Fragen und Diskussionen zu: Endgültiges Abschalten der früheren Onleihe-App zum 30.04.2017

onleihe:hilfe
Aktuelle Meldungen finden Sie stets auf der :hilfeseite für die Onleihe.

  • Ist das nicht ein Grund mehr, diese höhere Version zu installieren? Dass wir nach und nach die alte Onleihe-App "aussterben" lassen kommt nicht von ungefähr.

    Nein - es ist pure Ressourcenvergeudung incl Zwang auf neue Geräte umzusteigen.
    Ich halte eine derartige Mentalität für nicht sehr überlegt.
    Und die alte App aussterben zu lassen ist mE ein Schuss ins eigene Knie - Begründungen dafür gibt es ausreichend und Piraten können sich darüber nur freuen. Nochmals, kein eInk Gerät (sämtliche Reader) kann Android > 4.3.
    Neu bedeutet nicht unbedingt besser und in diesem Fall schon gar nicht.
    Mir liegt viel an Onleihe - aber das ist mE eine Entscheidung, die daneben geht.
    Deshalb bin ich hier und nerve absichtlich

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Clepper


    Deshalb bin ich hier und nerve absichtlich


    Vielen Dank für Deiner ehrlichen Worte.


    Was ich zuerst nicht ganz verstehe ist, was die eInks damit zu tun haben. Die Onleihe-App wird unter 4.3 und niedriger nicht unterstützt, die Onleihe-App hat aber mit eInk-Readern nichts zu tun.


    Als nächstes habe ich den Eindruck, dass Du grundsätzlich mit dem DRM nichts am Hut hast. Deine Meinung dazu darfst Du gerne kundtun, aber das Umgehen zu propagieren, nur weil Du das DRM für unsinnig hältst, gehört nicht hierher und ist nach aktuellem Stand einfach nicht legal.
    Du kannst rote Ampeln "Mist" finden, stehen bleiben solltest Du dennoch; und auf jeden Fall musst Du die Konsequenzen tragen, wenn Du dabei erwischt wirst, wenn Du diese missachtest. Da dürfte Deine "Meinung" vor Gericht herzlich egal sein.


    Wenn Du ausschließlich zum Nerven hier bist, nur weil Dich etwas stört, dann bist Du hier falsch. Bislang habe ich keine konstruktiven oder hilfreichen Beiträge von Dir gelesen, was mir verdächtig bekannt vorkommt.


    Die Moderatoren haben bislang völlig korrekt gehandelt.


    Freundliche Grüße
    divibib-Support

  • Für diese Geräte wird das Ausleihen wesentlich erschwert, wenn diese App nicht mehr funktioniert


    Erschwert bedeutet nicht unmöglich - das ist natürlich auch nicht optimal, aber es ist eben nicht wie bei anderen Geräten (z.B. Windows Phone) völlig ausgeschlossen.

  • Ich verstehe einfach nicht, was diese beiden Sachen miteinander zu tun haben! Wenn man die Onleihe App mit einem gerootetem eReader nicht mehr benutzen kann gibt es zwei alternativen:
    1. Man verwendet die eReader-Onleihe im Browser des Geräts. Dann braucht man gar keinen PC
    2. man verwendet den Weg über den PC mit Adobe Digital Editions.


    Wenn man den Weg über den PC wählt, versuchst du uns zu erklären, dass hierbei das DRM zwangsweise entfernt werden muss. Das hat meiner Meinung nach nichts miteinander zu tun!
    - Das DRM kann am PC nach meiner Information mittels Calibre entfert werden.
    - Wenn du also wirklich das DRM nicht entfernen willst, dann öffne das eBook einfach mit ADE (wie es jede Anleitung der Onleihe vorgibt) und übertragees mit ADE.
    - Selbst wenn du also diese tolle DRM-entfernungsgeschichte auf deinem PC installiert hast, zwingt dich niemand dies auch so durchzuführen. Alternativen gibt es haufenweise. Es ist deine Entscheidung wie du handelst und daher die Schuld von niemand anderem.


    Diese Entscheidung haben auch sämtliche anderen Nutzer egal ob mit oder ohne ein gerootetes Gerät.
    Ein gerootetes Gerät ist ja an sich nicht illegal. Illegal sind nur die Handlungen an den eBooks, wenn das DRM umgangen wird, und die Entscheidet jeder für sich.


    Ich bin übrigens seit 2012 in diesem Forum angemeldet und habe weder hier noch in meinem privaten Umfeld bisher mit Nutzern von gerooteten eReadern gesprochen oder Beiträge von ihnen gelesen.
    Ich denke daher auch, dass die Anzahl dieser User nicht groß genug ist um von Relevanz zu sein.


    Ich kann verstehen, dass es dich stört wenn dein gewohnter Ausleihweg nicht mehr funktioniert. Sowas ist ärgerlich. Aber du musst auch einsehen, dass dieser Weg weder offiziell ist (wir in keiner Anleitung oder FAQ erwähnt) noch für den großteil der übrigen Nutzer von Relevanz ist und daher nicht Zwangsweise von der Onleihe technisch weiter unterstützt werden muss.

    • Offizieller Beitrag

    Ich bitte euch alle, keine Beiträge dieses Nutzers mehr zu kommentieren (auch wenn es schwerfällt!), sondern sie direkt dem Moderatorenteam zum Löschen zu melden.
    Diese Diskussion führt hier zu nichts und außerdem hat cliclaclepper selbst mit seinem ersten Account um eine Accountlöschung gebeten. Die Erstellung von Mehrfachaccounts ändert daran nichts, im Gegenteil.

  • Und was zum Henker sollte die divibib mit den Kontakten? Verkaufen?


    Es gibt einen schönen Spruch: "Der Teufel ist ein Eichhörnchen".
    Nur weil man sich etwas nicht vorstellen kann, bedeutet es noch lange nicht, dass es nicht existiert.

  • Ich verstehe die Abschalt-Meldung und die damit verbundene Aufregung nicht - die App 4.6 funktioniert zufriedenstellend auf meinem Nook

  • Das DRM kann am PC nach meiner Information mittels Calibre entfert werden.


    Nur zur Klarstellung: Calibre kann das DRM nicht entfernen und der Programmierer hat es sehr bewußt nicht eingefügt.


  • Es gibt aber wohl ein Plugin... :(


    Und das zu Recht! Selbstverständlich ist es doof und unnötig DRM von Onleihe Medien zu entfernen aber wenn ich als Konsument ein Buch kaufe lasse ich mir nicht vorschreiben, auf wie vielen Geräten welcher Bauart ich mein Eigentum nutzen darf. Vielleicht bin ich da etwas altmodisch aber wenn ich etwas kaufe dann gehört das Zeugs mir.
    Ich habe in der Vergangenheit auch schon E-Books bei Amazon gekauft, das DRM entfernt und dann das Format konvertiert um sie auf meinem Tolino lesen zu können. Ohne schlechtes gewissen und zumindest in der Schweiz auch 100% legal.
    Bibliotheksmedien hingegen gehören der Bibliothek und da finde ich es auch ok, wenn man mir Vorschriften macht wie die Nutzung möglich ist und wie nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo winbib.virtuell,


    Zitat von winbib.virtuell


    [...]
    ... aber wenn ich als Konsument ein Buch kaufe lasse ich mir nicht vorschreiben, auf wie vielen Geräten welcher Bauart ich mein Eigentum nutzen darf. Vielleicht bin ich da etwas altmodisch aber wenn ich etwas kaufe dann gehört das Zeugs mir.
    [...]


    es ist kurz vor Feierabend und ich möchte da nichts entfachen vor dem WE, aber die Diskussion zum Unterschied von Besitzrecht und Nutzungsrecht ist im Zusammenhang mit digitalen Medien nicht neu.


    Worauf ich aber hinaus will ist, dass man durchaus eine Meinung zum geltenden Recht haben kann, dagegen verstoßen solange es ... eben geltendes Recht ist, ist eine ganz andere Sache.


    Euch allen auch hier ein schönes Wochenende
    divibib-Support

  • Nur gilt das für einen Deutschen in Deutschland geltende Recht nicht für einen Schweizer in der Schweiz, oder einen Iren in Irland, oder einen Russen in Russland.
    Also bitte nicht derart verallgemeinern, denn für einen jeden gilt primär das Recht des Staates, in dem er sich befindet, sekundär das Recht des eigenen Landes, sobald er dorthin zurückkommt.

  • zumindest in der Schweiz auch 100% legal.


    Nunja. In der Schweiz vielleicht. Aber onleihe.de ist eine deutsche Domain, von einem deutschen Betreiber, der nach deutschem Recht haftbar gemacht werden kann.


    Man kann, wie @divibib-support schon sagt, geteilter oder unterschiedlicher Meinung sein. Aber egal was man will und tut: Es ist absolut ekelhaft, dem Betreiber eines Forums Probleme zu machen, obwohl dieser sich lautstark und ohne jeden Zweifel die Diskussion darüber verbeten hat. Es ist auch nicht minder ekelhaft, der DiViBib gewissermaßen mitzuteilen, daß man die Geschäftsbedingungen nicht einhält und sich dann auch noch darüber zu beschweren, wenn diese vom Hausrecht Gebrauch macht.


    Wenn man in einem Land lebt, in dem diese Dinge legal sind (und zusätzlich die Nutzungsbedingungen unwirksam werden), kann man das DRM umgehen. Aber darüber diskutieren sollte man in diesem Forum nicht.


    Woran, es sei angemerkt, @winbib.virtuell sich hält :)

  • Nunja. In der Schweiz vielleicht. Aber onleihe.de ist eine deutsche Domain, von einem deutschen Betreiber, der nach deutschem Recht haftbar gemacht werden kann.

    Es würde mich sehr wundern, wenn onleihe.de dafür haftbar gemacht wird, was ein Schweizer anstellt - dafür ist nämlich die Schweiz zuständig
    Was allerdings passieren kann, ist, dass Rechteinhaber sowas zum Anlass nehmen und auf Änderungen an Divibib Verträgen pochen

    Zitat

    Wenn man in einem Land lebt, in dem diese Dinge legal sind (und zusätzlich die Nutzungsbedingungen unwirksam werden), kann man das DRM umgehen. Aber darüber diskutieren sollte man in diesem Forum nicht.

    Soweit ich weiß werden Nutzungsbedingungen ungültig, sobald sie die Rechte einschneiden.
    Wenn in einem Land etwas legal ist und ausländische Nutzungsbedingungen (AGB) wollen das verhindern, dann sind diese in diesem Bereich nicht gültig.
    Das ist aber eine rein theoretische Aussage bezüglich Recht - ich denke nicht daran, gegen die Nutzungsbedingungen der Onleihe zu handeln.

  • Wenn jemand sich mit irgendwelche Nutzungsbedingungen z.B. einer Bücherei ausdrücklich einverstanden erklärt und sich dann nicht daran hält, macht er sich (vielleicht) nicht strafbar. Aber er kann auf jeden Fall haftbar gemacht werden für den entstandenen Schaden. So was kann recht teuer werden.


    Soweit ich weiß werden Nutzungsbedingungen ungültig, sobald sie die Rechte einschneiden.


    Das stimmt wohl nicht. Wenn ich z.B. mit der Straßenbahn fahre, kann der Betreiber mir verbieten dort etwas zu essen oder trinken, wegen der mögliche Sauerei. Da wird mein Recht mich zu ernähren doch auch etwas eingeschränkt. Und wenn sämtliche Nutzungsbedingungen ungültig wären, könnten ja alle fahren ohne was zu bezahlen.


    Wenn in einem Land etwas legal ist und ausländische Nutzungsbedingungen (AGB) wollen das verhindern, dann sind diese in diesem Bereich nicht gültig.


    Und inländische Nutzungsrechte wären in dem gleichen Fall nicht ungültig ? ?( Zwischenstaatliches Recht ist bestimmt etwas sehr kompliziertes, aber diese Aussage ist doch wohl reichlich gewagt.

  • Wenn jemand sich mit irgendwelche Nutzungsbedingungen z.B. einer Bücherei ausdrücklich einverstanden erklärt und sich dann nicht daran hält, macht er sich (vielleicht) nicht strafbar. Aber er kann auf jeden Fall haftbar gemacht werden für den entstandenen Schaden. So was kann recht teuer werden.

    Ja, natürlich kann geklagt werden, geurteilt wird aber im Land des Nicht-Täters in dortigem Gericht

    Zitat

    Das stimmt wohl nicht. Wenn ich z.B. mit der Straßenbahn fahre, kann der Betreiber mir verbieten dort etwas zu essen oder trinken, wegen der mögliche Sauerei. Da wird mein Recht mich zu ernähren doch auch etwas eingeschränkt.

    Ich kenne die Deutschen Gesetze nicht, glaube aber nicht, dass Verdrecken nicht verboten ist - und wenn es ein Erlass der Stadtgemeinde ist

    Zitat

    Und wenn sämtliche Nutzungsbedingungen ungültig wären, könnten ja alle fahren ohne was zu bezahlen.

    Das würde gelten, wenn in diesem Land entgeltloser Konsum von Transportmitteln erlaubt ist.

    Zitat


    Und inländische Nutzungsrechte wären in dem gleichen Fall nicht ungültig ?.

    Das war von mir dumm ausgedrückt - natürlich gilt es für alle

    Zitat

    Zwischenstaatliches Recht ist bestimmt etwas sehr kompliziertes, aber diese Aussage ist doch wohl reichlich gewagt.

    Das hat mit zwischenstaatlichem Recht überhaupt nichts zu tun - in einem Rechtstaat gilt das, was in ihm Gesetz ist. Und Verträge (AGB) dürfen Gesetz (Verordnungen) nicht einschränken

  • Und Verträge (AGB) dürfen Gesetz (Verordnungen) nicht einschränken


    Jetzt warte ich aber darauf, dass jemand mit einem deutschen Gesetz (oder staatliche Verordnung) kommt, das das Entfernen/Ändern vom DRM ausdrücklich erlaubt ;) . Um dieses Thema geht es in dieser Diskussion ja letztendlich.


    Wenn jemand darüber diskutieren möchte ob DRM sinnvoll ist kan er/sie dazu im passenden Unterforum einen Thread aufmachen. Die Diskussion hier ist inzwischen völlig OT.