Ich habe noch nicht erlebt, dass, zum Beispiel im Urlaub, bei persönlichem Erscheinen, eine Anmeldung/Mitgliedschaft verweigert wurde.
Ich bin im Laufe meines Lebens auch viel umgezogen. Und die Satzung jeder Stadtbibliothek hatte in der Satzung die Mitgliedschaft für 'jedermann' vorgesehen. Zwingend ist nur der ordentliche Nachweis eines Wohnsitzes (also PA oder RP mit Meldebescheinigung).
Allerdings habe ich zuletzt in den Satzungen der Mitgliedsbibliotheken großer onleihen (München, Bremen) anderslautende Bestimmungen festgestellt. In München können nur im Großraum München Lebende/Arbeitende Mitglied werden, in Bremen kann es zwar jedermann, aber für die onleihe sind auch nur Bremer und im Umland Lebende qualifiziert.
Hat hier nicht mal jemand berichtet, dass die Verlage auf diesen Einschränkungen bestehen?
@Leule, wenn Du an der schweizer-deutschen Grenze lebst, kann eine Bibliothek an der deutsch/schweizerischen Grenze ja das Wort 'Umland' positiv für Dich definieren.