook und auf ihm funktioniert die Onleihe App 4.6 völlig problemlos

  • @kikeriki Ich kann deine m.E. unklare Ausführungen beim besten Willen nicht nachvollziehen und habe außerdem ausdrücklich klargestellt, dass diese Diskussion völlig OT ist. Weitere OT Beiträge hier werden gelöscht.

  • Wenn ich die Onleihe App auf dem Icarus installiere, öffnet diese, ich werde aufgefordert eine Bücherei auszuwählen, das Fenster ist jedoch weiß und egal was ich in das Suchfeld eingebe komme ich einfach über diesen Bildschirm nicht hinaus....

  • Die Onleihe-App läuft erst ab Android 4.4, daher wirst du die App auf deinem Ikarus nicht zum laufen kriegen.

    Ich habe das Problem auch in der App Version 3.6.0 die ja mit Android 4.2.2 kompatible ist. Ausborgen über die Web-Version und lesen mit einem externen Reader ist zwar auch ok, aber das Navigieren in der Web-Version am eReader is wirklich keine Freude...

  • Ich habe das Problem auch in der App Version 3.6.0 die ja mit Android 4.2.2 kompatible ist.

    Die alte Version der App wird schon länger nicht mehr unterstützt und daher wirst du um die Nutzung der Webversion nicht herumkommen.

    Ich weiß nicht wo du die alte apk noch her hast, weil über den Playstore gibt es diese aus gutem Grund nicht mehr.


    Etwas komfortabler dürfte die Nutzung über die eReader-Darstellung sein. Diese kann man "erzwingen" indem man die URL wie folgt eingibt: www5.onleihe.de/KÜRZELDERONLEIHE (das Kürzel ggf. über die Heimatbibliothek erfragen)

  • Die alte Version der App wird schon länger nicht mehr unterstützt und daher wirst du um die Nutzung der Webversion nicht herumkommen.

    Ich weiß nicht wo du die alte apk noch her hast, weil über den Playstore gibt es diese aus gutem Grund nicht mehr.


    Etwas komfortabler dürfte die Nutzung über die eReader-Darstellung sein. Diese kann man "erzwingen" indem man die URL wie folgt eingibt: www5.onleihe.de/KÜRZELDERONLEIHE (das Kürzel ggf. über die Heimatbibliothek erfragen)


    Ich werde mich mal nach der eReader Darstellung bei meiner Bücherei erkundigen. Diese wäre folgende: https://www4.onleihe.com/wien/