Zugriff auf Onleihe anderer Bundesländer?

onleihe:hilfe
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  • Nur mal ne Frage: ist es möglich (oder geplant), auf die Bibliotheken anderer Bundesländer (bin in Hessen registriert) zuzugreifen? Wäre doch beim grenzübergreifenden Internet technisch kein Problem. Oder scheitert das wieder an unserem bundesrepublikanischen Bundeslandprovinzdenken ?( .
    Wenn ich mir vorstelle, dass ich jetzt aus Polen, morgen aus Tschechien, Bücher aus Hessen, nicht aber aus Sachsen oder Saarland oder gar Bayern bestellen kann ...


    Liebe Grüße aus der Ferne


    Wolfgang

  • Hallo lupus43,


    der Ort, von dem du den Internetzugang zu deiner "Onleihe" aufbaust, ist egal. Wichtig ist nur die Mitgliedschaft in der Bibliothek, die die Onleihe anbietet. Dabei kommt es auf die Benutzungsordnung de jeweiligen Bibliothek an, ob sie für alle LeserInnen nutzbar ist oder nur für NutzerInnen aus dem unmittelbaren Umkreis der Bibliothek.


    Eine deutschlandweite Onleihe ist mit den augenblicklichen Lizenzen der Rechteinhaber nicht realisierbar.

  • Moin,
    also das verstehe ich nicht:
    Die Bibliothek eines Bundelandes besitzt x-Anzahl Lizenzen für ein Autorenwerk. In D muss jeder Benutzer der Onleihe einen gültigen Büchereiausweis haben. Dieser wird nur gegen Vorlage des Personalausweises bzw. einer Meldebescheinigung ausgestellt.
    Damit ist also sichergestellt, dass nur eine bestimmte Anzahl an Lizenzen eines Werkes an in D gemeldete Personen ausgegeben werden kann.
    M.W. sind Autorenrechte in D einheitlich geregelt. Wieso ist dann eine Bundeslandübergreifende Onleihe nicht möglich?
    Ehrlich gesagt hatte ich mir genau das erhofft.


    MfG
    Thokoh

  • Natürlich ist es möglich auf die Onleihe anderer Bundesländer zuzugreifen.


    1. Such dir zuerst ein Bundesland oder ein Verbund aus auf das du gerne zugreifen möchtest und das die Fernanmeldung unterstützt.
    2. Dann meldest du dich bei der betreffenden Bibliothek an.
    3. Schon kannst du auf den jeweiligen Bestand zugreifen.


    Zitat

    Damit ist also sichergestellt, dass nur eine bestimmte Anzahl an Lizenzen eines Werkes an in D gemeldete Personen ausgegeben werden kann.

    Wir reden hier aber nicht vom Amt, sondern von Bibliotheken. Die unterschiedliche Gebühren nehmen um die Bücher zu kaufen (dazu gehören auch eBooks).
    Darum hat das nichts mit gemeldeten Personen in Deutschland zu tun, sondern mit den gemeldeten Personen in der Bücherei.

    Zitat

    M.W. sind Autorenrechte in D einheitlich geregelt.

    Zitat

    Wieso ist dann eine Bundeslandübergreifende Onleihe nicht möglich?

    Der Preis für die Lizenzen für den Verleih beziehen sich stark auf den Faktor --> Wievielen ist es erlaubt dieses Angebot zu nutzen. Nicht nur für das Medium oder das Werk. Radios müssen z.B. nicht nur nach Häufigkeit (wie oft ein Lied gespielt wird) bezahlen, sondern auch nach Sender-Reichweite.
    Es gibt große Unterschiede zwischen den Lizenzen, Preisen und Einschränkungen für Endbenutzer und für die Verleih-Lizenzen.

    Zitat

    Ehrlich gesagt hatte ich mir genau das erhofft.

    Du kannst doch auch nicht mit deinem Leserausweis aus JWD in die Bücherei in Köln oder Berlin gehen und richtige Bücher ausleihen.
    Oder mit der Videothek-Karte zu der Konkurrenz gehen und da Videos leihen.


    Die Büchereien und Verbände haben nicht nur unterschiedliche Gebührenordnungen, sondern auch verschiedene Datenschutzbestimmungen und Benutzerordnungen. Denen müsste ja dann jeder Benutzer zustimmen. Allen 250 (oder mehr) einzeln und separat. (Nur als weitere Hürde)